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AGB Pullman Tours

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen
 
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Pullman Tours GmbH Reiseangebot interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
 
1. VERTRAG
 
1.1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Pullman Tours GmbH für die von Pullman Tours GmbH angebotenen Leistungen.
 
1.2. Vertragspartei
Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung: Bei allen von Pullman Tours GmbH vermit- telten Nur-Flug- Arrangements gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesell- schaften resp. der jeweiligen Veranstalter.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrange- ments oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Pullman Tours GmbH nicht Vertragspartei, und Sie können sich nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
 
2. VERTRAGSGEGENSTAND
 
2.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Pullman Tours GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Pullman Tours GmbH oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Pullman Tours GmbH wirksam.
 
2.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von Pullman Tours GmbH oder Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und von Pullman Tours GmbH vorbehaltlos genehmigt sind.
 
3. REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
3.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Katalog oder Detailprogramm. Die Preise für Rei- searrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Fran- ken bei Unterkunft im
Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.

3.2. Anzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten: 30% des Reisearrangements pro Person. Eine zweite Anzahlung von 30% des Rei- searrangements ist 3 Monate vor Abreise fällig.

3.3. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis späte- stens 30 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Zah- lung nicht fristgerecht, kann Pullman Tours GmbH die Reiseleistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4.2. geltend machen.

3.4. Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

3.5. Buchungsgebühren
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Kommunikationsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

3.6. Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ca. 15 Tage vor Reisebe- ginn ausgehändigt oder zugestellt.

4. ÄNDERUNGEN, ANNULLIERUNGEN

4.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Pullman Tours GmbH oder Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Pullman Tours GmbH oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

4.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbu- chung Ihrer Reise werden CHF 80.– pro Person als
Bearbeitungsgebühren erhoben (siehe auch Ziff. 4.3.). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationsversicherung gedeckt.

4.3. Annullierungskosten
Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bear- beitungsgebühren (Ziff. 4.2.) folgende Annullierungs- kosten erhoben:
bis 92 Tage vor Abreise 25%
91 – 43 Tage vor Abreise 45%
42 – 15 Tage vor Abreise 80%
14 – 0 Tage vor Abreise 100%
Bei Rücktritt nach Reisebeginn
und Nichtanreise 100%
Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen, diese finden sich Programmausschreibung oder auf der Reisebestätigung. Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatum ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Pullman Tours GmbH oder der Buchungs- stelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

4.4. Visagebühren
Falls das Visum bereits beantragt ist, können die Visagebühren und Bearbeitungsgebühren für dessen Einholung nicht rückerstattet werden.

4.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie eine/n Ersatzreisende/n benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in
den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonde- ren Reiseerfordermissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Die Bear- beitungsgebühr (Ziff. 4.2.) und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.
Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anord-
nung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff.4ff).

4.6. Annullierungskostenversicherung
Der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch! Beachten Sie die Angaben auf der Rechnung.

5. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Pullman Tours GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Pullman Tours GmbH oder Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss.
Preiserhöhungen können sich ergeben aus
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) Neu eingeführten oder erhöhten Gebühren und Taxen (Abflugstaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, etc).
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weiterverrechnet werden. Pullman Tours GmbH orientiert Sie bis spätestens 3 Wochen
vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Pullman Tours GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne ve- reinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Pullman Tours GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet Pullman Tours GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördlichen Massnahmen und Verspätung von Dritten, für die Pullman Tours GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Pullman Tours GmbH orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programmänderungen vorgenommen werden
Führt die Programmänderung zu einer Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.

6. ABSAGE DURCH Pullman Tours GmbH

6.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen Pullman Tours GmbH ist berechtigt eine Reise abzusa- gen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Pullman Tours GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungs- kosten gemäss Ziff. 4.2. und weitere Schadenersatz- forderungen.

6.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Pullman Tours GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweili- gen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmer- zahl, so kann Pullman Tours GmbH die Reise spätestens 3 Wochen vor den festgelegten Reisebeginn absagen.

6.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können Pullman Tours GmbH veranlassen, eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie Pullman Tours GmbH so schnell wie möglich.

6.4. Reiseabsagen aus anderen Gründen
Pullman Tours GmbH ist berechtigt, die Reise aus ande- ren Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, so werden Sie so rasch als möglich orientiert
 
7. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (z.B. aus Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Pullman Tours GmbH eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenen der erbrachten Dienstleistungen.

8. SIE TRETEN DIE REISE AN, KÖNNEN SIE ABER NICHT BEENDEN
Sollten Sie die aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbe- zahlt, sofern sie Pullman Tours GmbH nicht belastet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen die Pullman Tours
GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Hilfeleistung der Europäischen Reiseversicherungs AG, Basel oder Ihrer anderweitigen Zusatzversicherung.

9. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN
Die Pullman Tours GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Zeit keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder der Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder der Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet,
den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich fest- zuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. Anzuerkennen.
 
9.1. Beanstandung und Abhilfe verlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinba- rung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Pullman Tours GmbH-Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstan den und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen
 
9.2 Die Pullman Tours GmbH-Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Zeit keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder der Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder der Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet,
den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich fest- zuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. Anzuerkennen.

9.3. Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Pullman Tours GmbH geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Pullman Tours GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Pullman Tours GmbH unterbreiten. Ihre Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. HAFTUNG VON Pullman Tours GmbH

10.1. Allgemeines
Pullman Tours GmbH vergütet Ihnen den Wert verein- barter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es Pullman Tours GmbH-Reiseleitung oder dem Leis- tungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziff. 10.2.4.).
 
10.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse
 
10.2.1. Internationale AbkommenEnthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Pullman Tours GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen.
Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkung- en bestehen insbesondere im Transportwesen (wie Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
 
10.2.2. Haftungsausschlüsse
Pullman Tours GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfül- lung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ver- säumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Pullman Tours GmbH der Vermittler oder der Dienst- leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Pullman Tours GmbH ausgeschlossen.
 
10.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Pullman Tours GmbH, sofern die Schäden durch Pullman Tours GmbH oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben Internationale Abkommen (Ziff. 10.2.1.)
 
10.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüll- ung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Pullman Tours GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verur- sacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungs- limiten in Internationalen Abkommen.
 
10.3. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veran- staltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen oder Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstal- tungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Pullman Tours GmbH veranstaltete Ausflüge gelten die Allge- meinen Vertrags- und Reisebedingungen. Pullman Tours GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebe- dingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmer veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
 
11. SICHERSTELLUNG
Wir garantieren Ihnen durch unsere Mitgliedschaft im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche die Sicher- stellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge.
 
12. EINREISE-, VISA UND GESUNDHEITSVOR- SCHRIFTEN
 
12.1. Erkundigen Sie sich bitte bei Pullman Tours GmbH, Ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für Sie geltenden Bestimmungen.
 
12.2. Wenn Reisedokumente (wie Pass, ID, etc.) aus- gestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annul- lierungsbestimmungen.
 
12.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
 
12.4. Pullman Tours GmbH macht Sie darauf aufmerk- sam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Pullman Tours GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
 
12.5. Bei separater Visaeinholung müssen wir CHF 40.– Gebühren belasten.

13. RÜCKBESTÄTIGUNG VON FLUGSCHEINEN
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rück- bestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. OMBUDSMAN

14.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Pullman Tours GmbH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
 
14.2. Die Adresse des Ombudsmannes lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Postfach, CH-8038 Zürich
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Pullman Tours GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans.
 
Organisation und Durchführung
Pullman Tours GmbH, CH-6370 Stans
Gültigkeit per 1.9.2023
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