AGB TUI Cruises GmbH
AGBs für Reisen ab dem 27.10.2010.
Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch.
Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern
und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Reisevertrages und Anmeldung von Mitreisenden
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen
Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Bei Buchung über das Internet kommt der Reisevertrag erst mit der schriftlichen
Reisebestätigung durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische
Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages
dar.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des
Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises
10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
bzw. Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft kennt, spätestens
jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem
Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises
den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche
Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist
im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/air-ban/ oder unter www.lba.de einsehbar.
3. Bezahlung
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
direkt an TUI Cruises. Sofern nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart,
haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB (siehe
a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises beim Wohlfühlpreis,
35 % beim Flex Preis und 50 % bei Sonderangeboten wie z.B. Unbedingt „Mein Schiff“
zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die
volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung
ist spätestens 35. Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben
ist. Bei Buchungen ab 35 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort fällig.
Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens
drei Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von
dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten).
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach,
ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 9 vereinbarten Stornokosten zu
berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten
bleibt dem Kunden unbenommen.
4. Leistungen und Preise
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem
Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise
gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen
Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt
vor Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss
Änderungen der Katalogangaben bzw. Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der
Kunde selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte
zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises hinausgehen
oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z. B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen
der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der
Fahrtzeiten und/oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen),
über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises
gegenüber geltend zu machen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne
entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen beziehungsweise zu ersetzen.
6. Preiserhöhung
TUI Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TUI Cruises den Reisepreis nach Maßgabe
der folgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TUI Cruises von dem Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann TUI Cruises vom Kunden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber TUI Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI Cruises verteuert
hat.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI
Cruises verteuert hat.
d) Eine Erhöhung nach Ziffer 8 ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
von TUI Cruises nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informiert TUI Cruises
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt mit Eingang beim Kunden zulässig. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn TUI Cruises in der Lage ist, eine solche aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis
anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt
der Mitteilung über die Preiserhöhung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an
dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung
für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig:
Reiserücktritt
Wohlfühlpreis / Flex Preis / Sonderangebote wie Unbedingt Mein Schiff
bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 20 % 35 % 50 %
49 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % 40 % 55 %
29 Tage bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 % 50 % 65 %
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % 75 % 80 %
14 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 75 % 90 % 90 %
Nichtantritt der Reise* 90 % 90 % 90 %
*Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.
Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend
folgende pauschale Entschädigung ( jeweils pro Person):
Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 %, ab dem 29. Tag vor Reisebeginn
75 %, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und nachträglicher
Stornierung 90 %. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine
mit gebuchter Doppelbelegung steht TUI Cruises in jedem Fall eine pauschale Entschädigung
in Höhe von 60 % zu. Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine
mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung stehen TUI Cruises die Stornokosten
laut Tabelle zu. Eine Teilstornierung Flug ist nicht möglich.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die in der im Einzelfall
anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
8. Umbuchung, Ersatzperson
a) Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen von Reiseleistungen nach Vertragsabschluss,
z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung
oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht.
Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Reisetermins
und des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung
der Reisedauer), werden bis 50 Tage vor Reisebeginn von TUI Cruises folgende Kosten
berechnet:
− Für Umbuchungen innerhalb des TUI Cruises Wohlfühlpreises keine (Preisgarantie);
einmalig ist hier auch die Umbuchung des Reisetermins möglich
− Für Umbuchungen am gleichen Reisetermin innerhalb der gleichen Kategorie vom
TUI Cruises Wohlfühlpreis auf den TUI Cruises Flex Preis keine (Preisgarantie)
− Für Umbuchungen innerhalb des Flex Preises 150 € pro Person für die 1. und
2. Person in der Kabine
− Für Umbuchungen innerhalb von Sonderangeboten wie z. B. Unbedingt „Mein Schiff“
300 € pro Person für die 1. und 2. Person in der Kabine
Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z. B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen, insbesondere
abweichende Reisetermine oder Änderung von Wohlfühlpreis oder Flex Preis auf Sonderangebote
wie z. B. Unbedingt „Mein Schiff“ sowie Umbuchungswünsche, die später als 50 Tage
vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen
Stornierung gemäß Ziffer 7 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung
möglich.
b) Für die Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenbesetzung)
werden 50 € Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Linienflügen ab 5 Wochen
bis 4 Tage vor Abflug bedarf eine solche Änderung der Rückbestätigung durch TUI
Cruises. Eventuell anfallende Kosten (bis zu 350 €) werden dem Kunden berechnet.
9. Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises
TUI Cruises kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag
ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz
oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil
des Kapitäns
– auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
– in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig
macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
– unter falschen Angaben gebucht hat,
– Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch
während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
– die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig
stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Falle kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises
behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie
etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
10. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle
Reisemängel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft,
tritt eine Reisepreisminderung nicht ein. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige
besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft
bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI
Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem,
für TUI Cruises erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist
für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
11. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher
Pflichten), ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit
– ein Schaden des Kunden von TUI Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder
– TUI Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen TUI Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich
die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder
auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
d) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so
regelt sich die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung
findet oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem welche Bestimmungen
Anwendung finden.
e) Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder
Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen
oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffes haftet TUI Cruises nicht, es sei
denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport
in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von
TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder
Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
gegenüber TUI Cruises geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber TUI Cruises unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Dies gilt
jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7
Tagen bei Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung
zu melden.
b) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
von TUI Cruises oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren
in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. Hat
der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt,
an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
c) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete Ansprüche
weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden
Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen
Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen
im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) gegeben sind, über Bestimmungen von Pass-, Visaund
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten
wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere
(z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll-
und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises
ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet
hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen,
Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet,
Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss,
sofort zu erstatten.
14. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens,
der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen,
so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt
hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen
gelten.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden
elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich
sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote
informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen.
Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte
an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift. Soweit wir uns
zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb
der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen,
wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten
„EUStandardvertragsklauseln“ abgesichert.
16. Empfehlung für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung
an Bord des Schiffes raten wir werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in
der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden sowie Säuglingen bis
zu einem Alter von 6 Monaten von einer Teilnahme dringend ab. Auf den Transatlantik-Routen
und der Route Rund um Westeuropa raten wir aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden
Seetage von der Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend ab.
17. Gerichtsstand/Allgemeines
a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
b) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie
für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse,
ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend
etwas anderes vorschreiben.
Veranstalter:
TUI Cruises GmbH
Anckelmannsplatz 1
20537 Hamburg
Stand: L. V. 01/2010
Drucklegung: März 2010
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