Reise Suche

Bahnurlaub.de: Bahnreisen von den Experten

AGB UHK Spezialreisen Italien UG & Co.KG.

Allgemeine Reisebedingungen UHK Spezialreisen Italien UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Kulmbach

Gegenstand der oben genannten Unternehmen ist die Veranstaltung von Reisen sowie die Vermittlung einzelner Reiseleistungen. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
 
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie UHK Spezialreisen Italien dem im Nachfolgenden „Reiseveranstalter“ genannt, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernmündlich oder online über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.
 
2. Zahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung sind 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Restsumme muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf einem Konto des Reiseveranstalters eingegangen sein. Andernfalls ist der Reiseveranstalter zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten gemäß Punkt 5 berechtigt. Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden. Zahlungen sind nur an den Veranstalter zu leisten.
 
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in diesem Prospekt und sonstigen Unterlagen für den jeweiligen Zeitraum abgedruckten Beschreibungen. Abbildungen und besondere Bedingungen sowie zusätzliche Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung beider Vertragspartner.
 
4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich nach der Ausschreibung für die Reise. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise abzusagen. Die geleistete Anzahlung wird dann in voller Höhe zurückerstattet. Wird vor Reiseantritt bekannt, dass einzelne Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so ist der Reiseveranstalter zu Leistungsänderungen berechtigt, falls gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen angeboten werden können. Ersatzleistungen gelten als gleichwertig und zumutbar, wenn sie dem vereinbarten Leistungsstandard und dem gebuchten Reisetyp in angemessener Weise entsprechen und der Reisezweck objektiv nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Besteller von erheblichen Leistungsänderungen sofort in Kenntnis zu setzen, soweit dies zeitlich und technisch möglich ist.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die in der Reisebeschreibung aufgeführte Reihenfolge der Programmabläufe zu ändern, falls dies sinnvoll erscheint.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach Abschluss des Reisevertrages im Falle einer Erhöhung von Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Einreisegebühren, Flughafengebühren, Mineralöl- und Ökologiesteuern usw. die ausgeschriebenen und bestätigten Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung / Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. In diesem Falle werden Sie von dem Reiseveranstalter unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, von den Preisänderungen in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Im Falle einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm des Reiseveranstalters zu verlangen, wenn dieser in der Lage ist, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben das Recht, unverzüglich nach Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung dies gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
 
5. Rücktritt
Der Reisende ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter berechtigt, folgende Pauschalen für einen Rücktritt zu berechnen:
 
Bei Bus– und Flugreisen
Bis 45 Tage vor Anreise 20% des Reisepreises
44 - 30 Tage vor Anreise 30% des Reisepreises
29 - 21 Tage vor Anreise 35% des Reisepreises
20 - 11 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
10 - 3 Tage vor Anreise 65% des Reisepreises
2 - 1 Tage vor Anreise 90% des Reisepreises
Am Tag der Abreise 100% des Reisepreises
 
Eintrittskarten und Flugtickets können nicht zurückgenommen werden.
Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden. Diese Regelung findet auch bei teilweisem Rücktritt oder Nichterscheinen von Gruppen Anwendung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen. Umbuchungen innerhalb von 21 Tagen vor Anreise gelten als Stornierung mit gleichzeitiger Neubuchung.
Gruppenreisen unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl. Bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Reisevertrag zu veränderten Bedingungen anbieten.
 
6. Gewährleistung und Schadensersatz
Der Reiseveranstalter gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelung, dass die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
 
Reisepreisminderung
Eine Minderung des Reisepreises kann durch den Reisenden für die Dauer einer nicht vertragsgerechten Erbringung von Reiseleistungen verlangt werden. Eine Reisepreisminderung kann dann nicht gewährt werden, wenn es durch den Reisenden unterlassen wird, entsprechende Mängel anzuzeigen.
Schadensersatz
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig oder durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde oder soweit dieser für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Dies gilt nicht bei Körperschaden. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann auch der Reiseveranstalter sich gegenüber dem Reisenden darauf berufen.
Gewährleistung und Schadenersatz als Vermittler
Der Reiseveranstalter ist aus keinem Rechtsgrund für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, verantwortlich. Jegliche Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter, die aus mangelhafter Leistungserbringung oder sonstigem Schadensersatzansprüche begründendem Verhalten der mit der Leistungserbringung betrauten Personen resultieren, sind ausgeschlossen und können im Rahmen des rechtlich Möglichen nur gegen die vermittelten Leistungsträger geltend gemacht werden. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung, ist die vertragliche Leistung des Reiseveranstalters auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Reiseveranstalters bei der Vermittlung zurückzuführen.
Visabeschaffung, Aufwendungsersatz
Die Beratung über Pass- und Visumserfordernisse und die Beschaffung von Visa geschieht nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, dem Kunden die hierfür entstehenden Kosten (z.B. Telekommunikationskosten, Portokosten, Bearbeitungsentgelte etc.) in Rechnung zu stellen. Es wird nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang notwendiger Visa gehaftet, soweit der Reiseveranstalter die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
 
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kulmbach. Für Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr haben, ist Kulmbach ebenfalls örtlicher Gerichtsstand. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarungen gelten für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang mit diesem. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch bei Streitigkeiten aus abgetretenem Recht eines unserer Leistungsträger, Vertragshäuser oder als Prozessstandschafter dieser Personen.
Abweichungen
Abweichungen von diesen Reisebedingungen und mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt werden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teiles einer Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommen.
*Für andere im Katalog und der Webseite aufgeführten Veranstalter gelten die jeweiligen Reisebedingungen des aufgeführten Veranstalters, welche Sie bei Buchung ausgehändigt bekommen haben.
 
Stand Juni 2019

AGB drucken
zurück