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AGB Reisefieber-Reisen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen Unterwegs mit Reisefieber

für ab 01.07.2018 abgeschlossene Reiseverträge

Stand 12.12.19

1. Anwendungsbereich der AGB, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung

1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. gegenüber einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“), die ab 01.07.2018 abgeschlossen werden. Davor gelten ausdrücklich nur die obenstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für die Reiseverträge von Unterwegs.

1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z.B. als Anhang einer E-Mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

2. Vermittlung von fremden Leistungen

Vermittelt Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen bzw. Bausteinleistungen, z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Fährtransporte, Hotelaufenthalte, Ausflüge, etc., so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträger) des Reiseteilnehmers.

3. Bezahlung, Reiseunterlagen

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines erfolgen. Im Regelfall zahlt der Kunde bei Vertragsabschluss bitte 20 % des Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlt der Kunde bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

Die Reiseunterlagen bekommen der Kunde bzw. dessen Buchungsstelle nach Bezahlung zugesandt. Es können sich für einzelne Leistungen (z.B. für Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben; entsprechende Hinweise sind auf dem Angebot vermerkt.

Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 folgende zu belasten.

Zahlungen können in bar oder per Überweisung geleistet werden. Ferner ist eine Zahlung per Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) möglich.

4. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.

Ausländische Ein-und Ausreisesteuern sind teilweise nicht im Reisepreis enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden (bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Reiseinformationen).

Achtung: Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfers zwischen nationalen und internationalen Flughäfen, z.B. auf den Philippinen.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.: Flugzeitenänderung, Änderung des Programmablaufes, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind dazu verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reisveranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

Hierauf ist der Kunde in der Erklärung des Reiseveranstalters über die Leistungsänderung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.2 Preisänderungen

Wir behalten uns die Änderungen der in den Katalogen/Foldern und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor. Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von Flughafen-, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden.

Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gelten die nachfolgenden Absätze: Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und -steuern oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  • In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

 

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung

6.1. Pauschalreisen und Reisebausteine (Hotels, Rundreisen, Mietwagen etc.)

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Reiseveranstalter zu vertreten, oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651 h III BGB (Fassung ab 01. Juli 2018) wird verwiesen.

Für den Fall, dass Sie vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender, ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung nach dem Reisepreis.

Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2. – 6.4.

Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unten aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z.B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugsitzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.2 Rücktrittspauschalen

Für die Stornierung von Flugpauschalreisen, Gruppenreisen, Bausteine: Rundreisen, Hotels, Ausflüge, Transfers gelten folgende Sätze:

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 90 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt: 95 %

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote! Teilweise liegen die Stornosätze bei 100%! Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

6.3. Sonder-Reisebedingungen

Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote!

Dies gilt insbesondere für Schiffsreisen (z.B.: Road to Mandalay, Tauchkreuzfahrten) und Zugreisen (z.B.: Eastern & Oriental)! Bitte fordern Sie vor Abschluss des Reisevertrages unbedingt die Sonder-Stornobedingungen an!

Ferner beachten Sie bitte: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

6.3.1 Sonder-Rücktrittspauschale Myanmar

Für die Stornierung von Flugpauschalreisen, Gruppenreisen, Bausteine: Rundreisen, Hotels, Ausflüge, Transfers gilt, dass bis zu 100 % Stornokosten anfallen können. Wir empfehlen dringendst den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Ferner wird eine erhöhte Anzahlung von 40 % für die Myanmar Reisen fällig.

6.3.2 Malediven:

Medhufushi Island Resort, Filitheyo Island Resort

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 100 %
No Show: 100 % + oneway Transfer
frühere Abreise: 100 %

6.3.3 Mekong-Kreuzfahrten mit der Mekong Prestige und Mekong Adventurer

bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 30 %
vom 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 19. bis 2. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab 1 Tag vor Reiseantritt: 100 %

 

6.3.4 Flusskreuzfahrten mit der RV Pandaw

bis 61 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 60. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 40 %
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 60 %
ab 30. Tag vor Reiseantritt: 95 %

6.3.5 Malediven Kreuzfahrt mit der MV Aisha

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
14 Tage vor Reiseantritt: 90 %

 

6.3.6 Malediven Tauchsafari mit der MY Sheena

Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 30. – 15 Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 14. – 8. Tag vor Reiseantritt: 75 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt, No Show, vorzeitige Abreise: 100 %

6.3.7 Kawayan Holiday Resort Siquijor, Philippinen

ab dem 13. Tag vor Reiseantritt: 80 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %

 

6.3.8 Nattika Beach Ayurveda Resort, Indien

bis 60 Tage vor Reiseantritt: 25 %vom 59. bis 30 Tag vor Reiseantritt: 50 % vom 29. bis 11 Tag vor Reiseantritt: 75 %Vom 10. Bis 4. Tag vor Reiseantritt: 85 %Ab 3. Tag vor Reiseantritt und No Show:> 100 %

 

6.3.9 Ananda Lakshmi Ayurveda Retreat

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 29. bis 16 Tag vor Reiseantritt: 50 %
Ab 15. Tag vor Reiseantritt und No Show: 100 %

 

6.4. Malaysia (ohne Borneo)

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 %
vom 29. bis 22 Tag vor Reiseantritt: 35 %
vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 %
vom 14. bis 7 Tag vor Reiseantritt: 70 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt: 100 %

 

6.5. Flugbuchungen

Im Falle von Nur-Flugbuchungen ist Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. nur Vermittler; Veranstalter ist die jeweilige Airline. Es gelten die jeweils auf der Reiseanmeldung/Rechnung abgedruckten Stornobedingungen. Nach Ticketausstellung betragen die Stornokosten mindestens € 100,-.

