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AGB Intra Express

Reisebedingungen der  Intra Express GmbH
Stand 01.12.2001

1. Abschluß eines Reisevertrages.

1.1. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie der INTRA EXPRESS Hobby- und Studienreisen GmbH (im Folgenden mit INTRA EXPRESS abgekürzt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung muß in schriftlicher Form erfolgen.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Reisebestätigung) durch INTRA EXPRESS zustande.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, müssen Sie dem Reisevertrag auf dieser Basis selbstverständlich nicht zustimmen. Wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen von Ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machen, wird aber der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für INTRA EXPRESS verbindlich.

2. Bezahlung.

Sofort nach Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, maximal jedoch Euro 260,--, fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Abreisetermin fällig. Verspäteter Zahlungseingang berechtigt INTRA EXPRESS, vom Reisevertrag zurückzutreten und Stornogebühren gemäß Punkt 6 dieser Reisebedingungen zu verlangen.

3. Leistungen.

Für Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Reiseausschreibung durch INTRA EXPRESS verbindlich. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen.

4.1. Leistungsänderungen. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und nicht von INTRA EXPRESS wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit Sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Preisänderungen. Liegt der Reisebeginn später als 4 Monate nach Abschluß des Reisevertrages, so ist INTRA EXPRESS bis drei Wochen vor Reisetermin berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren (Preiserhöhungen der Leistungsträger wie z.B. Flug- und Bahngesellschaften, Änderung der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren). Erhöht sich dadurch der Reisepreis um mehr als 5 %, so haben Sie das Recht, innerhalb von zehn Tagen, nachdem Ihnen INTRA EXPRESS die Preiserhöhung mitgeteilt hat, ohne Zahlung von Stornogebühren von der Reise zurückzutreten.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Nehmen Sie Reiseleistungen ganz (z.B. durch Nichterscheinen zum Reisetermin) oder teilweise nicht in Anspruch, kommt eine Erstattung des Gegenwertes nur dann in Betracht, wenn INTRA EXPRESS dadurch Aufwendungen erspart werden. Für nicht in Anspruch genommene Teilleistungen wie einzelne Mahlzeiten, Transfers, Zustieg unterwegs statt am Abfahrtsort oder einzelne Ausflüge ist eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso ist keine Erstattung möglich, wenn dieser gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 6. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen.

 6.1. Rücktritt Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung an INTRA EXPRESS von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam am Tag des Eingangs bei INTRA EXPRESS. Im Falle Ihres Rücktritts kann INTRA EXPRESS eine angemessene Entschädigung verlangen, bei der die gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt werden. Sofern in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren (Stornogebühren) pro Person in Rechnung gestellt: Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reisebeginn Euro 26,--, vom 59.-31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, vom 30.-22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises. Sollten Sie Ihre Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht antreten, verfällt der volle Reisepreis, sofern INTRA EXPRESS nicht Aufwendungen erspart werden (gemäß Absatz 5.).

 6.2. Umbuchungen. Änderungen des Reisevertrages durch Sie (Umbuchungen) können als Rücktritt vom Reisevertrag betrachtet werden und berechtigen INTRA EXPRESS, die unter Absatz 6.1. genannten Gebühren zu berechnen.

6.3. Ersatzpersonen. Kann ein angemeldeter Teilnehmer an einer Reise nicht teilnehmen und stellt statt seiner eine Ersatzperson, die zu den gleichen Bedingungen statt seiner an der Reise teilnimmt, fallen keine Stornogebühren an, sondern INTRA EXPRESS erhebt lediglich eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 26,--. Voraussetzung ist, daß der Teilnahme der Ersatzperson an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen (z.B. Visapflicht) und daß die Ersatzperson möglichen besonderen Reiseerfordernissen genügt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Wird die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist INTRA EXPRESS berechtigt, bis spätestens eine Woche nach dem ebenfalls in der Reiseausschreibung genannten Anmeldeschlußtermin die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend und ohne Abzug erstattet, darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

 7.2. Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse. Kann eine Reise aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten von INTRA EXPRESS liegen, nicht durchgeführt werden (Z.B. Krieg, Streik, Epidemie, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen), so ist INTRA EXPRESS ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, eine Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen für die Reise werden Ihnen umgehend erstattet, darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

 7.3. Vertragswidriges Verhalten des Kunden. Wenn Sie die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich sonst in erheblicher Weise vertragswidrig verhalten, kann INTRA EXPRESS ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Falle ist INTRA EXPRESS berechtigt, Ihnen Rücktrittsgebühren gemäß Absatz 6 in Rechnung zu stellen.

 8. Haftung des Reiseveranstalters.

8.1. Haftung INTRA EXPRESS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie für Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

 8.2. Haftungsausschlüsse. INTRA EXPRESS haftet nicht für die Beeinträchtigung der Reise durch Krieg, Streik, Epidemie, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen.

 8.3. Abhilfe. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. INTRA EXPRESS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. INTRA EXPRESS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

 8.4 Herabsetzung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistungen können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung).

 8.5. Aufhebung des Reisevertrages. Leistet INTRA EXPRESS nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe und wird infolge der Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt, so können Sie durch schriftliche Erklärung an INTRA EXPRESS den Reisevertrag kündigen und behalten den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden INTRA EXPRESS in diesem Falle den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Anteil des Reisepreises.

8.6. Schadenersatz. Sofern ein Umstand, der zur Mangelhaftigkeit der Reise führte, durch INTRA EXPRESS verschuldet wurde, können Sie Schadenersatz verlangen.

8.7. Haftungsbeschränkung. Die Haftung von INTRA EXPRESS ist auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. b) soweit INTRA EXPRESS für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von INTRA EXPRESS ist ausgeschlossen oder beschränkt, sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist (z.B. die Haftung des vertraglichen Luftfrachtführers und der Eisenbahngesellschaften).

8.8. Mitwirkungspflicht des Reisenden. Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zur Behebung einer Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Insbesondere sind Sie verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sich dies, falls keine für Sie zufriedenstellende Abhilfe möglich ist, schriftlich bestätigen zu lassen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.9. INTRA EXPRESS als Reisemittler.

 Bei Reisen, die INTRA EXPRESS lediglich vermittelt, d.h. bei denen in der Reiseausschreibung ein anderes Unternehmen als Reiseveranstalter genannt ist, beschränkt sich die Haftung der INTRA EXPRESS lediglich auf Fehler bei der Vermittlung der Reise.

 9. Ausschluß von Ansprüchen u. Verjährung.

 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer Reise verjähren, sofern sie nicht innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßer Beendigung der Reise schriftlich gegenüber INTRA EXPRESS geltend gemacht werden.

 10. Behördliche Vorschriften.

Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten. Bei Zurückweisung des Reisenden durch Behörden im In- oder Ausland haftet INTRA EXPRESS nicht.
 
 
11. Schlußbestimmungen.

11.1. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen gelten ab 1.11.98. Gerichtsstand für Klagen gegen INTRA EXPRESS ist Berlin-Tempelhof. Deutsches Recht ist anwendbar.

11.2. Alle personenbezogenen Daten, die INTRA EXPRESS zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.

 11.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die  unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages zur Folge.

INTRA EXPRESS Hobby- und Studienreisen GmbH,
Burgherrenstr. 2
12101 Berlin
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