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AGB Anton-Götten Reisen

AGB's des Veranstalters Anton-Götten Reisen, Saarbrücken
 
 
Die nachstehenden Reisebedingungen ergänzen die Bestimmungen des gesetzlichen Reisevertragsrechts und sie gelten für alle Rechtsbeziehungen und Reiseverträge zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer und uns als Reiseveranstalter.
Unsere Reisebedingungen sind Grundlage der Reiseverträge betreffend Pauschal- bzw. sonstige Reisen, die wir in unseren jeweils gültigen Katalogen, Prospekten, Flug- und Urlaubsreiseprogrammen sowie Sonderprogrammen, die in diesem Katalog nicht enthalten sind, anbieten.
 
 
A. Abschluss des Reisevertrages
 
1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ANTON GÖTTEN REISEN den Abschluss eines Reisevertrages gemäß unseren Katalogen, Prospekten etc. verbindlich an. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.
Vor Vertragsabschluss übermitteln wir Ihnen unsere vollständigen allgemeinen Reisebedingungen, die Bestandteil unserer Kataloge, Prospekte und Sonderprogramme sind und die in den Reisebüros für Sie bereitliegen.
 
2. Die Reiseanmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
An Ihre Reiseanmeldung sind Sie 2 Wochen ab dem Tage der Reiseanmeldung gebunden.
 
3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen oder dem Anmelder zustande. Die vollständige Reisebestätigung wird üblicherweise bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach ausgehändigt.
Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt. In diesem Fall weisen wir jedoch auf die Obliegenheiten zu Mängelanzeige und Fristsetzung vor einer Kündigung des Reisevertrages nach den §§ 651 c ff. BGB hin.
 
4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ANTON GÖTTEN REISEN vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises) annehmen können.
 
 
B. Zahlung des Reisepreises - Sicherungsschein
 
1. Bei Vertragsschluss sind 15 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer gegen Aushändigung des Sicherungsscheines als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen. Wir übergeben Ihnen den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB spätestens bei Anzahlung bzw. bei Zahlung des gesamten Reisepreises, falls eine Anzahlung nicht erfolgt ist.
 
2. Kommt innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande, so sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB verpflichtet.
 
3. Wir sind zur Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB nicht verpflichtet, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 76,69 nicht übersteigt.
 
4. Maßgebend für die Kinderermäßigung ist das Alter bei Reiseantritt, welches bei der Buchung anzugeben ist. (Beispiel: Die Ermäßigung von 2 – 12 Jahren laut Katalog betrifft Kinder im Alter zwischen dem 2. und dem 13. Geburtstag.)
Weitergehende Ermäßigungen als die im Katalog/Prospekt angegebenen werden nicht gewährt. Für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres eventuell anfallende Verpflegungs- und Unterbringungskosten werden vor Ort berechnet.
 
 
C. ANTON GÖTTEN REISEN-Leistungen
 
1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unseren Katalogen/Prospekten bzw. Sonderprogramm-Angeboten und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Hiervon abweichende Beschreibungen in Orts- und Hotelprospekten, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind, sind für uns nicht verbindlich.
Kosten für Stadtführer sowie Eintrittsgelder für Besichtigungen und Gebühren für Bergbahnen, Sessellifte, Bootsfahrten etc. sind Fremdleistungen, die nicht im Reisepreis enthalten, sondern vor Ort bzw. beim Reiseleiter direkt zu entrichten sind.
 
2. Die genauen Abreise-, Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mit den Reiseunterlagen (Flugschein etc.) mitgeteilt.
 
3. Soweit ANTON GÖTTEN REISEN in diesem Katalog Programme/Leistungen fremder Veranstalter anbietet und ausdrücklich hierauf hinweist, handelt ANTON GÖTTEN REISEN und seine Beauftragten als Vermittler eines Vertragsabschlusses mit diesen Veranstaltern. ANTON GÖTTEN REISEN haftet deshalb nicht selbst für diese Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reiseteilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
 
4. ANTON GÖTTEN REISEN bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in unseren Katalogen/Prospekten ausgeschrieben sind, zum Beispiel Einzelzimmer mit Meerblick, Bad, Balkon etc., nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros/Buchungsstellen sind Vermittler unserer Reisen und daher nicht berechtigt, ohne unsere schriftliche Bestätigung über unsere Kataloge/Prospekte hinaus Sonderleistungen zu vereinbaren, es sei denn, sie sind hierzu von uns ausdrücklich ermächtigt.
 