Bei Sondertarifen 100 %.

Achtung: Die Ticketausstellung erfolgt aufgrund der Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften.

Es gelten die Vertragsbedingungen/Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaften.

6.6. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht.

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen wie oben beschrieben vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.

Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75 pro Zielgebiet. Falls höhere Umbuchungsgebühren entstehen, müssen wir Ihnen diese weiterbelasten.

Falls eine Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art 250 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat, ist diese kostenlos möglich.

6.7. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
  • Bis 21 Tage vor Reiseantritt (bitte beachten Sie die jeweilige Ausschreibung) bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.

9. Kündigung aus Verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651 j BGB“

  • Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
  • Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

11. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  • soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
  • soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2 Deliktische Haftungsbeschränkung

Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.

Die Bahnfahrt (Rail & Fly) erfolgt lediglich in Kooperation mit der Deutschen Bundesbahn. Der Reisende selbst ist für die Anreise zum Flughafen verantwortlich. Die Verbindung ist so zu wählen, dass der Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreicht wird. Zugverspätungen sind nie ganz auszuschließen, bitte beachten Sie dies bei der Planung und sichern Sie sich durch einen Zeitpuffer von 3-4 Stunden ab.

Unterwegs – individuelles Reisen, Sandra Pientka e.K. übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung, wenn Sie aufgrund von Zugverspätungen, Zugausfällen Ihren Flug verpassen!

Wir haften jedoch

  • für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
  • wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

12. Gewährleistung

12.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters (Sie erreichen Unterwegs – individuelles Reisen unter Tel.: 06021-43 91 990, E-Mail: [email protected] und Fax: 06021- 43 91 991. Geben Sie bitte in jedem Fall die auf dem Gutschein genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und wie Sie zu erreichen sind an.) zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.2 Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages

Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

12.3 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.

12.4 Kündigung des Vertrages

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

12.5 Schadensersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

12.6 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

  • Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
  • Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

12.7 Reiseunterlagen

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziele etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

13. Ausschluss von Ansprüchen

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den §§ 651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift oder unter [email protected] geltend machen.

13.3 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

13.4 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

13.5 Die Frist aus 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 11.6., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

14. Verjährung, Alternative Streitbeilegung

14.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.

14.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

14.4 Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.5 Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet auf folgende Institution hinzuweisen: Allgemeine Verbraucher-Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass Unterwegs – individuelles Reisen Sandra Pientka e.K. nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

 

15. Geltendmachung von Ansprüchen

15.1 Ansprüche nach den § 651i Abs 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

15.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr / hin.

 

16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (sog. "Black List")

Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Unterwegs verpflichtet, den Kunden/Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Sie der Veranstalter hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die dem Kunden/Reisenden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Veranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

 

17. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

17.1 Unterwegs wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.

17.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

17.3 Ein gültiger Reisepass ist für alle Zielländer des Reiseveranstalters notwendig. Für viele Zielländer ist ein Touristenvisum erforderlich. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Gesundheits- und Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie ebenfalls vor Buchung einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Gesundheits- und Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen und dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen sollten, auch im Hinblick auf evtl. Impfunverträglichkeiten.

 

18. Rechtswahl

Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

19. Versicherungen

19.1 Insolvenzschutzversicherung

Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt. Unterwegs – individuelles Reisen Sandra Pientka e.K. hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533 – 5859 an die Sie sich im Schadensfall wenden können.

19.2 Reiseschutz

Bitte beachten Sie, dass die in unseren Broschüren, Angebotsflyern, Internetseite genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch- Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

20. Gerichtsstand

20.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Aschaffenburg.

20.2 Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Aschaffenburg vereinbart.

20.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  • wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
  • wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

21. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Allgemeines Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziele etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung.

Reiseveranstalter: Unterwegs – individuelles Reisen Sandra Pientka e.K. Würzburger Str. 62, 63739 Aschaffenburg

Geschäftsführerin: Frau Sandra Pientka

HRA 5213

USt-Identnummer: DE 284174345

Steuernummer: 204/258/40763

Deutsche Bank Privat- und Firmenkundenbank AG, Konto: 0223704, BLZ: 795 700 24

IBAN: DE 24 7957 0024 0022 6704 00, BIC-Nr.: DEUTDEDB795

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