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AGB PALCO REALE - Musikreisen Manufaktur GmbH




01. Abschluss des Reisevertrages


1.1.
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie PALCO REALE den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.2. Der Reisevertrag kommt durch eine schriftliche Buchungsbestätigung von PALCO REALE zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von PALCO REALE vor, an das PALCO REALE für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) annehmen können.



02. Bezahlung


2.1.
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten. Die Höhe der zu leistenden Anzahlung entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Sind in der Buchungsbestätigung die Kosten für die Eintrittskarten gesondert ausgewiesen, sind diese zusätzlich zur Anzahlung zu entrichten. Alle Zahlungen von Ihnen sind durch eine Insolvenzversicherung, die wir bei der "TourVers - Touristik-Versicherungs-Service GmbH" abgeschlossen haben, abgesichert. Sie erhalten von PALCO REALE mit der Buchungsbestätigung (= Rechnung) einen Sicherungsschein gem. § 651 k Abs. 3 BGB.


2.2. Die Restzahlung ist ohne Aufforderung frühestens 3 Wochen, - bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 9a allerdings frühestens 2 Wochen - vor Reisebeginn fällig. Den genauen Zeitpunkt der Fälligkeit entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Restzahlung.


2.3. Werden der vereinbarte Anzahlungsbetrag - auch nach einer Mahnung - oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird PALCO REALE von seiner Leistungspflicht frei und kann von Ihnen die entsprechenden Rücktrittsgebühren (s. Ziffer 6.1.) verlangen, wenn Sie nicht Ihrerseits ein Recht zur Zahlungsverweigerung haben.



03. Vertragliche Leistungen


Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Reiseausschreibungen (z.B. Katalog/Prospekt/Internet) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Sie von PALCO REALE schriftlich bestätigt wurden.

Die in den jeweiligen Angeboten von PALCO REALE enthaltenen Angaben sind für PALCO REALE bindend. PALCO REALE behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor einer Buchung informiert werden.

Hotel-, Orts-, Theater-, Konzert- oder Opernprospekte, die nicht von PALCO REALE herausgegeben worden sind, sind für PALCO REALE nicht verbindlich.



04. Leistungsänderungen


4.1.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von PALCO REALE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so werden Sie unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, von PALCO REALE informiert. In diesem Falle sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht angetreten haben, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnehme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn PALCO REALE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Reiseangebot anzubieten. Dieses Recht müssen Sie unverzüglich nach unserer Erklärung über eine Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend machen. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt.


4.2. Die in den Reiseausschreibungen ausgedruckten Besetzungsangaben wurden den offiziellen Spielplänen der Oper- bzw. Konzerthäuser und Festspielprogrammen entnommen. Die Angaben erfolgen nach bestem Gewissen. Da wir keinen Einfluss auf mögliche Besetzungsänderungen haben, können diese Angaben nicht Bestandteil des Reisevertrages sein.



05. Preisänderungen


5.1.
PALCO REALE kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben-, und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.


5.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.1. zulässige Preisänderung hat PALCO REALE dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.


5.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnehme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn PALCO REALE in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.


5.4. Die Rechte nach Ziffer 5.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.



06. Rücktritt durch den Kunden


6.1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so ist PALCO REALE berechtigt, einen an-gemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und entstandene Auf-wendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleis-tungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind. Falls in der Reiseausschreibung bzw. Buchungs-bestätigung auf keine abweichenden Rücktrittsbedingungen für eine bestimmte Reise hingewiesen wird, wird der Ersatzanspruch wie folgt pauschaliert:

Bei Rücktritt bis 60. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 59. Tag bis 31. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
Bei Rücktritt ab 30. Tag bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Die Stornogebühren gelten je angemeldeten Reiseteilnehmer.

Auf Ausnahmen bei den o.g. pauschalierten Rücktrittskosten wird besonders hinge-wiesen. Gelten für bestimmte Reisen besondere Rücktrittskosten werden wir Sie in der Reiseausschreibung bzw. Buchungsbestätigung darauf hinweisen.


6.2. Soweit PALCO REALE in der Lage ist, die Eintrittskarten wieder anderweitig (auch unter Wert) zu verkaufen, wird dem Kunden der erlöste Betrag nach Ablauf der Reise erstattet. Sollte ein vollständiger Verkauf nicht möglich sein, erhält der Kunde die nicht verkaufte(n) Eintrittskarte(n) nach Ablauf der Reise zurück. Eine Aushändigung der Eintrittskarten vor Reisebeginn kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.


6.3. PALCO REALE empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.



07. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. PALCO REALE wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.