 
D. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ANTON GÖTTEN REISEN als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 651 j II BGB. Wir werden in diesem Falle den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ANTON GÖTTEN REISEN ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
 
 
E. Preisänderungen (gemäß § 651 a, III und IV BGB)
 
1. Liegt zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
 
2. ANTON GÖTTEN REISEN ist verpflichtet, den Reiseteilnehmer bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
 
3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des vereinbarten Reisepreises können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn ANTON GÖTTEN REISEN in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten.
Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
 
 
F. Leistungsänderungen
 
1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande gekommenen Reisevertrages, die eventuell nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
 
2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn ANTON GÖTTEN REISEN in der Lage ist, eine solche Reise aus dem eigenen Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
 
 
G. Rücktritt und Kündigung durch ANTON GÖTTEN REISEN
Wir sind berechtigt, in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag zu kündigen:
 
1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Müssen wir in einem solchen Falle kündigen, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
 
2. Bis 14 Tage vor Reiseantritt, wenn die im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
In diesem Falle sind wir verpflichtet, dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 2 Wochen vor Reiseantritt, die Rücktrittserklärung zugehen zu lassen.
 
 
H. Ersatzreisende
 
1. Die Reiseteilnehmer können sich bis zum Reisebeginn durch Dritte ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen und ihrer Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
 
2. Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften ANTON GÖTTEN REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
 
3. Der Reiseteilnehmer und der Dritte haften ANTON GÖTTEN REISEN als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Schadensnachweis auf € 25,–
 
 
I. Rücktritt und Umbuchung des Reiseteilnehmers
 
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
 
2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Reiseteilnehmer vom Reisepreis berechnet:
 
 
Entschädigung        Charter-            IT Linien-        Schiffs-         Bus-       Ferien-woh-
bei Rücktritt               fluganreise      fluganreise     reisen          und         nungen
pro Person                                                                                          PKW-      PKW pro 
                                                                                                              Reisen   Objekt
 
bis 45. Tag vor        20%                   20%                 15%              10%         € 30,-
Reiseantritt
 
Ab 44. bis 30. Tag  20%                   20%                 30%              10%         25%
vor Reiseantritt
 
Ab 29. bis 22. Tag  25%                   25%                  50%              20%       50% 
vor Reiseantritt
 
Ab 21. bis 15. Tag  35%                   35%                  60%              30%       50%
vor Reiseantritt
 
Ab 14. bis 8. Tag    50%                    50%                 80%               40%       50%
vor Reiseantritt
 
Ab 7. bis 1 Tag       65%                    65%                 80%               60%       60%  
vor Reiseantritt
 
Ab dem Tag des    80%                    80%                 100%             80%       80% 
Reiseantritts
oder bei Nichtantritt
der Reise

Bei Stornierung einer Tagesfahrt: bis 7 Tage vor Reiseantritt € 5,–; ab dem 6. Tag 50 %; bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 % des Reisepreises abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen.
Maßgebend für die Einhaltung vorstehender Termine ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung bei Ihrer Buchungsstelle/Reisebüro, in dem Sie unsere Reise gebucht haben, oder bei Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken; der Abreisetag wird bei der Fristberechnung nicht mitberechnet.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer als die Pauschale entstanden ist.
 
3. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den vollen Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
 
4. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), machen wir folgendes Umbuchungsentgelt pro Person geltend:
a. Bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 25,–.
b. Bei Schiffsreisen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt € 25,–.
c. Bei Busreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt € 15,– .
d. Bei Ferienwohnungen bis zum 45. Tag vor Reiseantritt € 30,– (pro Objekt).
e. Bei Änderungen des Zustiegsortes wird eine Umbuchungsgebühr von € 8,– pro Buchung erhoben. Eine Änderung des Zustiegsortes muss der Reiseteilnehmer spätestens bis zum 3. Tag vor Reiseantritt bei uns geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung uns überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag nach Maßgabe dieser allgemeinen Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Ihr Recht, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten in den Reisevertrag eintritt, wird hierdurch nicht berührt.
 
 
J. Haftung von ANTON GÖTTEN REISEN
 
1. Unsere Haftung für die reisevertraglich vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
 
2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
 
3. Für Schadensersatzansprüche des Kunden aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und keine Körperschäden betrifft, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von € 4.090,34 vereinbart. Liegt der Reisepreis über € 1.363,10, ist diese Haftung auf den 3fachen Reisepreis beschränkt.
 
4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
 
 
K. Obliegenheiten des Reiseteilnehmers und Hinweise von ANTON GÖTTEN REISEN gem. §3 Informationsverordnung
 
1. Sollten wir die Reise nicht vertragsgemäß erbringen, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes gem. §§ 651 c BGB bis 651 f BGB, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.
 
2. Sie können bei einem Reisemangel nur unter der Voraussetzung selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein in der Person des Reiseteilnehmers liegendes Interesse geboten ist.
 
3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich direkt an uns: Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken, Telefon (0681) 3032-00, Telefax (0681) 3032-217.
 
4. Gewährleistungsansprüche müssen Sie gem. § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende gegenüber dem Veranstalter, Anton Götten GmbH, Faktoreistraße 1, 66111 Saarbrücken, geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
 
5. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegen uns zustehen, verjähren in einem Jahr nach dem vertraglichen Reiseende.
 
 
L. Flugplanänderungen
Kurzfristige Flugverschiebungen sind im internationalen Flugverkehr nicht auszuschließen. Wir behalten uns deshalb die kurzfristige Flugverlegung Ihres Hin- oder Rückfluges vor, soweit sie Ihnen und den übrigen Reiseteilnehmern zumutbar ist. Der An- und Abreisetag kann deshalb nicht als Erholungstag angesehen werden.
 
M. Sicherstellung des Reisepreises bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
 
1. Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden:
– der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen und
– notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses des Reiseveranstalters steht Ihnen bei Vorlage des von uns übergebenen Sicherungsscheines ein unmittelbarer Anspruch gegen den im Sicherungsschein genau bezeichneten Sicherungsgeber zu.
 
2. Der unter 1. bezeichnete Sicherungsschein wird Ihnen spätestens bei Anzahlung oder, sofern eine Anzahlung nicht erfolgt ist, bei Zahlung des Gesamtpreises übergeben.
 
3. Wir weisen unverbindlich auf § 5 Konsulargesetz hin, wonach Bürgern der BRD im Notfall ein Anspruch auf darlehensweise Zurverfügungstellung von Barmitteln zusteht.
 
 
N. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
 
1. Wir oder unsere Reisebüros in unserem Auftrag werden Sie vor Vertragsschluss unterrichten über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind grundsätzlich Sie alleine verantwortlich. Sofern Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollten, bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für Sie zuständigen Konsulat oder der für Sie zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in Ihr Reiseland zu informieren.
 
2. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.
 
 
O. Allgemeine Bedingungen
 
1. Alle Angaben in diesem Katalog über Leistungen, Programme, Termine, Abflugzeiten, Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Drucklegung.
 
2. Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
 
3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser allgemeinen Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 
4. Alle im Zusammenhang mit der Buchung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten werden entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.
 
 
P. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
 
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen ANTON GÖTTEN REISEN und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der BRD. Der Reiseteilnehmer kann uns an unserem Sitz in Saarbrücken verklagen.
Für Klagen, die wir gegen Reiseteilnehmer erheben müssen, ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz in Saarbrücken maßgebend.
Hinweis:
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
 
 
Reiseveranstalter:
Anton Götten GmbH
Faktoreistraße 1
66111 Saarbrücken
 
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