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AGB KIWI Tours GmbH




Lieber Gast,

unser Vertragsverhältnis soll durch diese Bedingungen in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften klar geregelt werden, ferner finden Sie hier auch wichtige Informationen zu reiserechtlichen Vorschriften, daher bitten wir Sie um aufmerksames Lesen.

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein­)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 7 und Ziffern 9 u. 10 dieser Bedingungen behandelt sind.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 16.2.



1. Vermittlung von fremden Leistungen


Vermitteln wir Ihnen ausdrücklich in fremdem Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen von Fremdanbietern (Versicherungen, Mietwagen, Flüge, etc.), richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Wir schulden nur ordnungsgemäße Vermittlung unter Einschluss der Informationspflichten nach § 651 v BGB, nicht die Leistung selbst, eine zusätzliche Verantwortlichkeit kann sich jedoch im Fall der gleichzeitigen bzw. zeitnahen Vermittlung von mehreren Verträgen ergeben, siehe hierzu § 651 w BGB.



2. Buchung der Reise/Vertragsschluss/Inhalt des Reisevertrags


2.1.


Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt
unserer Ausschreibung einschließlich der Reisebedingungen abweichen oder ab­
ändernde oder ergänzende Vereinbarungen hierzu zu treffen.


2.2.

Ihre Anmeldung zu einer von uns als Reiseveranstalter ausgeschriebenen Reise
kann in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Sie bieten uns damit verbind
­
lich den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt erst zustande,
wenn Ihnen unsere mit der Anmeldung deckungsgleiche Bestätigung in Textform
zugeht. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längs
­
tens 12 Tage gebunden.


2.3.

Sollte unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweichen, so
kommt der Reisevertrag zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständ
­
nis mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung uns gegenüber erklären.


2.4.

Soweit sich aus unserer Buchungsbestätigung und Ihrer Vertragserklärung
keine andere Vereinbarung ergibt, sind Leistungsbeschreibungen und sonstige
Erläuterungen zu den einzelnen Reisen in der zugrundeliegenden Ausschreibung
als Vertragsinhalt einbezogen.



3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen


Die EU­Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisever
­
mittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechen­
den Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu
unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall
ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben
werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist
der Kunde unverzüglich zu unterrichten.



4. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises


4.1.


Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch einen Sicherungs
­
schein der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden,
den wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermitteln. Vor Reiseende werden alle
Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungs­schein (vgl. § 651r BGB) nicht vorliegt.


4.2.

Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 4 Wochen vor Ihrer
Abreise fällig.


4.3.

Prämien für vermittelte Versicherungen, Stornoentschädigungen, Bearbeitungs
­
und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.


4.4.

Wir akzeptieren auf Wunsch Zahlung mit den Kreditkarten Visa, Master Card
und American Express, bei Zahlung mit American Express stellen wir Ihnen jedoch
die uns dabei entstehenden Transaktionskosten in Rechnung, über deren aktuelle
Höhe wir Sie bei Mitteilung Ihres Zahlungswunsches informieren.



5. Leistungsänderungen


Wir werden nach Treu und Glauben das uns Mögliche tun, um die Reise so wie
vertraglich vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen
einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss objektiv unvermeidbar und nicht
immer können wir Sie noch vor Reiseantritt informieren. Wir versuchen stets, Ab
­
weichungen möglichst gering zu halten, so dass der Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigt wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben
von den vorstehenden Ausführungen unberührt.



6. Preisänderungen


6.1.


Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte
Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
• Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten
für Treibstoff oder andere Energieträger
• Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen
(z.B. Hafen­ oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit
der Beförderung; Einreise­, Aufenthalts­ und öffentlich­rechtliche Eintrittsgebühren)
• oder der Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse
ergibt.
Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises entsprechend der folgenden Ziffer 6.2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben aufgeführ­ten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Soweit uns dadurch Verwaltungskosten entstehen, können wir diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs­ bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.


6.2.

Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe
aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer
6.1 genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit solche
Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie
anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie güns
­
tiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts­Teilnehmerzahl oder
die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.


6.3.

Wir müssen Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem
dauerhaften Datenträger (zum Beispiel E­Mail, Brief, Fax) spätestens am 20. Tag vor
Reiseantritt klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.


6.4.

Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so können wir Sie
spätestens 20 Tage vor Reisebeginn auffordern, innerhalb angemessener Frist die
Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach
ausdrücklicher Annahme oder fruchtlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das
Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie
den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Auf
­
wendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB)



7. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer


7.1.


Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe un
­
vermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder
die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen,
dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeid
­
bare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der
Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch
alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).


7.2.

Abgesehen von dem in Ziffer 7.1 geregelten Fall können Sie vor Reisebeginn
jederzeit von der Reise zurücktreten. Wir haben dann jedoch den gesetzlichen
Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB) für den die folgenden
Entschädigungspauschalen vereinbart werden:

a) Einzelbuchungen auf Gruppenreisen (Katalogreisen, Individualreisen):
• bis einschließlich 60. Tag vor Reisebeginn ..................................25%
• ab 59. bis einschließlich 30. Tag vor Reisebeginn ......................35%
• ab 29. bis einschließlich 22. Tag vor Reisebeginn ......................50%
• ab 21. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn ......................60%
• ab 14. bis einschließlich 8. Tag vor Reisebeginn ........................75%
• ab 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage...90%

b) Sonderzugreisen, Schiffsreisen:
• bis 92. Tag vor Reisebeginn ..........................................................25%
• ab 91. Tag bis einschließlich 42. Tag vor Reisebeginn.............45%
• ab 41. bis einschließlich 11. Tag vor Reisebeginn ....................80%
• ab 10. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise ohne Absage...90%
des jeweiligen Reisepreises. Bitte beachten Sie, dass daneben der Preis zusätzlich
vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen kann.
Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei uns. Wir sind auf Ihr Verlangen verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu
begründen.


7.3.

In allen Fällen des Rücktritts verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis und müssen darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurücker­
statten.


7.4.

Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch nicht später als sieben Tage vor
Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers
(z. B. Brief, E­Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt wider
­
sprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt.
Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden
Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu
erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen
dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.



8. Umbuchung


Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsicht
­
lich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft,
der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom
Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7 genannten Bedingungen und nachfolgendem
Neuabschluss möglich. Vertragsänderungen können wir nur in Ausnahmefällen
vornehmen.



9. Einseitige Vertragsbeendigung durch Kiwi/Mindestteilnehmerzahl


9.1.


Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche
Ziffer 7.1, Satz 2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so können wir unver
­
züglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn unseren Rücktritt
erklären. Es gilt dann Ziffer 7.3.


9.2.

Wir können im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindest
­
teilnehmerzahl unter Einhaltung folgender Fristen vom Reisevertrag zurücktreten:
• bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
• bei Reisen mit einer Dauer von höchstens 6 Tagen spätestens 7 Tage vor Reise­
beginn


9.3.

In den vorgenannten Fällen verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis und erstatten bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.


9.4.

Wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt ist (zum Beispiel
die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch uns nachhaltig stören), so
können wir den Reisevertrag außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. In diesem Fall haben Sie regelmäßig nur Anspruch auf Erstattung des
Werts ersparter Aufwendungen sowie des Erlöses aus anderweitiger Verwertung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen.



10. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise


10.1.


Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen. Abhilfeverlangen und Mängel­
anzeige sind bei unseren Reisen vom Reiseteilnehmer an unsere örtliche Vertretung/
Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen).
Soweit möglich und zumutbar sind sie an uns direkt (Anschrift am Ende der
Bedingungen) zu richten.


10.2.

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von uns Abhilfe
verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter
Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung
mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.


10.3.

Leisten wir nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist
die gebotene Abhilfe, ohne hierzu nach Ziffer 10.1 berechtigt zu sein, so können
Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen.
Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe
notwendig ist.


