AGB Thomas Cook - AAT Kings Tours International Ltd.
Sehr geehrter Reisegast,
wir danken Ihnen sehr für das Interesse und Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen.
Die nachfolgenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (nachstehend
„Reiseteilnehmer“ genannt) und Ihrem Reiseveranstalter bzw. mit der AAT Kings
Tours International Ltd. (nachstehend RV genannt) und werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Im Falle, dass Ihr örtliches Reisebüro/Buchungsstelle als Reiseveranstalter
auftritt, gelten vorrangig dessen Reisebedingungen und die nachfolgenden Bestimmungen
haben nur ergänzenden Charakter.
Reiseanmeldung
Die Anmeldung der Reise erfolgt bei Ihrem Reisebüro für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Reiseteilnehmer. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich
durch Übersendung an Ihr Reisebüro/ Buchungsstelle. Um Ihre Reservierung garantieren
zu können, muss eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises geleistet werden.
Diese ist spätestens 7 Tage nach Bestätigung an Ihr Reisebüro/Buchungsstelle gegen
Aushändigung eines Sicherungsscheines, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte
Absicherung des Kunden dokumentiert wird, zu leisten. Sobald eine Anzahlung vom
RV akzeptiert worden ist, sind die Reservierung und insbesondere auch der Reisepreis
garantiert. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise aus Europa
an Ihr Reisebüro/Buchungsstelle zu erfolgen.
Vertragsparteien
Der Reisevertrag wird geschlossen zwischen dem/den Reiseteilnehmer(n) und dem
RV. Die AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH ist hierbei der vom RV bevollmächtigte
Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland und Europa. Der RV vereinbart mit
seinen Kunden die Geltung deutschen Rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand in
der Bundesrepublik Deutschland für Klagen, die sich gegen den RV richten, ist
München.
Durchführender Veranstalter
Die in diesem Katalog aufgeführten Reiseprogramme in Australien und Neuseeland
werden von der australischen AAT Kings Tours Pty. Ltd. oder der Tochterfirma Aussie
Adventure Holidays im Auftrag der AAT Kings Tours International Ltd. durchgeführt.
Ausgenommen sind fakultative Ausflüge (z.B. Rundflüge, Ballonfahrten oder Bootsfahrten),
die von unabhängigen örtlichen Veranstaltern durchgeführt werden, und für die
ausschließlich die Geschäfts-/ Beförderungsbedingungen dieser örtlichen Veranstalter
gelten.
Gültigkeitsdauer
Die Reisebeschreibungen in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung
im Oktober 2011 und gelten im Allgemeinen für alle Reisetermine zwischen 01. April
2012 und 31. März 2013. Im Einzelnen ist die Gültigkeitsdauer beim jeweiligen
Reiseprogramm vermerkt. Änderungen der Reisepläne behält sich der RV jedoch ausdrücklich
vor.
Leistungen
Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog unter Maßgabe der dort enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Details
entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmbeschreibung. Wo nicht anders vermerkt,
sind Flugkosten, Flughafen und Sicherheitsgebühren nicht im Reisepreis eingeschlossen.
Grundsätzlich nicht im Reisepreis eingeschlossen sind Reiseversicherung, fakultative
Ausflüge, Getränke, persönliche Ausgaben, Trinkgelder und Visagebühren.
Programmänderungen, abweichend von der Beschreibung im Katalog, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden, sei es aus organisatorischen Gründen oder witterungsbedingt,
behält sich der RV grundsätzlich vor, soweit sie dem Reisenden zumutbar oder zwingend
erforderlich sind.
Reisebüros sind nicht vom RV autorisiert, Zusicherungen zu geben oder Abreden
zu treffen, die über die Buchungsbestätigung des RV oder der Reisebeschreibung
im Katalog hinausgehen.
