AGB Majestic Imperator-Train de Luxe Waggon Charter Gesellschaft m.b.H.
Reisebedingungen der Majestic Imperator-Train de Luxe Waggon Charter Gesellschaft
m.b.H. 2009
I.) ALLGEMEINES:
1. Für sämtliche von uns organisierte bzw. durchgeführte Fahrten sowie für sämtliche
von uns sonst in diesem Zusammenhang erbrachten eistungen (Veranstaltungen etc.)
gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen
von diesen eschäftsbedingungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie von
unserer Geschäftsführung schriftlich bestätigt wurden.
Anders lautende Bedingungen, die uns zugesendet werden, sowie abweichende mündliche Vereinbarungen entfalten keine echtswirksamkeit.
Anders lautende Bedingungen, die uns zugesendet werden, sowie abweichende mündliche Vereinbarungen entfalten keine echtswirksamkeit.
2. Die Offertlegung, der Vertragsabschluß, Vorbereitung und Überwachung zum perfekten
Ablauf der Zugreise, sowie die Verrechnung finden in allen Fällen in Wien statt.
3. Offertannahmen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Rückbestätigung seitens
unserer Geschäftsführung.
4. Wir verwenden für unsere Fahrten soweit wie möglich historische Fahrzeuge, welche
aufgrund umfangreicher Wartungsarbeiten nicht immer zur Verfügung stehen können.
Aus diesem Grunde sind wir - auch während einer Fahrt - berechtigt, aus technischen
Gründen die von uns angebotenen Fahrzeuge gegen andere, auch neuere Fahrzeuge
mit anderen Ausstattungsmerkmalen auszutauschen, ohne daß der Kunde daraus Ansprüche
ableiten könnte. Dasselbe gilt für die historischen Triebfahrzeuge, welche aus
technischen Gründen gegen moderne Fahrzeuge, auch einer anderen Antriebsart (Dampf/Elektro/Diesel)
ausgetauscht werden können.
5. Ferner sind wir bei Leistungen, die über die Vermietung von Waggons und Organisation
der Fahrt hinausgehen, berechtigt, uns Dritter zu bedienen.
6. Die Teilnehmeranzahl kann bis 20 Tage vor Abfahrt bis zur Mindestteilnehmeranzahl
kostenfrei verändert werden.
II.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1. Preise werden ausschließlich in EURO angeboten. Quotierungen in anderen Währungen
dienen lediglich der Information und sind unverbindlich.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den Gesamtpreis für die bestellten Leistungen im
voraus wie folgt zu bezahlen:
10 % des Gesamtbetrages bei Offertannahme / Bestätigung
+ 20% des Gesamtbetrages 60 Tage vor Fahrtbeginn
Restbetrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt;
+ allfällige Restzahlungen prompt nach Erhalt der Endabrechnung.
10 % des Gesamtbetrages bei Offertannahme / Bestätigung
+ 20% des Gesamtbetrages 60 Tage vor Fahrtbeginn
Restbetrag spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt;
+ allfällige Restzahlungen prompt nach Erhalt der Endabrechnung.
3. Zahlungen müssen so überwiesen werden, daß sie rechtzeitig zu den vorgeschriebenen
Fristen eintreffen.
4. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist die Firma Majestic Imperator berechtigt,
vom Angebot zurückzutreten.
III.) RÜCKTRITT VOM VERTRAG:
1. Der Kunde ist berechtigt, auch außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle jederzeit
schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes sind
wir berechtigt, folgende Stornogebühren zu verrechnen:
Bis 60 Tage vor Fahrtbeginn: 10 % der Gesamtkosten;
ab 59 Tage bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % der Gesamtkosten;
ab 13 Tage vor Fahrtbeginn: 100 % der Gesamtkosten
Diese Stornogebühren werden mit dem Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden am folgenden Tag fällig.
Bis 60 Tage vor Fahrtbeginn: 10 % der Gesamtkosten;
ab 59 Tage bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % der Gesamtkosten;
ab 13 Tage vor Fahrtbeginn: 100 % der Gesamtkosten
Diese Stornogebühren werden mit dem Eingang der Rücktrittserklärung des Kunden am folgenden Tag fällig.
2. Sollte der gesamte Fahrtpreis nicht spätestens 8 Arbeitstage vor dem vereinbarten
Fahrttermin auf unserem Konto eingelangt sein, so ist die Firma Majestic Imperator
unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, unter Setzung einer zweitägigen Nachfrist
vom Vertrag urückzutreten.
IV.) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
1. Falls infolge höherer Gewalt eine Absage oder Änderung der Fahrt, von Teilen
der Fahrt, oder der zugesagten Dienstleistungen oder Einrichtungen erforderlich
wird, stehen dem Kunden keinerlei Ersatzansprüche zu. Unter höherer Gewalt sind
insbesondere Umweltkatastrophen, Krieg, Unruhen und Aufstände, Terror oder Terrordrohungen,
Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung sowie technische oder organisatorische
Gründe, die die Unpassierbarkeit der Strecke oder sonstige Undurchführbarkeit
der Fahrt zur Folge haben, zu verstehen.
2. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Einhaltung der von uns vorgelegten Fahrpläne,
da unsere Züge gegenüber dem Planverkehr, selbst dem Plangüterverkehr benachrangt
sind. Wir haften daher ausschließlich für den Transport zu einer bestimmten Destination,
nicht jedoch für eine bestimmte Ankunftszeit. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche
des Kunden jeglicher Art aufgrund der Nichteinhaltung der Ankunftszeiten sind
daher ausgeschlossen.
3. Für sonstige Schäden, insbesondere für das Abhandenkommen, die Zerstörung oder
die Beschädigung von Sachen aus dem Eigentum der Fahrtteilnehmer, haften wir nur,
wenn diese Schäden von uns oder von einer Person, für die wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen einzustehen haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden
sind.
4. Den Fahrtteilnehmern ist grob anstößiges Benehmen sowie jedes Verhalten, durch
das andere Personen gefährdet werden könnten, untersagt. Fahrtteilnehmer, die
dieser Vorschrift oder den notwendigen Anordnungen des Begleitpersonals zuwider
handeln, haften uns für alle Schäden, die uns dadurch verursacht worden sind,
einschließlich von Schadenersatzansprüchen, die dritte Personen aufgrund dieses
Verhaltens an uns zu stellen berechtigt sind. Außerdem sind wir berechtigt, solche
Fahrtteilnehmer ohne irgendeine Ersatzleistung in Bahnhöfen während eines Aufenthaltes
aus dem Zug zu weisen.
5. Unsere Kunden haften uns gegenüber auch für das Verhalten ihrer Gäste und Vertragspartner.
V.) ERFÜLLUNGSORT, ANZUWENDENDES RECHT UND GERICHTSSTAND:
1. Als Erfüllungsort für sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche, wird Wien vereinbart.
2. Auf alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich
österreichisches Recht anzuwenden. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertrag ist das sachlich zur Handelsgerichtsbarkeit berufene Gericht für
den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständig. § 14 KSchG bleibt unberührt.
MAJESTIC IMPERATOR-Train de Luxe Waggon Charter Gesellschaft m.b.H.
Nordbahnstraße 50
1020 Wien
Firmenbuchnummer: 113664d
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes
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Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
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