08. Umbuchung/Ersatzperson


8.1.
Werden auf Ihren Wunsch im Zeitraum nach der Buchung der Reise bis zum 22.Tag vor Reiseantritt für einen Termin, der Innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), wird ein Umbuchungsentgelt für jeden angemeldeten und betroffenen Reiseteilnehmer erhoben. Das Umbuchungsentgelt wird zwischen PALCO REALE und Ihnen pauschal mit 25,- € pro Person vereinbart. Der Betrag ist sofort fällig. Vor Ort sind Umbuchungen der gebuchten Leistungen nur gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- € möglich.

Nach Ablauf der genannten Frist können, sofern eine Durchführung überhaupt möglich ist, Umbuchungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.1. mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


8.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. PALCO REALE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnehme gesetztliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie PALCO REALE gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese werden, ohne gesonderten Nachweis durch PALCO REALE, mit 25,- € für jede zu ersetzende Person vereinbart.



09. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter


PALCO REALE kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt - bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl - vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.



10. Höhere Gewalt


Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 j BGB kündigen.



11. Haftung des Reiseveranstalters


11.1.
PALCO REALE haftet im Rahmen der Sorghaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen aller in den Reiseausschreibungen angegebenen Reiseleistungen sofern wir nicht vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes.


11.2. PALCO REALE haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.



12. Beschränkung der Haftung


Die Haftung von PALCO REALE ist für vertragliche Schadensersatzansprüche - mit Ausnahme von Körperschäden - auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit PALCO REALE für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

c) PALCO REALE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.



13. Mitwirkungspflicht des Reisenden


13.1.
Falls Sie Ihre Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise erhalten haben, haben Sie PALCO REALE umgehend zu benachrichtigen.


13.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiseleitung bzw. der örtlichen Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat die örtliche Reiseleitung oder die örtliche Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Reiseleitung bzw. Agentur nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Büro von PALCO REALE in Hamburg mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigepflichten (schuldhaft) nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu.



14. Ausschluss von Ansprüchen


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber:
Musikreisen Manufaktur GmbH
PALCO REALE
Colonnaden 68
20354 Hamburg
geltend zu machen. Örtliche Reiseleitungen bzw. örtliche Agenturen sind nicht befugt, auch nicht zur Weiterleitung, Anspruchsanmeldungen entgegen-zunehmen. Zur Fristwahrung ist der Zugang bei PALCO REALE ausschlaggebend. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Reisevertragliche Ansprüche verjähren entgegen dem Wortlaut des § 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche innerhalb der Monatsfrist geltend gemacht, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder PALCO REALE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Hinsichtlich etwaiger Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften


Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.



16. Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot


Eine Abtretung Ihrer etwaiger Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten -, ist ausgeschlossen. Sie sind nicht berechtigt, eigene Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sein denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.



17. Eintrittskarten


Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt PALCO REALE Fremdleistungen. PALCO REALE haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Bei Ausfall und Absagen von Veranstaltungen werden nur die Eintrittskarten (aufgedruckter Kartenpreis) erstattet, keine weiteren Leistungen. Wir können keine Garantie für zusammenhängende Eintrittskarten oder bestimmte Plätze geben, sind aber selbstverständlich bemüht, Ihre Buchungswünsche zu erfüllen. Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. bei Veranstaltungen in der Mailänder Scala, "Wagner Festspiele" in Bayreuth, "Salzburger Festspiele", "La Fenice" in Venedig oder "Last Night of the Proms" in London) kann der Kartenwert und damit der tatsächlich bezahlte Kartenpreis um ein Vielfaches höher sein als der aufgedruckte Kartenpreis. Die Unterschiede können zum Teil erheblich sein. Das ist der Fall wenn Extra-Kosten für die Beschaffung der Eintrittskarten anfallen, wie zum Beispiel Vorverkaufsgebühren und insbesondere Kosten für die Kartenbeschaffung z.B. durch örtliche Agenturen. Die Beschaffungskosten können sich nach dem Marktwert der einzelnen Veranstaltung richten. Der Marktwert kann teilweise ein Mehrfaches des aufgedruckten Kartenpreises sein.



18. Gerichtsstand


Der Reisende kann PALCO REALE nur an dessen Sitz verklagen. Dieser ist Hamburg. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.



19. Reiseveranstalter


Musikreisen Manufaktur GmbH
PALCO REALE

Colonnaden 68
20354 Hamburg

PALCO REALE ist eine Marke der Musikreisen Manufaktur GmbH
 
 
 
Stand: 2018
 
 
 
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