Reisepreise und Ermäßigungen
Die in dieser Broschüre abgedruckten Preise verstehen sich in EUROWährung (€)
und gelten im Allgemeinen vom 01. April 2012 bis zum 31. März 2013. Die aufgeführten
EURO-Preise basieren auf dem am 15. September 2011 gültigen Wechselkurs zum Australischen
Dollar. Der RV behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung
zu ändern, falls dies aufgrund von Wechselkursschwankungen, steuergesetzlichen
Änderungen (z.B. die Höhe der australischen/neuseeländischen Mehrwertsteuer betreffend),
unvorhergesehenen Preisänderungen bei den Leistungsträgern oder steigenden Treibstoffkosten
erforderlich sein sollte. Die verschiedenen Saison-Preise entnehmen Sie bitte
den konkreten Programmbeschreibungen. Sobald der RV Ihre Anzahlung erhalten und
Ihre Buchung bestätigt hat, sind die Preise verbindlich und eventuelle Änderungen
des Wechselkurses werden vom RV getragen. Die im vorliegenden Katalog oder in
sonstigen Prospekten, in denen auf die Reisebedingungen dieses Hauptkataloges
verwiesen wird, angegebenen Preise für internationale Flüge und Flüge innerhalb
Australiens und Neuseelands sind unverbindliche Preise, basierend auf den günstigsten
Buchungsklassen. Abhängig vom Buchungszeitpunkt und der Verfügbarkeit in den verschiedenen
Buchungsklassen können Zuschläge anfallen.
Die angegebenen Preisen für Zusatzübernachtungen auf Seite 84 dieses Kataloges
beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Zimmerkategorie und sind grundsätzlich
abhängig von der Verfügbarkeit. An Feiertagen (z.B. Ostern, Weihnachten, Silvester,
Neujahr usw.) und zu bestimmten örtlichen Großereignissen, bzw. bei Erschöpfung
der vom RV gebuchten Kontingente, fallen möglicherweise Zuschläge an.
Bei den Geführten Rundreisen und Explorer-Touren erhalten Kinder im Alter von
6 bis 15 Jahren die im Katalog aufgeführte Ermäßigung auf den ausgeschriebenen
Doppelzimmer-Preis (bzw. auf den Preis für das 2-Personenzelt). Ausgenommen sind
eventuelle Zuschläge für Flüge, Zugfahrten und Schiffspassagen. Voraussetzung
ist, dass die Kinder in Begleitung eines Erwachsenen reisen und die Unterkunft
mit min. einem Erwachsenen geteilt wird.
Bei Tagestouren und Flexiblen Kurztouren ist kein Mindestalter erforderlich und
Kinder bis 15 Jahre erhalten auch hier einen ermäßigten Kinderpreis. Bei mehrtägigen
Kurztouren, die Übernachtungen einschließen, ist Voraussetzung, dass das Zimmer
mit einem Erwachsenen geteilt wird. Pro Zimmer ist nur eine Kinder-Ermäßigung
möglich. Die genauen Kinderpreise erhalten Sie auf Anfrage.
Änderungsgebühr
Sollte der Reiseteilnehmer nach Bestätigung der Buchung eine Umbuchung/Änderung
wünschen, und diese vom RV befürwortet werden und grundsätzlich möglich sein,
so wird eine Änderungsgebühr von € 20 pro Person erhoben. Ein grundsätzlicher
Anspruch des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht jedoch nicht.
Rücktritt durch den Kunden
Stornogebühren werden in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt vor der Reise als
pauschalierter Ersatz der Aufwendungen des RV wie folgt erhoben.
Rundreisen/Kurztouren/Landarrangements:
Tage der Stornierung 42+ 42-22 21-15 14-8 7-1 0
vor Reisebeginn
% des Reisepreises 15% 25% 40% 60% 75% 85%
Tagestouren: innerhalb von 24 Stunden 100%
Die Minimal-Gebühr entspricht der Anzahlung von 15%. Dem Reiseteilnehmer steht
das Recht zu, dem RV nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder
wesentlich niedriger ist als die oben genannten Pauschalbeträge. Der RV behält
sich das Recht vor, in Abweichung von den Pauschalbeträgen eine konkrete höhere
Entschädigung zu fordern, falls ihm ein wesentlich höherer Schaden entstanden
ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, diesen dem Kunden zu beziffern und
zu belegen.
