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AGB Bahn-Erlebnis

 Allgemeine Reisebedingungen Comundus Reisen und Events GmbH

Folgende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages

für Reisen ab dem 01.07.2013 zwischen dem Reiseteilnehmer und
dem veranstaltenden Reiseunternehmen.
 
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der
Anmeldung durch uns zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot von
unserer Seite vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang
der Reisebestätigung bei Ihnen gebunden sind, und das Sie innerhalb
dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung
des Reisepreises) annehmen können.
 
2. Anmeldung
Erfahrungsgemäß sind zahlreiche Reisen oft frühzeitig ausverkauft. Wir
empfehlen Ihnen daher, sich im eigenen Interesse so früh wie möglich
anzumelden.
 
3. Zahlung
Mit Erhalt der (schriftlichen) Reisebestätigung und Aushändigung des
Sicherungsscheines werden bis zu 20% des Reisepreises als Anzahlung
fällig. Veranstaltungstickets und Konzertkarten sind ebenfalls zum vorgenannten
Zeitpunkt zu bezahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 21
Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 7 zu
belasten.
 
4. Reisedokumente
Die Reisedokumente werden Ihnen nach Erhalt der Restzahlung ca.
10 Tage vor der Abreise zugestellt. Sollten die Reisedokumente wider
Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein,
setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.
 
5. Versicherungen
In unseren Pauschalpreisen sind keine speziellen Versicherungen eingeschlossen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich durch uns oder Ihr Reisebüro
beraten zu lassen. Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung und der allgemein üblichen
Reiseversicherungen, insbesondere einer Rückführungskostenversicherung
bei Unfall oder Krankheit. Entsprechende Versicherungen können
bei allen bekannten Anbietern von Reiseversicherungen abgeschlossen
werden.
 
6. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reiseausschreibung.
 
7. Rücktrittsbedingungen
Der Rücktritt von einer bestätigen Reise ist bis zum Reisebeginn
möglich und sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen. Treten Sie
vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können
wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt.
Wir können diesen Anspruch wie folgt pauschalieren, wobei Ihnen der
Nachweis offensteht, dass der Schaden nicht oder nicht in der pauschalierten
Höhe entstanden ist. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen:
bis 45 Tage vor Abreise 15 % 21 - 8 Tage vor Abreise 60 %
44 - 30 Tage vor Abreise 25 % 7 - 4 Tage vor Abreise 80 %
29 - 22 Tage vor Abreise 35 % 3 - 0 Tage vor Abreise 90 %
Abweichend von diesen Rücktrittspauschalen gelten für Reisen mit
gecharterten Zügen oder Waggons folgende Stornosätze:
bis 90 Tage vor Abreise 10 % 30 - 8 Tage vor Abreise 60 %
90 - 60 Tage vor Abreise 20 % 7 - 4 Tage vor Abreise 80 %
60 - 30 Tage vor Abreise 35 % 3 - 0 Tage vor Abreise 90 %
Für Tagesfahrten gilt grundsätzlich eine Stornogebühr von 100 % mit
der Möglichkeit die Fahrkarten zu übertragen.
Sofern der Rücktritt erst unmittelbar vor Reiseantritt (ab 3 Tage vor
Reisebeginn) erfolgt, beträgt der pauschalisierte Ersatzbetrag 90 %
der Reisekosten, wenn wir von unseren Leistungslieferanten keinerlei
Rückerstattung erhalten und eine Besetzung der frei gewordenen Plätze
nicht möglich ist.
Für Eintrittskarten wie Opern-, Musical- oder Theaterkarten sowie für
Tagesfahrten besteht kein Rücktrittsrecht. Die Karten können in der
Regel ohne weiteres weitergegeben werden . Als Rücktritt gelten auch
die Fälle, in denen Sie die Reise wegen unvollständiger oder nicht vorhandener
Grenzübertritts- oder sonstiger Dokumente nicht antreten
können.
Bei Kunden, die die Reise vorzeitig beenden, kann eine Rückvergütung
nur für uns nicht belastete Leistungen unter Berücksichtigung der vorgenannten
uns entstehenden Kosten erfolgen.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen besteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so können wir uns hierauf berufen.
 
8. Gewährleistung
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe
verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe
jedoch verweigern, wenn sie für uns einen unverhältnismäßig hohen
Aufwand erfordert.
Nach Reiseende können Sie eine Herabsetzung des Reisepreises geltend
machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden
sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in
eigenem Interesse und zur Beweissicherung durch schriftliche Erklärung
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels
aus wichtigem, uns erkennbaren Grunde nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages für Sie durch ein besonderes Interesse
gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten
Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
 
9. Haftung
 
9.1 Wir, Comundus Reisen und Events GmbH, haften Ihnen gegenüber
als erfahrener Reiseveranstalter für eine sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger (Flug/Bahn- und Schiffsgesellschaft,
Omnibusunternehmer, Hotels usw.) und für eine nach bestem Wissen
erfolgte Reiseausschreibung.
 
