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AGB Südamerika Line

REISE- UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA SÜDAMERIKA-LINE FERNREISE GMBH

I.) Reisevereinbarung für selbstveranstaltete Länderarrangements  (in Ergänzung zu den allgemeinen Bestimmungen des Reisevertragsrechts §§ 651a - m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV). Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Südamerika-Line Fernreise GmbH – nachstehend „SAL“ abgekürzt – im Falle Ihrer Buchung zu Stande kommenden Reisevertrages.

1. ANWENDBARKEIT

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge ebenso wie für einzelne Reiseleistungen, wie Hotelbuchungen, Buchungen von Bahnfahrkarten, Transfers usw.. Ausgenommen hiervon sind im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, (insbesondere § 651a Abs. 2 BGB) lediglich vermittelte Einzelleistungen wie Flugtickets. Hierfür gelten die gesonderten Hinweise für Flugvermittlung unter Ziffer II.

2. ANMELDUNG

Die Anmeldung ist schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) auf Grundlage der Reiseausschreibung und ergänzenden Informationen von SAL vorzunehmen. Mit dieser Anmeldung bietet der Kunde SAL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter verbindlich zustande. Unsere Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit.

2.1. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von SAL nicht bevollmächtigt den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages durch Vereinbarungen, Auskünfte oder Zusicherungen abzuändern,  die über die vertraglich zugesagten Leistungen von SAL hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.2.2. Nicht von SAL herausgegebenes Informationsmaterial wie Orts- und Hotelprospekte, sind für SAL und den abgeschlossenen Reisevertrag nicht verbindlich, soweit sie nicht von SAL durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder des Reisevertrages gemacht wurden.2.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von SAL an den Kunden zustande. Sie muss dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder per Telefax übermittelt wird.2.4. Weicht der Inhalt der von SAL übermittelten Reisebestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SAL vor. Dieses für SAL 10 Tage verbindliche Angebot gilt als Grundlage für den zustande gekommenen Reisevertrag, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Zahlung an SAL erklärt.

3. VERTRAGSINHALT

Inhalt des Reisevertrages sind einzig die, durch die Reisebestätigung von SAL  bestätigten Leistungen inklusive dieser rechtlichen Rahmenbedingungen. Zusätzliche Leistungen und Absprachen können nur mit schriftlicher Bestätigung Teil des Vertrages werden.
3.1. VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht einen erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung und den Gesamtablauf der Reise haben. SAL ist verpflichtet den Kunden darüber unverzüglich nach Kenntnisnahme der Notwendigkeit zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Ebenso kann er die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden durchzuführen. Der Kunde muss seinen Anspruch unverzüglich nach der Änderungserklärung oder der Reiseabsage durch SAL geltend machen.

3.2. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. LEISTUNGEN & REISEPREIS

4.1. ZAHLUNGSFRISTEN
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Reisebeginn durch den Kunden zu leisten.

4.2. LEISTUNGSERBRINGUNG

Ist SAL zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden, liegt ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen vor.
Werden die Anzahlung und/oder die Restzahlung durch den Kunden nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet,  ist SAL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.5. dieser Reisebedingungen zu belasten.

4.3. PREISERHÖHUNGEN

Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird der Kunde vom Reiseveranstalter unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informiert. Ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften keine Preiserhöhungen mehr vorgenommen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.4. REISEPREISABSICHERUNG

Ihr Reisepreis ist gemäß § 651 k (1) – (3) BGB gegen Konkursausfall oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert. Bei Anzahlung erhält der Kunde den erforderlichen Sicherungsschein, ausgefertigt von der R+V Versicherung, dem Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken.

4.5. RÜCKTRITT

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen den Rücktritt schriftlich per Brief, Mail oder Telefax zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann SAL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
bis 6 Wochen vor Reiseantritt 20%
bis 4 Wochen vor Reiseantritt 50%
ab  der 4. Woche vor Reiseantritt 90%
bei Nichtantritt 90%
nach Antritt der Reise 100 % des Reisepreises.

Die vorstehenden Pauschalierungen gelten soweit nicht anders vereinbart.

Abweichung von Pauschalierung:
Sie werden insbesondere nicht angewandt bei Reisen zu Karneval, über Silvester/Neujahr, zu den Galapagosinseln und verschiedenen Regenwaldlodges sowie bei Kreuzfahrten und Linienflügen, da hierbei dem Reiseveranstalter in der Regel höhere Stornokosten entstehen. Dem Reiseveranstalter ist es jedoch unbenommen, seinen Entschädigungsanspruch auch bei diesen Reisen nach den vorstehenden Sätzen zu pauschalieren.
Ebenso behält sich SAL vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wenn SAL die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
Unbenommen bleibt das Recht des Kunden, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen hier dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5.UMBUCHUNG
Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Änderung der Reise, sind wir bemüht dies zu ermöglichen. Die dabei entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Werden einzelne Reiseleistungen durch den Kunden aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch genommen, obgleich diese ordnungsgemäß angeboten wurden, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. SAL wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen insoweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
SAL kann von der vereinbarten Leistung zurücktreten wenn:
a.) der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von SAL die Durchführung des Reisevertrages nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch SAL behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen und Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung entstehen, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eine Kündigung ist in diesem Fall ohne Einhaltung einer Frist möglich.

b.) bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen :
• Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis angegeben sein
• die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist muss in der Buchungsbestätigung angegeben werden
• die Absage der Reise muss unverzüglich nach Feststehen der Nichtdurchführung der Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgen und darf nicht später als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen
• Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden durchzuführen. Der Kunde muss seinen Anspruch unverzüglich nach der Änderungserklärung oder der Reiseabsage durch SAL geltend machen.
• Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde geleistete Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich zurück.

8. HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit SAL  für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.1. FREMDLEISTUNGEN
Für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), haftet SAL nicht, wenn in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von SAL sind.

9. FLUGLEISTUNGEN
9.1. FLUGZEITEN
Soweit der Veranstalter vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, verstehen sich diese vorbehaltlich Änderungen seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Reiseleitung/Agentur rückbestätigen zu lassen; genaue Adressen und Telefonnummern erhalten Sie zusammen mit dem Flugticket.

9.2. FLUGHAFENGEBÜHREN
Die Flughafengebühren für die deutschen Flughäfen sind im Reisepreis enthalten. Vor Ort fallen zusätzlich nationale und internationale Flughafengebühren an, die vom Kunden zusätzlich zum Reisepreis vor Ort zu bezahlen sind. Die Angaben hierzu in den Leistungsblöcken verstehen sich informativ und vorbehaltlich etwaiger Änderungen.

9.3. IDENTITÄT DER AUSFÜHRENDEN FLUGGESELLSCHAFT
SAL informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung.
Bei einem Wechsel der dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannten Fluggesellschaft, wird SAL den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.
Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en), soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von SAL ergibt. Somit bleibt SAL ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die „Black List“ von Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite www.air-ban.europa.eu und in den Geschäftsräumen von SAL einzusehen.

10. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN FÜR EU-BÜRGER
SAL  verpflichtet sich, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über die bei Katalogdruck aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften auf den jeweiligen Länder-Einführungsseiten zu informieren. Eventuelle Änderungen hierzu werden dem Reisenden so rechtzeitig als möglich mitgeteilt. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SAL schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

10.1. PASS- UND VISAVORSCHRIFTEN FÜR NICHT-EU-BÜRGER
Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das zuständige Konsulat.

11. VERSICHERUNGEN
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie Gepäck-, Kranken- und Unfallversicherung!

12. REISEMÄNGEL
Grundsätzlich gilt die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige und ist bei  Reisen mit SAL wie folgt konkretisiert:

a) Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, SAL in Deutschland zu melden und Abhilfe zu verlangen! Tel.- und Faxkosten werden erstattet. Umfasst die Reiseleistung die Überlassung von Fahrzeugen, sind bei der Übergabe erkennbare Mängel sofort gegenüber der Fahrzeugübergabestelle anzuzeigen.

b) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt, die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

c.) Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von SAL nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen SAL anzuerkennen.
d.) Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist aus erkennbarem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn SAL oder ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Eine Frist ist nicht notwendig, falls die Abhilfe unmöglich ist oder von SAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12.1. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er SAL auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12.2. GEPÄCKVERLUST & GEPÄCKVERSPÄTUNG
Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von SAL anzuzeigen.

12.3. REISEUNTERLAGEN
Erhält der Kunde die Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine, Reisevoucher etc.) nicht bis 4 Wochen vor Abflug, so hat er SAL zu informieren.

13. RECHTSWAHL & GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SAL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

14. SAISONÜBERGANG
Wenn Sie Ihre Reise an den letzten ausgeschriebenen Daten der Sommer- bzw. Wintersaison antreten, kann es zu Programmverschiebungen, Hotel-, und Flugplanänderungen kommen. Informationen gehen Ihnen kurzfristig zu.

15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SAL geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber SAL unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


II.) Wichtige Hinweise

1. Zahlung bitte per:
Überweisung oder Scheckzahlung passend zu den Zahlungszielen unserer AGB oder wie auf der Reisebestätigung angegeben.
Kreditkarten: Visa, Mastercard und American-Express willkommen; Bei Zahlung mit Kreditkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5% des Reisepreises an.

2. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten über das Datum Ihrer Rückreise hinaus hat.

3. Rückflüge müssen spätestens 3 Tage vor Rückreise am jeweiligen Ort rückbestätigt werden, da sie andernfalls seitens der Airline automatisch gelöscht werden können.

3.1. Falls nicht ausdrücklich bestätigt, sind die nationalen südamerikanischen Flughafengebühren nicht im Reisepreis enthalten und müssen vor Ort und in BAR in landesüblicher Währung bzw. US-Dollar bezahlt werden.

4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung von Sitzplatzreservierungen. Sitzplatzreservierungen sind ein kostenloser Service der Fluglinien, der aus verschiedenen, nicht beeinflussbaren Gründen, nicht immer eingehalten werden kann (Wechsel des Flugzeuges, Datenübertragungsprobleme etc.)

5. Gesundheit auf Reisen - Wir empfehlen, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren; ggf. auch ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einzuholen. Allgemeine Informationen erhalten Sie bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.


Reiseveranstalter:

Südamerika-Line Fernreise GmbH
Geschäftsführer Daniel Hujer
Handelsregister HRB 30377, Amtsgericht Kaiserslautern

Heinrich-Fischer-Str. 30
D-67691 Hochspeyer
Telefon (+49) 06305 - 9213-00
Telefax (+49) 06305 - 9930-52
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.suedamerika-line.de

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