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AGB Ulmer Eisenbahnfreunde

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gültig ab 18. November 2012


1. Wirksamkeit

1.1 Mit der Reiseanmeldung und / oder dem Kauf einer Fahrkarte schließt der Kunde mit uns einen Reisevertrag und erkennt diese AGB gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB an. Sie werden dadurch Bestandteil des geschlossenen Vertrages.


2. Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der Leistung der Fahrten ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Andere Leistungsträger sind nicht von uns bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen.

3. Bezahlung

3.1 Die Bezahlung der Fahrt muss spätestens bei Fahrtantritt erfolgt sein.

3.2 Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei einer Verteuerung der Durchführbarkeit der Fahrt ab der Ausschreibung bis zum Reisetermin von dem Kunden eine Nachforderung zu verlangen.


4. Rücktritt durch den Kunden.

4.1 Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Fahrt zurücktreten. Es sind dann folgendeStornokosten fällig: Bei Tagesfahrten 20% des Reisepreises / ab 7 Tage vor Reisetermin oder Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises zuzgl. jeweils 10,- E Bearbeitungsgebühr.

4.2 Bei Mehrtagesfahrten bis 30 Tage vor Reisetermin 10% des Reisepreises, ab 29 Tage bis 16 Tage vor dem Reisetermin 50% des Reisepreises, ab 15 Tage bis 10 Tage vor Reisetermin 75% des Reisepreises, danach oder bei Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises zuzgl. jeweils 10,- E Bearbeitungsgebühr

4.3 Für Zusatzleistungen (z.B. Hotel) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers.

4.4 Bei den von uns vermittelten Reisen gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.


5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

5.1 Wir können ohne Einhaltung einer Frist die Reise kündigen, wenn die zur Kostendeckung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn durch höhere Gewalt (z.B. Streik) eine Durchführbarkeit der Fahrt erheblich erschwert oder unmöglich ist. Hierfür können wir in keiner Weise haftbar gemacht werden.


6. Haftungsausschluss / Verschulden

6.1 Die Fahrten werden, wenn nicht anders angegeben, mit historischen Fahrzeugen durchgeführt. Da dies alles Unikate sind, können kurzfristige Schäden auftreten. Können diese nicht behoben werden und wir einen gleichwertigen Ersatz finden, werden Fahrzeuge aus dem Betriebsbestand eingesetzt. Dies rechtfertigt nicht eine Minderung des Reisepreises oder den Rücktritt von der Fahrt. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf den Einsatz der bei der Ausschreibung angegebenen Fahrzeuge.6.2 Unsere Züge werden bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber als Sonderverkehr geführt. Bei Betriebsstörungen oder Verspätungen haben die Planzüge Vorrang. Dadurch können eingeplante Fotohalte entfallen. Auch kann aus betrieblichen Gründen (z.B. Bauarbeiten, Unfall) kurzfristig eine andere als die von uns vorgesehene Strecke vorgegeben werden, die mitunter den Einsatz von Bussen in Teilabschnitten erfordert. Dadurch kann sich der Aufenthalt am Ziel verkürzen und / oder die Ankunft bei der Rückfahrt verspäten. In all diesen Fällen können wir weder haftbar und / oder regresspflichtig gemacht werden (z.B. Taxi / Hotel) noch rechtfertigten sie die Kürzung des Reisepreises. (Urteil des AG München vom 21.09.2004 AZ 112 C 17525/04).

6.3 Da wir von der DB sehr kurzfristig den Fahrplan erhalten, sind nicht die von uns vorgesehenenZeiten bindend, sondern der Fahrplan, den Sie mit den Fahrkarten zugesandt bekommen. Auch ist der aktuelle Fahrplan per tel. Bandansage oder im Internet abrufbar.

6.4 Eine Dampflokomotive entwickelt nun mal Ruß, Rauch, Dampf und Funkenflug. Für Verschmutzung, Beschädigung und / oder Verletzung gleich welcher Art, können wir nicht haftbar gemacht werden. Grundsätzlich ist das Hinauslehnen aus dem offenen Fenster während der Fahrt verboten. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl und / oder Verlust.

6.5 Ab Waldbrandstufe vier ist der Einsatz von kohlegefeuerten Dampflokomotiven verboten. Dann kommt ohne Vorankündigung eine Diesel- oder E-Lok zum Einsatz. Dies rechtfertigt nicht eine  Reisepreisminderung oder den Rücktritt von der Fahrt.

6.6 Einige der historischen Reisezugwagen haben keine Türblockierung, die während der Fahrt die Türen verriegeln und so geöffnet werden können. Achten Sie daher besonders auf Kinder.

6.7 Grundsätzlich ist der Reiseleiter / die Reiseleiterin und der Zugführer / die Zugführerin  weisungsbefugt und erfüllen bahnpolizeiliche Hoheitsaufgaben. Deren Anordnung ist absolut  Folge zu leisten. Achten Sie besonders auf die Bekanntgabe von betrieblichen Besonderheiten,  z.B. zu kurze Bahnsteige. Niemals ohne Erlaubnis Gleise überqueren und / oder betreten.  Lebensgefahr!

6.8 Wir haben keine Beförderungspflicht. Wir können ohne Angabe von Gründen einem Fahrgast  die Mitfahrt verwehren oder die Weiterfahrt untersagen. Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an  unseren Fahrten auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

6.9 Wir können nur haftbar gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.


7. Rechtswahl

7.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


8. Begriffsbestimmungen

8.1 Mit Tag ist der Kalendertag, mit Woche die Kalenderwoche gemeint.

8.2 Es gelten die allgemeinen Fristen der §§ 186 ff BGB.


9. Gerichtsstand

9.1 Der Gerichtsstand für alle Streitfälle ist Stuttgart.


10. Veranstalter Postanschrift

10.1 UEF Historischer Dampfschnellzug e.V., PF 100116, 70001 Stuttgart, vertreten durch die Vorstände: Klaus Heckemanns, Thomas Benecke, Walter Urbancik (Postanschrift: Zehntfreistr. 3, 77799 Ortenberg).


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