Reisemangel
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe
verlangen, welche der RV auch in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung erbringen
kann. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Nur wenn dem RV zur Abhilfe eine angemessene Frist gesetzt wird, und
er innerhalb dieser Frist keine Abhilfe leistet, kann der Reiseteilnehmer selbst
Abhilfe schaffen und die hierfür erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen.
Sofern es sich bei dem Mangel, dem der RV innerhalb der gesetzten Frist nicht
abgeholfen hat, um einen erheblichen Mangel handelt, kann der Reiseteilnehmer
den Vertrag kündigen. Einer Fristsetzung zur Abhilfe bedarf es zur Herbeiführung
des Rechts zur Kündigung oder Minderung dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, wenn der RV die Abhilfe grundlos verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe
durch ein bestehendes berechtigtes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.
Eine nachträgliche Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) wegen aufgetretener
Mängel ist grundsätzlich nur möglich, wenn es der Reiseteilnehmer nicht schuldhaft
unterlassen hat, dem RV den Mangel anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt die örtliche
Reiseleitung des RV entgegen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreichbar sein,
so kann sich der Reisende an den durchführenden örtlichen Veranstalter oder den
bevollmächtigten Vertreter des RV in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche hat der Reiseteilnehmer nach der gesetzlichen Regelung
innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des RV geltend
zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur dann
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
war. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Reiseende.
Teilnahmebeschränkung
Das Mindestalter zur Teilnahme an den Gruppenreisen beträgt 6 Jahre. Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Behinderte
Personen sind auf Touren des RV grundsätzlich willkommen, dürfen jedoch nicht
auf besondere Betreuung seitens des RV angewiesen sein, bzw. müssen von einer
nicht behinderten Person begleitet werden. Der RV behält sich das Recht vor, Personen,
deren geistiger oder körperlicher Zustand sie nicht befähigt, für sich selbst
zu sorgen, oder die Dienste und Einrichtungen benötigen, welche der RV nicht garantieren
kann, die Teilnahme zu verwehren bzw. von der Reise auszuschließen. Der Reiseteilnehmer
erklärt sich damit einverstanden, den RV und seine Leistungsträger nicht für die
eventuelle Entscheidung verantwortlich zu machen, sie aus den vorgenannten Gründen
von der Reiseteilnahme auszuschließen oder irgendwelche Dienste zu verweigern.
Haftungsbeschränkung
Die Haftung des RV für Schäden, die nicht solche aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder soweit der RV für den entstandenen Schaden nicht allein wegen eines Verschuldens
eines vom RV eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der RV haftet insbesondere nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang
mit Fremdleistungen, die von Leistungsträgern erbracht werden und als solche für
den Reiseteilnehmer erkenn-bar vom RV lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative
Ausflüge, Beförderungsleistungen). Bei vermittelten Fremdleistungen haftet der
RV lediglich im Falle der Verletzung seiner Vermittlerpflichten, nicht jedoch
für die vermittelte Fremdleistung selbst.
Zu den vermittelten Fremdleistungen zählen insbesondere internationale Flüge
und die in diesem Katalog aufgeführten und optional buchbaren Flüge innerhalb
Australiens und Neuseelands, Zugfahrten mit dem Ghan, Kreuzfahrten, Gondelbahnfahrten,
Jetboat-Fahrten, Ballonfahrten und Rundflüge. Diese Fremdleistungen sind von Natur
aus mit gewissen Gefahren verbunden und werden weder vom RV noch von Teilhabern
(seien es Personen oder Firmen) des RV durchgeführt. Der RV kann und wird daher
keinerlei Verantwortung für Verletzungen oder Verluste irgendwelcher Art übernehmen,
auf welche Art und Weise sie auch immer entstehen und ungeachtet dessen, ob sie
auf Fahrlässigkeit beruhen.