9.2 Wir haften auch für eine fachmännische Organisation Ihrer Reise
und als Ihr Beauftragter für die notwendige Sorgfalt beim Beschaffen
der von Ihnen gebuchten Reisedienstleistung.
 
9.3 Bei Vorliegen eines Mangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
den Reiseveranstalter herbeigeführt worden ist.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit wir für einen Ihnen entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
 
9.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters
sind.
 
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
 
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
 
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters
ursächlich geworden ist.
 
9.5 Unsere Prospekte werden nicht im Namen der darin genannten
Luftverkehrsgesellschaften, anderer Luft-, Bahn- und Schiffsgesellschaften
oder Reedereien herausgegeben, deren Dienste im Laufe der Reise
in Anspruch genommen werden. Sie verpflichten diese Gesellschaften
in keiner Weise hinsichtlich der Organisation der Reise. Ihre Haftung
als Transportführer richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und
den auf den Flug- und Bahnscheinen oder sonstigen Beförderungsdokumenten
der genutzten Beförderungsunternehmen abgedruckten
Bedingungen.
 
9.6 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, ist
dies an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung, unserem Vertreter
oder dem Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier, Zugführer) anzuzeigen, sofern dies möglich ist. Ein Anerkenntnis von Ansprüchen kann
jedoch vor Ort durch den Reiseleiter oder Leistungsträger nicht erfolgen.
Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen
ihm Ansprüche nicht zu.
 
9.7 Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines
Monats nach dem vereinbarten Reiseende uns gegenüber möglichst
schriftlich geltend zu machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie
Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung
der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
 
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Fahrplanänderung, Änderungen
des Programmablaufs, Änderung der Unterbringung) die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit diese
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Für Reisen
und Tagesfahrten in Nostalgiezügen gilt, dass sich die Comundus bei
kurzfristigem Ausfall eines Waggons oder einer bestimmten Lokomotive
wegen technischer Defekte oder anderer unvorhergesener Gründe
vorbehält, einen Wagen- bzw. Loktausch vorzunehmen. Dies gilt auch
für den geplanten Einsatz von Dampflokomotiven, die aufgrund von
Brandschutzbestimmungen oder Waldbrandstufen nicht eingesetzt
werden dürfen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der geänderten
Leistung bleiben unberührt.
Über Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis
setzen.
 
11. Preisänderungen
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle einer nach Abschluss des Reisevertrages erfolgenden
pauschalen oder pro Kopf vorgenommenen Erhebung oder
Erhöhung von Gebühren wie Hafengebühren, Flughafengebühren,
Stationsgebühren oder Sicherheitsgebühren, Erhöhung der Tarife wie
Flugtarife, Beförderungstarife der Bahn und Betriebskosten seitens der
Beförderungsunternehmen oder bei Änderungen der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfange zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzen wir
Sie unverzüglich in Kenntnis.
In jedem Fall ist eine Preiserhöhung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen
eine solche ohne Mehrkosten für Sie aus unserem Angebot anzubieten.
Sie haben die Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die
Preiserhöhung oder die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen.
 
12. Rücktritt des Reiseveranstalters
12.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Reise bis drei Wochen vor Reisebeginn
abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.
 
13. Außergewöhnliche Umstände - höhere Gewalt
13.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt (z. B. durch kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streik,
Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter
den Reisevertrag kündigen. Der Veranstalter zahlt den angezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch
den Veranstalter steht dem Reisenden außerdem das Recht zu, die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht ist unverzüglich
nach Rücktrittserklärung des Veranstalters geltend zu machen.
 
13.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Veranstalter
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den
Reisenden, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die
übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
 
14. Allgemeines
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
 
14.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passivprozesse
ist der Sitz des Reiseveranstalters.
 
14.3 Reiseausweise
Jeder Reisende ist für die notwendigen gültigen Reisepapiere, z. B. Pass,
Personalausweis, evtl. Visum und Impfzeugnis selbst verantwortlich.
 
14.4 Visa
Die angemeldeten Teilnehmer erhalten von der Buchungsstelle separate
Informationen über die notwendigen Visa, die wir auf Wunsch gerne für
Sie beantragen. Die Kosten für die Einholung der Visa sind nicht in den
Pauschalpreisen eingeschlossen.
 
14.5 Impfungen
Die angemeldeten Teilnehmer erhalten von der Buchungsstelle Informationen
über die obligatorischen oder empfohlenen Schutzimpfungen.
 
15. Veranstalter
Reiseveranstalter ist:
Comundus Reisen und Events GmbH
Postfach 10 33 14 · 40024 Düsseldorf
Hausanschrift: Scheurenstr. 26 · 40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 929 666-0 · Fax: 0211 / 929 666-11
E-Mail: [email protected]
Sitz: Düsseldorf; AG Düsseldorf HRB 58462
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