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AGB SPRACHCAFFE Reisen GmbH

 
 
 
Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Sprachreisen für Erwachsene. Mit dem Abschluss Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie diese Reise- und Buchungskonditionen für Sprachreisen mit Sprachcaffe gelesen und verstanden haben.
 
Die auf dieser Seite veröffentlichten rechtlichen Grundlagen gelten auch für unsere Sprachreisen für Studenten sowie für die Business- und Adults 2.0-Programme. Da es sich bei Sprachreisen für Minderjährige um einen Sonderfall handelt, erfolgt die Bekanntgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Schülersprachreisen auf einer separaten Seite.
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erwachsenen-Sprachreisen
 
 
 
1. ANMELDUNG:
 
 
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich per  E-Mail.
 
 
 
2. BILDUNGSURLAUB:
 
 
Sie verwenden unsere Anmeldung und kreuzen in der Zeile „Bildungsurlaubsbestätigung erwünscht“ „Ja“ an. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Zur Gewährung von Bildungsurlaub ist Ihr Arbeitgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Falls Ihre Firma den geplanten Bildungsurlaub nicht zu dem von Ihnen gebuchten Termin gewähren kann, teilen Sie uns dies zwecks Umbuchung bitte innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Eingang unserer Bestätigung mit. Bitte fügen Sie ein entsprechendes Schreiben Ihres Arbeitgebers bei. Umbuchungen innerhalb der 3-Wochen-Frist sind kostenlos. Bei Umbuchungswünschen bzw. bei Stornierungen (Rücktritt), die später als 3 Wochen nach unserer Bestätigung eingehen, müssen wir Ihnen leider die Umbuchungsgebühr bzw. die Rücktrittspauschale (vgl. 7 und 9) berechnen. Nach Beendigung des Kurses erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber.
 
 
 
3. ZAHLUNG:
 
 
Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, höchstens € 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage” den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE/Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt. Bei Kreditkartenzahlung benötigen wir unser Kreditkartenformular ausgefüllt zurück, eine Kopie der Kreditkarte (Vorder-und Rückseite) und die Kopie der ID-Karte oder des Reisepasses des Karteninhabers. Zusätzlich erheben wir eine Servicegebühr von 2% auf den Reisepreis.
 
 
 
4. NIVEAUS:
 
 
Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nicht genug Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60% der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten (Semi-) Einzelunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
 
 
 
5. LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL:
 
 
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
 
 
 
6. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:
 
 
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis vier Wochen vor Reisebeginn können Sie vom Vertrag zurücktreten. SPRACHCAFFE ist in jedem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.
 
Sie können bei Reiserücktritt durch SPRACHCAFFE alternativ die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
 
 
 
7. RÜCKTRITT:
 
 
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
 
Bei Buchungen inklusive Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15%
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt 90% des Gesamtreisepreises. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten. Bei Buchung ohne Anreise beträgt die Rücktrittspauschale:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15%,
ab 44. Tag - 30. Tag v. Reisebeginn 40%,
ab 29. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt 90% des Gesamtreisepreises.
Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden vor behalten.
 
Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
 
 
 
8. REISERÜCKTRITTSKOSTENABSICHERUNG:
 
 
Schließen Sie bei uns eine Reiserücktrittskostenabsicherung ab, werden dadurch die vorstehend genannten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung ersetzt. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reise-Absage war.
 
 
 
9. UMBUCHUNG:
 
 
Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages mit uns bis 31 Tage vor Reisebeginn dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von € 50,- berechnen. Spätere Umbuchungen können wir nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr vornehmen.
 
 
 
10. FLUGUMBUCHUNG:
 
 
Da es sich bei den angebotenen Flügen um Sondertarife handelt, ist eine Umbuchung vor Reiseantritt nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Nach Reiseantritt kann der Flug nicht mehr umgebucht werden.
 
 
 
11. PASS- , VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:
 
 
SPRACHCAFFE wird Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die entstandene Verzögerung zu vertreten.
 
 
 
12. HAFTUNG:
 
 
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
 
 
 
13. VERJÄHRUNG:
 
 
Ansprüche wegen Reisemängeln (§§ 651 c - 651 d BGB) verjähren innerhalb eines Jahres. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.
 
 
 
14. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
 
 
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
 
 
 
15. GERICHTSSTAND:
 
 
Gerichtsstand für Klagen von Vollkaufleuten gegen Sprachcaffe Reisen GmbH ist ausschließlich Frankfurt am Main. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
 
 
 
Veranstalter:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
 
 
 
Stand: 22.11.2012
 
 
 
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