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften,
die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein vom RV eingesetzter
Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des RV.
Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet der RV nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der RV nur und der Höhe nach
begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern er eine Pflicht
verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung ist (Kardinalspflicht).
Bei Rail & Fly-Angeboten handelt es sich um eine Kooperation mit der Bahn
und nicht um eine Eigenleistung des Veranstalters. Wir weisen Sie darauf hin,
dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen grundsätzlich nie auszuschließen
sind und bitten Sie, Ihre Verbindung eigenverantwortlich so zu wählen, dass Sie
den Abflughafen spätestens drei Stunden vor der Abflugzeit erreichen. Der Veranstalter
haftet ausdrücklich nicht für Verspätungen der Bahn und daraus resultierender
Kosten.
Rückerstattungen
Rückerstattungen für Reiseleistungen, die entweder freiwillig, wegen Krankheit
oder anderer vom RV nicht zu vertretender Gründe vom Reiseteilnehmer nicht in
Anspruch genommen werden, können nicht erfolgen. Der Reiseteilnehmer hat lediglich
einen Anspruch auf die ersparten Aufwendungen, die von den einzelnen Leistungsträgern
an den RV tatsächlich erstattet wurden. Alle Rückerstattungsgesuche müssen innerhalb
von 30 Tagen nach Reiseende eingereicht werden.
Reiseleitung/Reisekommentar
Die Reiseleitung und der Reisekommentar auf den im Katalog aufgeführten Reisen
erfolgt entweder in englischer oder in deutscher Sprache, wie in der jeweiligen
Reisebeschreibung vermerkt.
Sitzordnung im Bus
Um auf den Geführten Rundreisen jedem Reiseteilnehmer die Möglichkeit zu geben,
einen Platz vorne im Bus genießen zu können, werden die Sitzreihen täglich gewechselt.
Die Rotation ist obligatorisch.
Mindestteilnehmerzahl und Durchführungsgarantie
Die Reisetermine unterliegen teilweise einer Mindestteilnehmerzahl, welche bei
der jeweiligen Rundreise aufgeführt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt
bis spätestens 8 Wochen vor dem Reisebeginn. Sofern der Kunde in diesem Falle
nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht, werden bereits geleistete Zahlungen
unverzüglich zurückerstattet. Bei den Geführten Rundreisen beträgt die Mindestteilnehmerzahl
im Algemeinen 15 Personen, bei den Rundreisen der SELECT-Serie 10 Personen. Die
genaue Mindestteilnehmerzahl ist jeweils in der Reisebeschreibung vermerkt.
Die meisten Reisetermine der Geführten Rundreisen genießen eine Durchführungsgarantie
ungeachtet der Teilnehmerzahl. Beträgt die Gruppengröße an einem garantierten
Reisetermin weniger als 12 Teilnehmer, so kann der Reiseleiter gleichzeitig auch
Fahrer sein und der RV behält sich das Recht vor, ein kleineres Fahrzeug einzusetzen,
welches möglicherweise nicht mit allen im Katalog aufgeführten Einrichtungen ausgestattet
ist.
Einzelzimmer, „Halbe Doppelzimmer” und Dreibettzimmer
Wo Einzelzimmer gewünscht und buchbar sind, muss der Reiseteilnehmer den in der
Reisebeschreibung aufgeführten Einzelzimmerpreis bezahlen. In entlegenen Reisegebieten
und kleineren Hotels kann die Verfügbarkeit von Einzelzimmern beschränkt sein.
Alleinreisende, die den Zuschlag nicht bezahlen möchten, können auf Wunsch bei
geführten Rundreisen (nicht bei Explorer-Touren) mit einem Mitreisenden gleichen
Geschlechts in einem „halben Doppelzimmer“ untergebracht werden.