10.4.

Sind wir zwar nach Ziffer 10.2 berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft
der Reisemangel jedoch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so müssen wir
angemessene Ersatzleistungen gewähren. Wenn durch unsere Leistungen keine
gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, müssen wir eine angemessene
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Ziffer 10.5 gewähren. Sind die Er
­
satzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die
angebotene Minderung nicht angemessen, können Sie die Ersatzleistung ablehnen.
In diesem Fall oder wenn wir außerstande sind, Ersatzleistungen anzubieten, richten
sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündigungsausspruch (Ziffer 10.6) nach
§ 651 l Abs. 2 und 3 BGB.


10.5.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie, soweit
nicht die Abhilfe durch eine schuldhafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt
wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend
machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Absatz 4 u. 5, 651 n Abs. 1
Nr. 3 BGB.


10.6.

Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, können Sie den
Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe
setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder die
sofortige Abhilfe notwendig ist.
Wurde berechtigt gekündigt, so sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre
Beförderung umfasste, unverzüglich für Ihre Rückbeförderung zu sorgen; das hier
­
für eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig
sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen uns zur Last. Hinsichtlich
bereits erbrachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen
behalten wir den Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis, Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz­ und Aufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 10.5, Satz 2). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstatten.



11. Rechte und Pflichten von Reiseleitung/örtlicher Vertretung


11.1.


Unsere jeweilige Reiseleitung (oder örtliche Vertretung - Name und Anschrift
finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der
Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder
bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen
uns anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.


11.2.

Eine außerordentliche Kündigung des Reisevertrages durch uns kann auch
durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von uns ausge­
sprochen werden, diese sind insoweit von uns bevollmächtigt.



12. Versicherungen


Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskosten­
versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der
ERV Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Str. 116, 81669 München.



13. Haftungsbeschränkung für KIWI bei Vermittlung fremder Leistungen


Unsere Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den 3­fachen Preis der ver
­
mittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der
Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein
Fall des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.



14. Haftungsbeschränkungen für KIWI als Reiseveranstalter


14.1.


Unsere vertragliche Haftung gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf
Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.


14.2.

Unsere Haftung Ihnen gegenüber auf Schadensersatz wegen unerlaubter
Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis pro Teilnehmer beschränkt.
Bis 4.100,00 Euro pro Teilnehmer haften wir jedoch unbeschränkt.



15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen


15.1.


Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht
sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht
wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes
haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z.B. doppel
­
te Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.


15.2.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer
nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rah
­
men unserer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig
wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichten
­
medien zu verfolgen, um sich ggf. frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen
zu können.


15.3.

Sie sollten sich als Reiseteilnehmer rechtzeitig über Infektions­ und Impf
­
schutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat
zu Thrombose­ und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine
Informationen erteilen Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte,
reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung.



16. Anspruchstellung, Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung


16.1.


Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB geregelten bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte.


16.2.

Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­
schlichtungsstelle nicht verpflichtet und ziehen die direkte Korrespondenz mit
Ihnen vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist unabhängig davon der Link auf
die Plattform der EU­Kommission zur online­Streitbeilegung anzugeben:
ec.europa.eu/consumers/odr.



17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung


Die Drucklegung des Katalogs erfolgte im Oktober 2017. Die Ausschreibung im
Katalog bzw. im Internet kann nur die zum Druck­ bzw. Aktualisierungszeitpunkt
feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider
auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Wir sind nicht verpflichtet, einen Vertrag auf
Grundlage einer von uns als falsch oder unvollständig erkannten Ausschreibung
abzuschließen.



18. Sonstiges


Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisever
­
traglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB, (soweit wir
als Reiseveranstalter tätig sind und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist).



Veranstalter
KIWI TOURS GmbH
Kapuzinerstr. 7a Rückgebäude
80337 München



Stand: 07/2018


 
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