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AGB SK Touristik GmbH

Lieber Reisegast,

die folgenden Reisebedingungen sind gültig für alle Programme von Sport u. Kulturreisen HB GmbH Mit ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie die nachstehenden Reisebedingungen als Bestandteil des mit uns abgeschlossenen Reisevertrages an.

ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, per e-Mail oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch uns als Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Wir setzen Sie über die Annahme durch Übersendung der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung an Sie als den Anmeldenden bzw. an das von Ihnen als Anmeldenden gewählte Buchungsbüro in Kenntnis. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt in Ihrer Anmeldung ab, was wir Sie zu prüfen bitten, so liegt unsererseits ein neues Angebot vor, das Sie binnen zehn Tagen nach Angebotszugang annehmen können.

ZAHLUNGEN:
Bei Vertragsabschluß wird Je Person eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 15% des Reisepreises fällig. Diese Anzahlung ist wie der verbleibende Restbetrag 4 Wo. vor Reiseantritt jedoch nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, wie mit Ihnen im Einzelfall vereinbart. Bei Tauchsafari 20%

LEISTUNGEN:
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich unsere Prospektangaben und der Inhalt der Reisebestätigung maßgebend. Die Reisebüros/Reiseleitungen sind nicht befugt, ohne unsere schriftliche Bestätigung vom Kataloginhalt abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich von uns schriftlich bevollmächtigt werden.

ÄNDERUNGEN:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten. Steuern, Gebühren, Abgaben, die Reise betreffende Wechselkurse, Tarife u.a.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen. wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Gleichzeitig werden wir Ihnen das Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise einräumen.Diese Rechte sind von Ihnen unverzüglich nach unserer diesbezüglichen Erklärung geltend zu machen.

RÜCKTRITT UND UMBUCHUNGEN:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweislast schriftlich tun. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang Ihrer Erklärung beim Veranstalter. Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und unseren Aufwand verlangen. Es werden Ihnen dann pauschal Kosten in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind. Diese betragen je Person:

Bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch € 60,-

ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens jedoch € 80,-

ab 21. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,

am 6. Tag bis letzten Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises,

am Reisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Bei Tauchsafari: Bis 35 Tage vor Reisebeginn 50%

Bei späterem Rücktritt 100% des Safaripreises

2. Wenn Sie eine Änderung nach Reiseantritt wünschen, also früher oder später zurückreisen möchten oder aus zwingenden Gründen müssen, sind wir bemüht, gegen Erstattung der Kosten eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

3. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise- Rücktrittskosten- Versicherung.

4. Die Berechnung der Pauschalsätze beim Rücktritt berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu erbringen, daß uns im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich der Reisezeiten, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft, der Verpflegung oder der Beförderung. Umbuchungen können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu ansonsten gleichen Bedingungen wie beim Rücktritt bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir Ihnen aber stets lediglich pauschal € 30,- Je Person.

6. Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen; bei Pauschalreisen im Fluglinienverkehr jedoch nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung seitens der befördernden Fluggesellschaft. Die letztgenannte Regelung gilt entsprechend zu den Hochsaison-Reiseterminen auch für den Hotelbereich. Von dem Wechsel in der Person müssen wir verständigt werden. Wir können diesem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die bei uns entstehenden Kosten im Rahmen der Bestellung einer Ersatzperson berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 30,-. Der neue Reiseteilnehmer tritt in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Sie haften neben dem Dritten für den Reisepreis und die durch dessen Eintritt entstehenden Mehrkosten gesamtschuldnerisch.

RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER:
1. Wir können vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich sonst in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die sich aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen ergeben. werden zurückerstattet.

b) bis 15. Tag vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn abzusehen ist, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht zu erreichen ist und zahlen Ihnen den bezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

c) bis 30. Tag vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die dazu führenden Umstände von uns als Reiseveranstalter zu vertreten sind. Wir zahlen Ihnen sofort den Reisepreis zurück und erstatten Ihnen den Buchungsaufwand, sofern Sie von einem vergleichbaren Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

2. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. durch Krieg, Streik oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen gleichkommen, innere Unruhen. Epidemien, hoheitliche Anordnungen [z.B. Entzug der Landerechte, Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln. Embargos), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkunftsstätten, so können sowohl der Reisende als auch wir den Reisevertrag kün­digen. Wir zahlen dann den Reisepreis zurück. Nach Reisebeginn haben wir Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbes., falls der Vertrag Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

Haftung:
Die Teilnahme an Tauchsafaris, Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns als Reiseveranstalter für

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Wir haben das Verschulden der Leistungsträger zu vertreten. Wir können uns jedoch auf gesetzliche, die Leistungsträger betreffende Vorschriften berufen, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen zulassen.

Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen, Kommt uns bei Schiffreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrts gesetzes. Schließlich haften wir vertraglich für Schäden, die nicht Körperschäden sind, maximal bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn wir nur leicht fahrlässig gehandelt haben oder aber lediglich infolge des alleinigen Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung (deliktische Haftung), die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis € 750.000,00 Je Kunde und Reise. Wir übernehmen keine Haftung bei Gepäckschäden und Verlust. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäck- Versicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden [z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Sportveranstaltungen etc.) und die in der Reiseausschreibung oder am Urlaubsort ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. An Sonderausflügen und/ oder Expeditionen zu Land, zu Wasser (z.B. Tauchfahrten, Höhlentauchen, etc.) und in der Luft (z.B. Parasailing, etc.) beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß weder Landfahrzeuge, Boote, Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen über Versicherungen abgedeckt sind. Die Sorge für eine entsprechende Absicherung (Versicherung) obliegt dem Kunden. Eine Haftung von unserer Seite ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Reisen und insbesondere an Sonderausflügen sind ein einwandfreier Gesundheitszustand, Tropen- und Tauchtauglichkeit, deren Überprüfung und Zustand dem Kunden obliegt. Wir übernehmen keine Haftung bei Gepäckschäden und Verlust.

MITWIRKUNGSPFLICHT:
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere gehalten, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt. für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleitung kann. muß aber nicht eine Niederschrift fertigen. Die Unterschrift der Reiseleitung unter der Niederschrift stellt kein Anerkenntnis von Tatsachen dar. Die erforderlichen Informationen für eine Kontaktaufnahme mit der Reiseleitung/Agentur finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Finden Sie eine Information nicht in Ihren Reiseunterlagen, so setzen Sie sich bitte vor Abreise mit uns in Verbindung, Beachten Sie bitte, daß bei Schäden am Reisegepäck dieselben sofort dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen sind. Über die Beschädigung oder den Verlust erhalten Sie dann vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise beim Veranstalter geltend gemacht werden. Legen Sie, soweit möglich, zur Vereinfachung der Bearbeitung eine Kopie Ihrer Buchungsbestätigung sowie eventuelle Niederschriften und Belege bei. Nach Ablauf der Monatsfrist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

SONSTIGES:
Die Gültigkeit saisonaler Reisepreise richtet sich stets nach dem gewählten Abflugdatum. Das zugelassene Frei- und Handgepäck je Erwachsenem richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaft bzw. den behördlichen Vorschriften. Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Die Zimmereinteilung obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden (Ausnahme: Einfache Pension/ Mehrbettzimmer gemäß Ausschreibung). Wir sind verpflichtet, Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die uns bekannt sind, an Sie weiterzuleiten. Dasselbe gilt für Informationen über die genannten Bestimmungen, die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden und in angemessener Zeit zu unserer Kenntnis gelangen. Diese Informationen gelten für Bürger der BRD. Ausländer und Inhaber eines Fremdenpasses müssen oft andere Bestimmungen beachten, die sie bei den zuständigen Konsulaten erfragen können. Für die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen sind Sie stets selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation entstanden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen Sport u. Kulturreisen ist ausgeschlossen. Das Abtretungs verbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Viel Spaß im Urlaub wünscht Ihnen Ihr Team von

Sport u. Kulturreisen HB GmbH
Seitenäckerstr. 16 , 70378 Stuttgart
Tel. 0711 953 40 20

 
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