Bei den Geführten Rundreisen, Explorer-Touren und Flexiblen Kurztouren sind in
der Regel zu einem ermäßigten Preis auch Dreibettzimmer buchbar. Die entsprechende
Preisermäßigung gilt pro Reiseteilnehmer (Dreierbelegung) ist entweder bei der
Reisebeschreibung aufgeführt oder auf Anfrage erhältlich. In manchen Hotels kann
das dritte Bett ein einfaches Zustellbett, Klappbett oder sog. „Roll-Away“-Bett
sein.
Freigepäck
Jeder Reiseteilnehmer kann einen mittelgroßen Koffer oder Rucksack sowie ein
kleines Handgepäck, welches im Fahrgastraum des Reisebusses mitgeführt werden
kann, mit auf die Reise bringen. Die Summe von Länge, Höhe und Tiefe des Gepäckstücks
sollte 140 cm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Koffer mit ausziehbarem
Griff und Rollen nicht in die Handgepäckablage der Reisebusse passen und nicht
als Handgepäck akzeptiert werden. Das Gesamtgewicht aller Gepäckstücke sollte
20 kg pro Person nicht überschreiten. Auf Kleingruppen-Touren im Northern Territory
ist das Reisegepäck auf einen mittelgroßen Koffer/ Rucksack mit maximal 12 kg
und ein kleines Handgepäckstück beschränkt. Aufgrund strenger gesetzlicher Vorschriften
bezüglich des Gesamtgewichts der Fahrzeuge, sind die Fahrer/Reiseleiter unter
Umständen angewiesen, auf die Freigepäckgrenze zu bestehen.
Rauchen
Das Australische und Neuseeländische Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen
Verkehrsmitteln. Raucher müssen deshalb das Rauchen auf die regelmäßigen Pausen
unterwegs beschränken.
Flughafen-Transfers
Am ersten und letzten Tag der Rundreise ist jeweils ein kostenloser Transfer
vom Flughafen zum Rundreise-Hotel bzw. vom Hotel zum Flughafen eingeschlossen,
wie in der jeweiligen Reisebeschreibung aufgeführt. Wenn vor oder nach der Reise
zusätzliche Hotelnächte bei AAT Kings gebucht werden, sind die passenden Transfers
ebenfalls gewährleistet.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen ist ausschließlich
der Reiseteilnehmer verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
erwachsen, gehen zu Lasten des Reise-teilnehmers. Bitte erkundigen Sie sich deshalb
ausführlich bei Ihrem Reisebüro nach den aktuellen Einreisevorschriften. Auch
im Falle, dass der RV mit der Besorgung des notwendigen Visums beauftragt wurde,
haftet der RV nicht für die rechtzeitige Erteilung oder Zustellung des Visums,
es sei denn, dass er die Verzögerung zu vertreten hat.
Für die Einreise nach Australien benötigen deutsche, österreichische und schweizer
Staatsbürger einen gültigen Reisepass sowie ein Visum bzw. eine elektronische
Einreiseerlaubnis (ETA). Im Falle dass ein Zwischenstopp in einem asiatischen
Land vorgesehen ist, muss der Reisepass bei der Einreise noch min. 6 Monate gültig
sein. Für die Einreise nach Neuseeland ist kein Visum erforderlich, jedoch ein
gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit auch
Kinder einen eigenen Kinderreisepass/ Kinderausweis benötigen.
Bestimmte Impfungen sind für die Einreise nach Australien und Neuseeland nicht
vorgeschrieben oder erforderlich.
Reiseversicherung
Es wird allen Reiseteilnehmern dringend empfohlen, im Reisebüro eine umfassende
Reiseversicherung abzuschließen, die nicht nur bei Krankenhausaufenthalt und Verlust
des persönlichen Gepäcks, sondern auch bei einer notwendigen Stornierung aus wichtigen
Gründen eintritt.
