Reise Suche

Bahnurlaub.de: Bahnreisen von den Experten

AGB FarRail Tours

FarRail Tours - Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
1. Allgemeines
Die Firma FarRail Tours (nachfolgend FRT) tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Berförderungsleistungen (z. B. Flüge, Zugfahrten) und sonstiger touristischer Einzelleistungen (z. B. Hotelaufenthalte, Charterbusse, Sonderzüge) auf, auch wenn FRT die verschiedenen Leistungen gegebenenfalls insgesamt in Rechnung stellt.
 
 
2. Vertragsinhalt
Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vermittlungsvertrag mit FRT zustande. Vertragliche Pflicht von FRT ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderung und der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Für die Erbringung der gebuchten Leistungen ist der jeweilige Vertragspartner, insbesondere die Flug- bzw. Bahngesellschaft, das Busunternehmen, die Hotelbetreiber u. a. verantwortlich. Die vertraglichen Leistungen von FRT beinhalten die Reiseleitung. Bitte beachten Sie, dass viele Leistungen nicht garantiert sind, z. B. der Einsatz bestimmter Fahrzeuge.
 
 
3. Haftung von FRT als Vermittler
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger vor Ort FRT gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von FRT gegenüber den Reiseteilnehmern dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet FRT nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer. FRT haftet ausdrücklich nicht für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Epidemien, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen usw.)
Die Haftung von FRT ist auf die einfache Höhe der Vermittlungsleistung beschränkt.
Keine Haftung wird für die Gefahren übernommen (z. B. Unfall- oder Gesundheitsgefahren), die sich aus der Reise ergeben sowie Folgen von Unfällen.
 
 
4. Umbuchung
Umbuchungen sind nur insofern möglich, als dass eine höhere oder niedere Buchungsklasse (z. B. Einzelbelegung statt Doppelzimmer) gewählt werden kann. Entstehende Mehrkosten sind dabei vom Reiseteilnehmer sofort zu entrichten, Minderkosten werden nach Abzug aller Kosten der Umbuchung bis sechs Wochen nach Beendigung der vermittelten Reise erstattet.
 
 
5. Rücktritt
 
5.1. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Rücktritt ist vor Reisebeginn jederzeit möglich. Dabei entstehen folgende Storno-Gebühren: bis 90 Tage vor Reisebeginn: 200 Euro; 89. bis 60. Tag vor Abreise 30 % des Reisepreises; 59. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises; ab 14. Tag vor Abreise 80 % des Reisepreises. Stornogebühren sind grundsätzlich sofort fällig. Ein Rücktritt während der Reise ist ebenfalls möglich, jedoch ist FRT in diesem Falle nicht für die Organisation einer eventuellen Heim- oder Weiterreise verantwortlich. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nach Abzug der Kosten erstattet.
 
5.2. Rücktritt durch FRT
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann FRT bis vier Wochen vor Reisebeginn von allen Leistungsvermittlungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall ohne Abzug erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Die Vermittlung oder das Erbringen von Leistungen kann aus Gründen höherer Gewalt (Punkt 3) oder anderer unvorhergesehener Ereignisse entfallen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, sofern der Leistungsträger eine Erstattung vorsieht, darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Sollte ein Reiseteilnehmer die Reisedurchführung trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich sonst in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten, kann FRT bzw. der Leistungsträger ohne Fristwahrung von allen Leistungen zurücktreten. Eine Erstattung von Kosten ist für diesen Fall nicht vorgesehen.
 
 
6. Leistungsänderung
Werden nach Vertragsabschluss Abweichungen einzelner Leistungen von der in den Reisunterlagen genannten Leistungen erforderlich, so sind diese zulässig sofern sie von FRT nicht vorsätzlich bzw. wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder sie die Zusammensetzung der touristischen Einzelleistungen nicht wesentlich verändern. Anspruch auf Minderung besteht, wenn Leistungen von den Leistungsträgern vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht in beschrieben Umfang bzw. Qualität erbracht werden, jedoch nur gegen die Leistungsträger bzw. Veranstalter selbst (z. B. Fluggesellschaft) und nicht gegen FRT. Irrtümer in der Leistungsbeschreibung vorbehalten.
 
 
7. Preisänderung
FRT ist berechtigt, auch kurzfristig, im Auftrag der Fluggesellschaften den Flugpreis bzw. im Auftrag der Leistungsträger den Preis einzelner touristischer Leistungen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile unvorhersehbar aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von FRT bzw. den Leistungsträgern nicht zu vertreten sind: z. B. Devisen-Wechselkurs, Beförderungstarife und -preise, behördliche Gebühren oder Abgaben. Die Preise dürfen nur in dem Umfang erhöht werden, die der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. FRT ist verpflichtet, dem Teilnehmer auf Anforderung die Gründe der Preiserhöhung zu spezifizieren. Erhöht sich der Flugpreis um mehr als 5%, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Flug zurückzutreten. Erhöht sich der Preis der touristischen Einzelleistungen um mehr als 5%, ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung von den entsprechenden Einzelleistungen zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
 
 
8. Zahlung
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen alle Leistungen bis spätestens 31 Tage vor Abreise bzw. zum in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Datum vollständig bezahlt sein. Die Zahlung kann dabei aufgeteilt werden. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind in den Buchungsunterlagen beschrieben und gelten als verbindlich wie dort beschrieben.
Versicherungsleistungen sind generell sofort fällig und müssen direkt an die jeweilige Versicherung gezahlt werden.
Die Bezahlung ist für FRT spesenfrei zu erbringen und gilt erst dann als erbracht, wenn sie bei FRT eingegangen ist. Der Unterlagenversand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Ohne vorherige Bezahlung kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden. Die Reiseunterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FRT. Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs- und Lost-Ticketgebühren sind sofort fällig. Entstehen FRT Kosten durch verspäteten Zahlungseingang, gehen diese zu Lasten des Reiseteilnehmers. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt FRT vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren zu verlangen.
 
 
9. Unterlagenversand
Der Versand der Reiseunterlagen, ausgenommen Flugtickets sofern kein elektronisches Tcket ausgestelt wurde, erfolgt in der Regel per email, auf Wunsch auch mit einfacher Post auf Risiko des Kunden. Auf Wunsch kann gegen Kostenerstattung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Müssen Ersatzunterlagen wegen Verlust von Reiseunterlagen oder Tickets beschafft werden, geht dies zu Lasten des Reiseteilnehmers. Erfolgt eine nachträgliche Belastung (Lost-Ticket Gebühr) durch den Leistungsträger, ist diese vom Kunden zu tragen.
 
 
10. Einreise- und Visabestimmungen
Für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Impf-, Einreise-, Zoll- und Passbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Etwaige Nachteile durch Nichtbeachtung gehen zu eigenen Lasten. Bei Zurückweisung durch die Behörden haftet FRT nicht. Visabeschaffungen erfolgen grundsätzlich für touristische Zwecke, die Nutzung der Reisen für andere Zwecke (z. B. journalistische Tätigkeiten) ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können die Reiseländer und FRT Schadensersatz in mehrfacher Höhe des Reisepreises geltend machen.
 
 
11. Verjährung
Etwaige Ansprüche verjähren vier Wochen nach Beendigung der Reise, wenn sie bis dahin nicht mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht wurden. Gerichtsstand ist Berlin (Deutschland).
 
 
11. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte ungültig sein, geändert oder ersetzt werden müssen, verlieren die anderen nicht ihre Gültigkeit.
 
 
FarRail Tours
Bernd Seiler
E.-Weinert-Str. 46
10439 Berlin
AGB drucken
zurück