AGB Thomas Cook - Panameo Erlebnisreisen GmbH
Diese Reisebedingungen gelten sowohl für die TOUR VITAL Touristik GmbH, als auch
deren Marken TOUR VITAL, panameo und UrlaubShop. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen
werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Anmeldung/ Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Bildschirmsysteme
erfolgen kann, bieten Sie der TOUR VITAL Touristik GmbH (nachstehend TOUR VITAL)
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang
der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande. Weicht die Reisebestätigung
von Ihrer Anmeldung ab, ist TOUR VITAL 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Bei
Annahme innerhalb dieser Frist, was auch durch Zahlung erfolgen kann, kommt der
Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines
wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, sofern nichts anderes vor
Vertragsschluss vereinbart wurde, fällig. Abweichend gilt bei Schiffs-Pauschalreisen
mit Holland America Line und Flusskreuzfahrten 30% Anzahlung und beim TUI Cruises
FLEX Tarif sowie beim AIDA VARIO Tarif 35% Anzahlung. Geht der Anzahlungsbetrag
nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ein und wird auch
nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist TOUR VITAL
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In
diesem Fall kann TOUR VITAL die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz
geltend machen. Ohne weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt
zu leisten. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt.
Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises
sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Die Kosten
für eine über TOUR VITAL abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung werden
zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises
besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Katalog bzw. dem bezogenen Reiseangebot und den hierauf Bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot
enthaltenen Angaben sind für TOUR VITAL bindend, sowie sie Grundlage des Vertrages
geworden sind.
3.1 Flugbeförderung
3.1.1
TOUR VITAL weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen
der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführungen nicht immer
vermieden werden können. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Reisende am Zielort
erst am Tag nach dem eigentlichen Reiseantritt eintrifft.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.2
Der Reisende ist verpflichtet, sich maximal 48 Stunden vor dem planmäßigen Rückflug
den genauen Zeitpunkt des Abfluges bestätigen zu lassen; nähere Angaben hierzu
(Telefonnummern) finden sich in den Reiseunterlagen.
3.2 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während
der Reise das 2. Lebensjahr erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen
und Preise für Kinder ab zwei Jahren. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind
und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
3.3 Sonderwünsche
TOUR VITAL bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der
Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des Möglichen zu entsprechen.
3.4 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache
mit der TOUR VITAL Reiseleitung bzw. der TOUR VITAL Vertretung bzw. dem Hotelier
möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben
sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/Hotelvertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TOUR VITAL nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes
Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird
TOUR VITAL den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn TOUR VITAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
der Erklärung durch TOUR VITAL dieser gegenüber geltend zu machen.
4.2 Änderung des Reisepreises
TOUR VITAL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TOUR VITAL den Reisenden
unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu
setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
TOUR VITAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach
der Erklärung seitens TOUR VITAL über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung
geltend zu machen.
4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.3.1
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TOUR VITAL bzw. der buchenden Agentur.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten
oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5 geregelten
Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die von TOUR VITAL nicht zu vertreten sind,
kann TOUR VITAL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und
Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind
als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren
sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in
den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort
einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass
oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende
sich nach Mitteilung an TOUR VITAL durch eine andere geeignete Person ersetzen
lassen. TOUR VITAL ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens
jedoch 50,– € pro Person. Falls eine Umbuchung oder Namensänderung in den Reiseunterlagen,
insbesondere im Flugticket, nötig wird, weil der Reisende TOUR VITAL bei Buchung
seinen Namen nicht korrekt mitgeteilt hat und auch nicht unmittelbar nach Erhalt
der Reisebestätigung Namenskorrekturen durchgegeben hat, ist TOUR VITAL berechtigt,
die entstandenen Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten, mindestens jedoch
50,– € pro Person. Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und
Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an TOUR VITAL zurückgegeben
werden. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen,
soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt
werden. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reisender vorhanden) pauschalierten
Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
1. Rücktrittsgebühren bei Flug-Pauschalreisen, Bausteinreisen, PKW-Reisen (Anreise
mit eigenem PKW), Bahn- und Buspauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%,
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%,
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
und ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
2. Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
bei Flusskreuzfahrten 30%,
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%,
vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 85%
und ab dem Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
2a: Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen mit TUI Cruises FLEX Tarif
und AIDA VARIO Tarif:
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45%
bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 60%
bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 90% und bei Nichterscheinen, Stornierung ab Abreisetag
95% des Reisepreises.
