AGB BaikalExpress
AGBs gültig für alle Reisen von BaikalExpress GmbH, 79235 Vogtsburg. Die nachfolgenden
Bestimmungen werden Bestandteil des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung
zwischen uns, der Firma BaikalExpress GmbH, nachstehend "BaikalExpress" genannt,
und Ihnen zustande kommt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informations- und Nachweispflichten gemäß
§§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem
Recht) und füllen diese aus.
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Durch Ihre Reiseanmeldung bieten Sie BaikalExpress den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Grundlage dieses
Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters
für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Der Reisevertrag kommt
ausschließlich durch die Annahme der Anmeldung durch BaikalExpress zustande. Über
die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung, die
die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus
dem Prospekt ergeben. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BaikalExpress vor, an das wir für die
Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Reisebüros und sonstige
Agenturen treten nur als Vermittler auf.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit Vertragsabschluß ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von
§651k III BGB eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Sie beträgt 50 Euro pro angefangene 500 Euro. Die Restzahlung wird spätestens
bis 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Leistet
der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von BaikalExpress
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. BaikalExpress ist verpflichtet, den
Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
BaikalExpress in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von BaikalExpress über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber
geltend zu machen.
4. Preisänderungen
a) BaikalExpress ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar
für BaikalExpress und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile
auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von BaikalExpress nicht
zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife
und -preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder
sonstige behördliche Abgaben, wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen
sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der
Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
b) Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in
Absatz 1 genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise
entspricht. BaikalExpress ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung
entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.
c) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung
hat BaikalExpress dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes
zu erklären.
d) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises
kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BaikalExpress in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
e) Die Rechte nach Ziff. 4. d) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung
von BaikalExpress diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, folgende
pauschalierte Entschädigungen zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt, ganz gleich
aus welchem Grund, wird eine Gebühr von 20 Euro für Bearbeitung erhoben. Es wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro
gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich
für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BaikalExpress
oder beim Reisebüro.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BaikalExpress den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BaikalExpress, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BaikalExpress den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BaikalExpress, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Reiserücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 Euro
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens 100 Euro
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens 100 Euro
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Ab 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen zur Abreise, Versäumen der Abfahrtszeit
oder Abbruch der Reise ohne Stornierung, erheben wir 80% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BaikalExpress kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
BaikalExpress behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist BaikalExpress verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass BaikalExpress kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
BaikalExpress behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist BaikalExpress verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann
BaikalExpress ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangen, soweit er nicht eine
höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug
des Wertes der von BaikalExpress ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt,
was BaikalExpress durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
7. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen,
sofern dieser den besonderen Reiserfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende
und der Dritte haften BaikalExpress gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
8. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung
des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat er keinen Anspruch auf anteilige
Erstattung des Reisepreises. BaikalExpress wird sich bei den Leistungsträgern
um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Störung durch den Reisenden
BaikalExpress kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz
Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, so daß seine weitere Teilnahme für
BaikalExpress und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt
auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. BaikalExpress
steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen
und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
10. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen, so kann BaikalExpress erklären, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) BaikalExpress wird dem Reisenden die Erklärung nach Absatz 1 unverzüglich nach
Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 3 Wochen vor Reisebeginn
zugehen lassen.
c) Der angezahlte Reisepreis wird von BaikalExpress sofort erstattet.
11. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare
Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug
der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von
Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach
Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung
verlangen.
c) BaikalExpress ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls
der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung
der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind,
tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu
tragen.
12. Obliegenheiten des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, BaikalExpress einen aufgetretenen Reisemangel
unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des
Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung
am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel BaikalExpress an dessen
Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von
BaikalExpress wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit
den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des
Kunden anzuerkennen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels,
bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf
der Reise, die auf Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die BaikalExpress
keinen Einfluss hat, stellen keinen Mangel dar, der zur Minderung berechtigt,
sie sind landesüblich.
b) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende
eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann
der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn
die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend,
wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus einem wichtigem und für
BaikalExpress erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
c) Bei berechtigter Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für
deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis
und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471
des Bürgerlichen Gesetzbuches).
d) Mitwirkungspflicht des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren
Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere
hat er BaikalExpress auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
e) Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt BaikalExpress dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige der zustängigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung von BaikalExpress anzuzeigen.
f) Reiseunterlagen: Der Kunde hat BaikalExpress zu informieren, wenn der die erforderlichen
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht innerhalb mitgeteilten Frist erhält.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und
wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber BaikalExpress geltend
zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BaikalExpress unter
der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes
Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung
von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang
mit Flügen gemäß Ziffer 12f. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen
21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit
und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich
vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb
eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis BaikalExpress
die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
BaikalExpress verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BaikalExpress
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, muss BaikalExpress den Kunden
über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird.
Die am 23.03.2006 erstmals von der Europäischen Kommission veröffentlichte und laufend aktualisierte "Schwarze Liste im Luftverkehr" der Europäischen Union kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden oder ist auf folgender Internetseite zu finden: http://air-ban.europa.eu.
Die am 23.03.2006 erstmals von der Europäischen Kommission veröffentlichte und laufend aktualisierte "Schwarze Liste im Luftverkehr" der Europäischen Union kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden oder ist auf folgender Internetseite zu finden: http://air-ban.europa.eu.
15. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
BaikalExpress steht dafür ein, Reisenden, die Staatsangehörige eines Staates
der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften,
die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom
Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an
der Reise verhindert ist, kann BaikalExpress den Reisenden mit den entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, eventuell erforderliche Impungen
und für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch BaikalExpress bedingt sind. Sofern es BaikalExpress möglich ist, wird er
den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. BaikalExpress haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BaikalExpress mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, daß BaikalExpress die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
16. Haftungsbeschränkungen
a) Die Haftung von BaikalExpress für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn BaikalExpress für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die deliktische Haftung von BaikalExpress für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) BaikalExpress haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen von BaikalExpress sind.
BaikalExpress haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Ebenso haftet
BaikalExpress, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BaikalExpress ursächlich
geworden ist.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann BaikalExpress nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von
BaikalExpress gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder ihren allgemeinen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz von BaikalExpress maßgeblich.
18. Reiseveranstalter:
BaikalExpress GmbH
Unterholz 3
79235 Vogtsburg
Deutschland
Stand: 10. Januar 2010
AGB drucken
zurück