AGB 1-2-FLY
Reisebedingungen TUI 1-2-Fly, Stand September 2007
Lieber Feriengast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Discount Travel, Center Parcs, TUI Cars und Eintrittskarten als vermittelten Einzelleistungen; die Bedingungen für diese Programme finden Sie in den dazugehörigen Katalogen) der Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH (nachfolgend "Veranstalter" genannt) sowie - Ziffern 12-14 - auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit; denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt werden, an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Discount Travel, Center Parcs, TUI Cars und Eintrittskarten als vermittelten Einzelleistungen; die Bedingungen für diese Programme finden Sie in den dazugehörigen Katalogen) der Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH (nachfolgend "Veranstalter" genannt) sowie - Ziffern 12-14 - auch für am Zielort bei der Reiseleitung gebuchte Ausflüge. Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Anmeldung, Bestätigung
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
5. Kinderermäßigungen
6. Leistungs- und Preisänderungen
7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
8. Umbuchung, Ersatzperson
9. Reiseversicherungen
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
11. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
12. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
13. Haftung
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
16. Datenschutz
17. Gerichtsstand/ Allgemeines
2. Bezahlung
3. Leistungen, Preise
4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
5. Kinderermäßigungen
6. Leistungs- und Preisänderungen
7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
8. Umbuchung, Ersatzperson
9. Reiseversicherungen
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
11. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
12. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
13. Haftung
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
16. Datenschutz
17. Gerichtsstand/ Allgemeines
1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn
dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung
(Ziffer 1.1 Satz 2), die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten
Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der
Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf
der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das
Angebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden
vom Veranstalter nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald der
Katalog für die betreffende Saison erschienen ist.
1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte ohne weitere Reiseleistungen buchen,
tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den
Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen
Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen
Veranstalters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.
2. Bezahlung
2.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reisepreis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
2.2 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung
in Höhe von i. d. R. 20 %, bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie
ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sparreisen 40
% des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller
Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.3 Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht
– durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen
oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.
2.4 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich
aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7),
Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung
gemäß Ziffer 3.4 werden sofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Bei der Zahlung im Lastschriftverfahren benötigt das Reisebüro zur Weiterleitung
an den Veranstalter Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des
Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2 Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte
bezahlen. In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte dem Reisebüro bei Buchung
vorgelegt werden. Das Reisebüro benötigt zusätzlich zur Weiterleitung an den
Veranstalter Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie
Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrem Girokonto über die World of TUI Card
oder sonstige Kreditkarte.
2.5.3 Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss,
der Betrag für die Restzahlung ca. 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer
jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.6 Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der
Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet
werden.
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt
vorgenommen werden. Bei Reisen der Marke 1-2-FLY ist ein Wechsel der Zahlungsart
nicht möglich.
2.8 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro. Bei Kurzfristbuchungen
ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach Absprache mit Ihrem
Reisebüro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach
Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie
auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen
Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher
Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im
Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend
den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten,
behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale
von € 10,- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht
im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche
Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an das Reisebüro.
3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z.B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung
der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
Seit dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen ("gemeinschaftliche Liste"), finden Sie unter www.tui.com / Reiseinfos / AGB.
Seit dem 16.07.2006 ist der Veranstalter gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen ("gemeinschaftliche Liste"), finden Sie unter www.tui.com / Reiseinfos / AGB.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Inhaber einer TUI Card Gold haben bei einigen Charterfluggesellschaften Anspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30 kg Gepäck. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall in Ihrem Reisebüro. Bei Charterflügen nach Nordamerika sind pro Person 2 Gepäckstücke bis max. 23 kg pro Stück zulässig. Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von generell 10 kg. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich. Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20 kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Inhaber einer TUI Card Gold haben bei einigen Charterfluggesellschaften Anspruch auf kostenlose Beförderung von bis zu 30 kg Gepäck. Abhängig von höheren Buchungsklassen oder längeren Aufenthaltsdauern können auch höhere Freigepäckmengen gelten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall in Ihrem Reisebüro. Bei Charterflügen nach Nordamerika sind pro Person 2 Gepäckstücke bis max. 23 kg pro Stück zulässig. Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von generell 10 kg. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Wir empfehlen dringend, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.1 Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen,
die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer benachbart oder Zimmer
in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt,
ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen
(Ziffer 3.1) abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit
sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.
