AGB DCS-Touristik GmbH Nagel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DCS-Touristik GmbH Nagel sind Grundlage Ihres Vertragsverhältnisses beim Abschluss des Reisevertrages. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen orientieren sich an einer Empfehlung des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbandes. Wir bitten zu beachten, dass Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen Vorrang haben und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann vorgehen. Sie wollen sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bitte sorgfältig durchlesen. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Regelungen der §§ 651 a ff. BGB ergänzt.
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der DCS-Touristik GmbH Nagel den Abschluss
eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller ergänzender
Hinweise im Katalog verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich, per E-Mail,
oder per Telefax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die DCS-Touristik Nagel zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht
der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Bei Vertragsabschluss
geht dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung der Sicherungsschein zu. Mit
Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb
von 10 Tagen auf das Konto der DCS – Touristik zu leisten. Die Restzahlung wird
fällig, sobald sichergestellt ist, dass DCS – Touristik nicht von der Reise gemäß
Ziffer 7.2 oder 7.3 dieser Bedingungen zurücktritt, spätestens 4 Wochen vor Antritt
der Reise. Die Reiseunterlagen werden nach Eingang der vollständigen Zahlung des
Reisepreises ausgehändigt. Wird der fällige Reisepreis nicht bezahlt, kann DCS
– Touristik nach erfolgloser Mahnung unter angemessener Fristsetzung von dem mit
Ihnen geschlossenen Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Die
Anzahlung und die Restzahlung werden im Direktinkasso abgewickelt, d. h. alle
Zahlungen müssen ausschließlich direkt an DCS – Touristik erfolgen. Die entsprechenden
Beträge ergeben sich aus Ihrer Rechnung. Für das Direktinkasso benötigt das Reisebüro
zu Weiterleitung an DCS – Touristik bei Buchung Ihre Adresse (oder gegebenenfalls
die Adresse des Unterlagenempfängers) Eine Zahlung an das vermittelnde Reisebüro
erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko und hat insbesondere keine schuldbefreiende
Wirkung, falls das Reisebüro die Zahlung nicht an DCS – Touristik weiterleitet.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75, - nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Katalog und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die in dem Katalog enthaltenen Angaben und die hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung sind für die DCS-Touristik GmbH Nagel bindend. Die DCS-Touristik
GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
Katalogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie etwa Fahrzeiten und/oder
Reiserouten oder des vereinbarten Programmablaufes- von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von DCS-Touristik
GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Durch ein extremes Niedrigwasser oder
ein starkes Hochwasser auf den Schifffahrtsrouten kann eine Änderung des Fahrplanes
notwendig werden. Im Zusammenhang mit diesen Änderungen kann auch das Umsteigen
auf ein anderes Schiff notwendig werden. In bestimmten Fällen kann es erforderlich
sein, dass der Weitertransport per Bahn oder mit dem Bus erforderlich wird. Durch
derartige Maßnahmen kann es auch zu einer Verkürzung der Reisezeit kommen. Derartige,
notwendige Maßnahmen berechtigen den Reiseteilnehmer nicht zum Rücktritt oder
zu Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die DCS-Touristik GmbH Nagel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die DCS-Touristik Nagel
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
der DCS-Touristik GmbH Nagel über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber
geltend zu machen. DCS Touristik behält sich vor, ausgeschriebene und mit der
Buchung bestätigte Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann DCS-Touristik Nagel den Reisepreis wie folgt erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DCS-Touristik GmbH Nagel
den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In den übrigen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag
kann von dem Reisenden verlangt werden.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages gegenüber DCS-Touristik bestehenden
Hafen- und/oder Flughafengebühren erhöht, so kann DCS-Touristik GmbH Nagel den
Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung
des Wechselkurses nach dem Abschluss des Reisevertrages kann der Reispreis in
dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für DCS-Touristik verteuert
hat. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig ,sofern zwischen dem Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht vorlagen und für DCS-Touristik
noch nicht vorhersehbar waren. Im Falle der nachträglichen Änderung des Reisepreises
wird DCS-Touristik den Kunden unverzüglich informieren. Eine Preiserhöhung ab
dem 20.Tag vor Reiseantritt ist ausgeschlossen. Bei Reisepreiserhöhungen, um mehr
als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren von dem Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
DCS-Touristik i n der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Reiseangebot
dem Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgenannten Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von DCS-Touristik GmbH über die Reisepreiserhöhung geltend
zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die DCS-Touristik GmbH Nagel
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Die
DCS-Touristik GmbH Nagel kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin,
der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann die DCS-Touristik
GmbH Nagel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro
Reisenden erheben. Die Kosten, welche DCS-Touristik im Falle einer notwendigen
Umbuchung entstehen entsprechen den Kosten, welche zu diesem Zeitpunkt im Falle
eines Rücktritts des Kunden entstehen würden. Daher richten sich die Umbuchungsentgelte
nach den Rücktrittspauschalen, entsprechend dem Zeitpunkt, in welchem die Umbuchung
vom Kunden verlangt wird.
