AGB TTS Teneriffa Touristik Service GmbH
Die allgemeinen Reisebedingungen sind Grundlage des Vertrages zwischen dem Kunden
und dem Reiseveranstalter TTS Teneriffa Touristik Service GmbH.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der TTS Teneriffa Touristik Service GmbH -
nachstehend Reiseveranstalter genannt - . den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Werden mehrere Personen angemeldet. so haflet der Anmelder neben den anderen,
von ihm gemeldeten Teilnehmern. für deren vertragliche Verpflichtungen, sofern
er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch den Reiseveranstalter zustande, die in Form der Reisebestatigung erfolgt.
Die Reisebestätigung wird an das buchende Reisebüro übermittelt oder direkt zugesandt.
2. ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG
Mit der Reisebestätigung wird - nach Übergabe des Sicherungsscheins im Sinne
des § 651 k Absatz 3 BGB - eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, maximal jedoch
Euro 500,- pro Person fällig. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restsumme zu
zahlen. Liegt zwischen Reisebestätigung und Reisebeginn ein Zeitraum von weniger
als vier Wochen, ist der Reisepreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden
zwei Wochen vor Reisebeginn verschickt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises
besteht kein Anspruch des Reiseteilnehmers auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen
und keine Leistungsverpflichtung der TTS Teneriffa Touristik Service GmbH.
3. LEISTUNGEN / PREISE
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben und der Inhalt
der Reisebestätigung maßgeblich Abänderungen und Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung des Reiseveranstalters. Direktflüge sind nicht immer NONSTOP-Flüge
und können somit Zwischenlandungen einschließen.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderunoen oder Abweichunaen einzelner Reiseleistunaen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Abänderungen bzw. Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter benalt sich vor.
die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B Flughafengebühren.
in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis
auswirkt.. sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Reisepreisanderung wird
der Kunde bis spatestens 3 Wochen vor Reiseantritt informiert. Preiserhöhungen
nach diesem Termin sind nicht zulassig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder
im Falle einer erheblichen Änderung der Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
vom Reisevertrag ohne Gebühren zurückzutreten oder an einer ihm ersatzweise angebotenen
mindestens gleichwertigen Reise ohne Aufpreis teilzunehmen. sofern eine solche
Reise im Angebot ist. Dieses Recht muss unverzüglilch nach der Erklärung des Reiseveranstalters
diesem gegenüber geltend gemacht werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der
Reiseveranstalter kann Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und mogliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksicht. Umbuchungswünsche
des Kunden bezgl. Reisetermin. Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis 28 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von Euro 80.- pro Person übernommen. Bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebuhren berechnet:
bis 28 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 27. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 07 Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %.
Der Kunde ist berechtigt zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Leistung seines Vertrages mit den Rechten und Pflichten eintritt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt. die sich aus diesem Umbuchungsvorgang ergebenden Mehrkosten dem Vertragspartner zu berechnen. Die Stellung einer Ersatzperson muss dem Reiseveranstalter bis zum Reisebeginn schriftlich mitgeteilt werden. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Diesem Wechsel kann seitens des Reiseveranstalters widersprochen werden. wenn der andere Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
des Kunden bezgl. Reisetermin. Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden bis 28 Tage vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein
Bearbeitungsentgelt von Euro 80.- pro Person übernommen. Bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebuhren berechnet:
bis 28 Tage vor Reiseantritt 20 %
vom 27. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. Tag bis 08. Tag vor Reiseantritt 60 %
vom 07 Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 %.
Der Kunde ist berechtigt zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Leistung seines Vertrages mit den Rechten und Pflichten eintritt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt. die sich aus diesem Umbuchungsvorgang ergebenden Mehrkosten dem Vertragspartner zu berechnen. Die Stellung einer Ersatzperson muss dem Reiseveranstalter bis zum Reisebeginn schriftlich mitgeteilt werden. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag ein. Diesem Wechsel kann seitens des Reiseveranstalters widersprochen werden. wenn der andere Reisende den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. REISEVERSICHERUNGEN
Eine Reiserucktrittkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Wir empfehlen dringend. eine solche Versicherung bei Reiseabschluss mit abzuschließen.
Sie deckt die Kosten bei Verhinderung an der Reiseteilnahme u.a. wegen akuter
Erkrankung, plötzlichem Krankenhausaufenthalt bzw. Tod eines Familienangehörigen
mit einem Selbstbehalt von 20% des erstattungsfähigen Schadens ab. Besonders zu
empfehlen ist der Abschluss einer Reisekrankenversichening, die im Ausland sofort
fallige Arztleistungen entsprechend der abgeschlossenen Police übernimmt.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Bis 4 Wochen
vor Reiseantritt, wenn die Pflicht. die Reise durchzuführen. für den Veranstalter
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschredung der wirtschaftlichen Opfergrenze,
bezogen auf die Reise, bedeuten würde. es sei denn. dass der Veranstalter die
dazu führenden Umstande zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt,
so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird der Buchungsaufwand des Kunden mit Euro 10.- erstattet. sofern er von einem
Ersatzangebot keinen Gebrauch macht. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde
die Durchführung der Reise. Ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstaltes.
nachhaltig stört. oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter,
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus
einer andersweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Wird die
Reise nicht vertragsmäßig erbracht. so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen. dass er eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt.
9. HAFTUNG
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis
beschrankt. die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit der Reiseveranstalter
für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.6. Veranstaltungen. Theater- und Konzertbesuche. Ausstellungen etc.) und die
in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet. bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet.
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche
nur geltend gemacht werden wenn der Kunde ohne Verschulden verhindert war, die
Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Ansprüche
begründenden Umstand. so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt dabei nach
3 Monaten nach dem Ende der Hemmung ein.
10. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
ihm Zumutbare zu tun. um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach. so
stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung sind innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist konnen Anspruche nur geltend gemacht werden wenn der
Kunde ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche
verjähren in einem Jahr. Die Veoahrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Ansprüche begründenden Umstand. so ist die Verjährung gehemmt
bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt dabei nach 3 Monaten nach dem Ende der Hemmung ein.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestirnmungen des Reisevertrages bzw. der Reisebedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese Reisebedingungen
eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestirnmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
13. GERICHTSSTAND
Für alle Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Hamburg, der Sitz der Gesellschaft,
Gerichtsstand. Für alle Vertragsvereinbarungen und Reisebedingungen findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter:
TTS Teneriffa Touristik Service GmbH
Dithmarscher Str. 7
22049 Hamburg
Stand: 28. Februar 2011
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