3.4.2 Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vom Wochenrhythmus
abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,- pro Reiseteilnehmer möglich. Bitte
beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für die Bearbeitung
individueller, sonst von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen
wird eine Gebühr von maximal € 30,- pro Reisenden und Woche erhoben.
3.4.3 airtours à la carte-Service Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne
Ihre individuellen Reisewünsche. Unser à la carte- Service stellt Ihnen Ihre
ganz persönliche Traumreise ab einem Reisepreis von € 1.000,- pro Person in ausgewählte
Zielgebiete zusammen. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr von € 150,- pro
Buchung. Die Servicegebühr wird nicht auf den Reisepreis angerechnet und auch
bei Nichtzustandekommen einer Buchung nicht erstattet. Dieser à la carte-Service
bezieht sich auf alle Reisebausteine, die nicht einer Katalogleistung entsprechen.
3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugund/ oder Hotelumbuchungen behält
der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten
die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.
3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung
dies ausdrücklich zulässt.
3.5 Verpflegung Bitte beachten Sie, dass innerhalb einerWohneinheit nur identische
Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende
Kinder.
3.6 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
3.7 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z.B. Vermietern von Ferienwohnungen) betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z.B. Vermietern von Ferienwohnungen) betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
4. Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis
eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist,
sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf
nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Reisebestätigung
aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen
An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener
Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige
Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die
Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem
Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.
5. Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende
Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen
entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren
werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf
einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbeförderung
und bei reinen Flugangeboten (Charter- bzw. Linienflug) werden für Kinder unter
2 Jahren 10 % der Flugkosten belastet, ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende
Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von €
30,- nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
6. Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen. U. a. aufgrund der
zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen
oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung in Einzelfällen
nicht ausgeschlossen werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose
Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für eine Ersatzbeförderung
wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls
enthaltene Zug-zum- Flug-Ticket zur Verfügung.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit
und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der
Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
6.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch
für den Veranstalter vorhersehbar waren.
6.3.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor
Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem
Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und
Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
6.3.5 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend
zu machen.
7. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten
nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter
Ziffer 11 geregelten Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von dem Veranstalter
nicht zu vertreten sind, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter
zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige
Visa, nicht angetreten wird.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden
Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.
7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro
Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises;
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
B Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten; Städte erleben; Spezialprogramme; Aktivprogramme;
Golfpakete (soweit nicht in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert); Camper-Programme;
Motorräder
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises;
C Nur-Flugstrecken im Linienverkehr
pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt € 30,-
ab dem 30. Tag vor Flugantritt € 96,-
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Nur-Flugstrecken im Linienverkehr, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 7.5.1, 7.5.2, Buchstaben A, B, E Anwendung.
pro Person
bis zum 31. Tag vor Flugantritt € 30,-
ab dem 30. Tag vor Flugantritt € 96,-
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Nur-Flugstrecken im Linienverkehr, nicht aber bei Stornierung kombinierter Reisen. Hier finden die Ziffern 7.5.1, 7.5.2, Buchstaben A, B, E Anwendung.
D Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z.B.für Musicals (vgl. Ziffer 1.5),
gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Veranstalters, die Ihnen bei Buchung
mitgeteilt werden.
E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte, kurzfristige
bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
8. Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, vor Beginn der
in 7.5.1 und 7.5.2 genannten Fristen eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung)
vor. Dafür werden € 30,- pro Person erhoben. Als Umbuchung gelten z.B. Änderungen
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich
Änderungen der Abflugzeit. Änderungen nach den oben genannten Fristen (z.B. bei
Flugreisen/Standard-Gebühren ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über
den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung
(Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen
gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt
auch für Nur-Flugstrecken im Linienverkehr im Falle eines von Ihnen veranlassten
Carrierwechsels.