Allgemeine Bedingungen
Bitte beachten Sie, dass sich Reiseverläufe an besonderen Feiertagen und Terminen
(z.B. Weihnachten, Ostern, Silvester oder Neujahr) ändern können und dass bei
zusätzlichen Hotelübernachtungen eventuell ein Preiszuschlag oder eine Mindestaufenthaltsdauer
erforderlich ist.
Bei Reisen, die in die entlegeneren Outback-Regionen (Hinterland) führen, behält
sich der RV das Recht vor, Änderungen der Reiseroute oder Unterkünfte vorzunehmen,
wenn Wetter-, Straßen- oder andere Reisebedingungen dies erforderlich machen.
Für Folgekosten, die durch Verspätung, Kürzung oder Änderung der Reise entstehen,
und Mehrkosten im Sinne von § 651j II 3 BGB hat der Reiseteilnehmer aufzukommen.
Im Übrigen bleibt § 651j BGB unberührt.
Der RV ist nicht in der Lage, die Einhaltung genauer Ankunfts- und Abreisezeiten
zu garantieren und haftet nicht für verpasste Anschlüsse oder garantiert nicht
das Zustandekommen bestimmter, vorgesehener Dienstleistungen. Im Falle einer technischen
Panne oder anderer unvorhergesehener Ereignisse behält sich der RV das Recht vor,
auf andere Fahrzeuge als die im Programm angegebenen zurückzugreifen, um den weiteren
Verlauf der Reise zu ermöglichen. Auch die Ersatzbusse sind moderne Fahrzeuge,
sind aber möglicherweise nicht mit allen im Katalog beschriebenen Einrichtungen
ausgestattet.
Die Reiseteilnehmer müssen jederzeit den Anordnungen des Vertreters des RV Folge
leisten. Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reiseteilnehmer
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört
oder wenn er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrags gerechtfertigt ist. Der RV ist nicht für die dem Reiseteilnehmer
entstehenden Kosten verantwortlich. Mit der Reiseanmeldung erklärt sich der Reiseteilnehmer
damit einverstanden, dass der RV Bilder und Filme, die der Reiseleiter oder ein
anderer Repräsentant des RV während der Reise aufgenommen hat und auf denen der
Reiseteilnehmer zu sehen ist, unentgeltlich und ohne explizite Erlaubnis des Reiseteilnehmers
nutzen und z.B. in Katalogen, Broschüren und sonstigen Printmaterialien abbilden
darf.
Bildnachweis
Eine Auswahl von Bildern in diesem Katalog wurde von Ken Duncan, Petr Hlavacek,
Brian Dullaghan, Pete Niesen, Greg Elms, John Banagan, Gilbert Van Reenan, Tony
Bridge, Julian Apse, Rob Suisted, Keiran Scott, Chris McLennan, R. Ian Lloyd,
Dee Mills, Pam Jennings, Mt Cook Mackenzie NZ, Captain Cook Cruises, Daydream
Island Resort and Spa, Indigo Shire Council, Punakaiki Resort, SkyScans, Destination
Northland, Destination Rotorua, Destination Queenstown, Discover Waitomo, Dunedin
NZ, Intercity Group (NZ) Limited, South Australian Tourism Commission, Te Puia,
Tourism Auckland, Tourism Australia, Tourism New South Wales, Tourism New Zealand,
Tourism North Queensland, Tourism Northern Territory, Tourism Queensland, Tourism
South Australia, Tourism Tasmania, Tourism Victoria, Tourism Wellington, Tourism
West Coast, Tourism Western Australia, TranzAlpine, Tranz Scenic und Waitangi
Treaty Reserve zur Verfügung gestellt.
Veranstalter:
AAT Kings Tours International Ltd.
c/o AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH
Aidenbachstraße 52
c/o AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH
Aidenbachstraße 52
81379 München
Stand: Oktober 2011
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