Es gelten folgende Rücktrittspauschalen und Umbuchungsentgeltpauschalen:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 52,00 EUR
vom 59. bis 45. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
vom 14. Tag bis Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Diese Rücktrittspauschalen treffen auch auf alle im Voraus gebuchten Leistungen wie Ausflugpakete, Hotels und sonstige Zusatzleistungen zu. Im Falle anderweitiger, geringfügiger Änderungen im Sinne einer Umbuchung berechnet DCS-Touristik lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die DCS-Touristik GmbH Nagel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde der DCS-Touristik GmbH Nagel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann die DCS-Touristik GmbH Nagel vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung anempfohlen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des Reiseschutzes bei der Europäischen Reiseversicherung.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die DCS-Touristik
GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die DCS-Touristik GmbH Nagel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der DCS-Touristik
GmbH Nagel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die DCS-Touristik
GmbH Nagel, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall ist die DCS-Touristik GmbH Nagel verpflichtet,
den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, hat die DCS-Touristik GmbH Nagel den Kunden davon
zu unterrichten.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die
DCS-Touristik GmbH Nagel deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass die der DCS-Touristik GmbH Nagel im Falle
der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der
DCS-Touristik GmbH Nagel besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände
nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem
Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Kunden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält
der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm
sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der
DCS-Touristik GmbH Nagel keinen Gebrauch macht.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die DCS-Touristik
GmbH Nagel als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann die DCS-Touristik Nagel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin ist die DCS-Touristik GmbH Nagel verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden
zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Die DCS-Touristik GmbH Nagel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers;
3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen,
sofern die DCS-Touristik GmbH Nagel nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Katalogangaben erklärt hat;
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Die DCS-Touristik
GmbH Nagel haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten
Person.
10. Gewährleistung Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Die DCS-Touristik Nagel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Die DCS-Touristik GmbH Nagel kann auch in der Weise Abhilfe
schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die DCS-Touristik
GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert
der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die
DCS-Touristik GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus
wichtigem, der DCS-Touristik GmbH Nagel erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von der DCS-Touristik GmbH Nagel verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt wird. Er schuldet der DCS-Touristik GmbH den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den die DCS-Touristik GmbH nicht zu vertreten
hat.
11. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung der DCS-Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des
Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die DCS-Touristik GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen die DCS-Touristik Nagel gerichteten Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet die DCS-Touristik GmbH Nagel bei Sachschäden bis EUR 4.100, -; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die
Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Kunden und Reise. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt und wird durch die DCS-Touristik GmbH Nagel in
der Reisebeschreibung hierauf ausdrücklich hingewiesen, so haftet DCS-Touristik
in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich dann nach den Beförderungsbestimmungen des die Leistung
der Beförderung erbringenden Unternehmens. Die DCS-Touristik GmbH Nagel haftet
auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, welche
als Fremdleistungen lediglich von der DCS-Touristik vermittelt werden (z.B. Konzerte,
Sport- und Theaterveranstaltungen, Ausflüge etc.). Diese Leistungen müssen in
der Reisebeschreibung ebenfalls als Fremdleistungen gekennzeichnet sein.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die DCS-Touristik GmbH Nagel ist insoweit beschränkt
oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt der DCS-Touristik GmbH Nagel bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschiffahrtgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der
DCS-Touristik GmbH Nagel geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der DCS-Touristik GmbH Nagel
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so
ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die DCS-Touristik GmbH Nagel die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Die DCS-Touristik GmbH Nagel steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die DCS-Touristik GmbH
Nagel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die DCS-Touristik
GmbH Nagel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die DCS-Touristik
GmbH Nagel die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der DCS-Touristik GmbH Nagel bedingt
sind.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand Der Kunde kann die DCS-Touristik GmbH Nagel nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen der DCS-Touristik GmbH Nagel gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz der DCS-Touristik GmbH Nagel maßgebend.