8.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an
den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die
Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine
Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter
berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten
eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 30,- zu verlangen. Der Nachweis nicht
entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8.3 Bis 8 Wochen vor Reiseantritt erheben die Veranstalter bei Umbuchungen innerhalb
derselben Saison jeweils keine Umbuchungsgebühren gemäß Ziffern 8.1 und 8.2 bzw.
erstatten Ihnen diese (TUI bzw. airtours Umtausch-Garantie), wenn Sie eine TUI
bzw. airtours Reiserücktritt-Versicherung gesondert oder im Paket abgeschlossen
und/oder Ihre Reise mit einer World of TUI Card bezahlt haben. Von dieser Regelung
ausgeschlossen sind Eintrittskarten, TUI bzw. airtours Gruppenreisen mit mehr
als 30 Teilnehmern sowie Reisen der Marke 1-2-FLY.
9. Reiseversicherungen
Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets,
insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Reisekatalogen.
Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen.
10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich
ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch
auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht
in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen
durch Leistungsträger.
10.2 Der Veranstalter kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung
angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich,
sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nicht, wenn er die dazu
führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese
Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich
zugeleitet.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt,
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich
nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
11. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir
auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des §
651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
12. Abhilfe/ Minderung/ Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen,
dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises
verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und
er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
12.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag
danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet
dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
12.4 Wegen der für Flugreisen unter der Marke "TUI" geltenden Geld-zurück-Garantie
des Veranstalters TUI Deutschland GmbH beachten Sie bitte die Hinweise in den
betreffenden TUI Katalogen.
13. Haftung
13.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit
verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden,
dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters
sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden
ist.
13.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten,
haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter
empfiehlt den Abschluss einer Unfall- Versicherung.
13.6 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten
der Deutschen Bahn AG aufgeführte DBBedingungen haben keine Gültigkeit. Die Rechte
und Pflichten des Veranstalters und der Kunden nach dem Reisevertragsrecht und
diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen
(Ziffer 3.1) ausgeschrieben, enthalten Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine "Zug
zum Flug" der DB AG und ein zusätzliches Beiblatt "Fahren & Fliegen" des
Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige
Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.7.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und
Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 1 mitzuteilen
und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich
an den Leistungsträger (z.B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffsleitung)
oder an den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die notwendigen
Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen
oder in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1). Schäden oder Zustellungsverzögerungen
von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich
an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des
Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle
einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden
zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen
ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der
örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen
Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen
angegebenen Ansprechpartner Abhilfe verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen
Sie sich bitte mit der nächstgelegenen Station der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters in Verbindung setzen. Unterlässt es ein Reisender
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f
BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach Ziffer 17)
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach
Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne
Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes wird
bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer 13.7.2.
14.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes
folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14.3 Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf.
Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungsund Schadensersatzansprüchen
durch Reisende entgegenzunehmen.
14.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige
anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten
erkundigen. Durch die Reiseausschreibung in den Leistungsbeschreibungen (Ziffer
3.1) und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über
die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen
und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten.
15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter
zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen
Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich in Ihrem Reisebüro,
ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt,
und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für
die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der
mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen
eigenen Kinderpass.
15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht
jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber)
sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen,
sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich
an Ihr Reisebüro.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren,
soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich
"Datenschutz" unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir
uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister
außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau)
bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung
der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.
17. Gerichtsstand/ Allgemeines
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden
Reisebedingungen.
17.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des
Reiseveranstalters. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen
zwingend etwas anderes vorschreiben.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH
30620 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512
und
Wolters Reisen GmbH
Postfach 11 51
28801 Stuhr
Handelsregister: Walsrode HRB 110468
TUI Deutschland GmbH
30620 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 56512
und
Wolters Reisen GmbH
Postfach 11 51
28801 Stuhr
Handelsregister: Walsrode HRB 110468
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