2b: Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen mit Holland America Line:
Bis 90. Tag vor Reisantritt 30%
bis 60. Tag vor Reiseantritt 50%
bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%
bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
3. Bei Nur-Flug-Buchungen:
Bei Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets 30,– € pro Person und bei Stornierung
nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen
90%.
4 . Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der
Regel 100%.
Regel 100%.
4.3.2
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts
oder der Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt
vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. TOUR VITAL
kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein
Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 50,– € pro Person erheben.
4.3.3
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind – je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen
– nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein
sofort fälliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,– € pro Person möglich.
4.4 Rücktritt und Kündigung durch TOUR VITAL
Bei Nichterreichen einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl
ist TOUR VITAL berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In
diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ein Rücktrittsrecht seitens TOUR VITAL besteht aber nicht, wenn TOUR VITAL die
dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn TOUR VITAL diese nicht nachweisen
kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
4.5.1
Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch TOUR VITAL den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. TOUR VITAL kann jedoch für
erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
4.5.2
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag
ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird TOUR VITAL die
infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag
aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung
von TOUR VITAL und dem Reisenden je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Gewährleistung/Schadenersatz
5.1
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende
den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TOUR VITAL eine vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu
leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, von TOUR VITAL
verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
5.2
Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6. Haftung
6.1
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Ausflüge, Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet TOUR VITAL auch bei Teilnahme der
Reiseleitung nicht.
6.2
Die vertragliche Haftung der TOUR VITAL für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit TOUR VITAL für
den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.3
Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende, möglichst schriftlich, TOUR VITAL gegenüber geltend gemacht werden.
Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht
werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden
gehindert war.
6.4 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, aufgrund von Sachschäden ist die Haftung von TOUR VITAL
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche
aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
7. Mitwirkungspflicht
7.1
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung hat der
Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe
nicht erfolgt, nimmt die örtliche TOUR VITAL Reiseleitung oder zuständige Agentur
zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der
Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
7.2
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet,
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern
das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende
unbedingt eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten,
die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft
ist die Schadenanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.
8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
8.1
Ausschlussfristen für Ansprüche. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
fristwahrend nur gegenüber TOUR VITAL unter der untenstehenden Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn
er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Dieses gilt jedoch
nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen
bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7
Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung,
zu melden.
8.2 Verjährung
8.2.1
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
TOUR VITALs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TOUR VITAL beruhen, verjähren
in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung TOUR VITALs oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von TOUR VITAL beruhen.
8.2.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
8.2.3
Die Verjährung nach Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
8.2.4
Schweben zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Reisende oder TOUR VITAL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1
Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise
auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren
Mitteilungen für deutsche Staatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich
auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit
sind verpflichtet, sich bezügl. der Einreiseund Transitbestimmungen bei der zuständigen
Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation von TOUR VITAL bedingt sind.
9.2
TOUR VITAL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn TOUR VITAL mit der Besorgung
beauftragt war; es sei denn, die Verzögerung ist von TOUR VITAL zu vertreten.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
10.2
Die Daten, die TOUR VITAL erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages
in der EDV-Anlage von TOUR VITAL Touristik GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln,
gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzbestimmungen
geschützt.
11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen TOUR VITAL
an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche
an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der
Reise geworden wären.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2
Soweit bei Klagen des Reisenden gegen TOUR VITAL im Ausland für die Haftung von
TOUR VITAL dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3
Der Reisende kann TOUR VITAL nur an dessen Sitz, Köln, verklagen.
12.4
Für Klagen TOUR VITALs gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TOUR VITAL, Köln, vereinbart.
12.5
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten
nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL anzuwenden
sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt
oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger
sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen
Vorschriften.
13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von TOUR VITAL
angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung,
im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
sowie weitergehende Versicherungen. Gerne informieren wir Sie! Entsprechende Versicherungsverträge
werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der Eu-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang
mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche
Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald
die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu
informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne
der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung
der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung
dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.
Sobald es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter
ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „Gemeinschaftliche
Liste“ sicherer Fluggesellschaften ist auf der Internetseite des Veranstalters
oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch übersandt.
15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verwendung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen
gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönliche Daten erhoben
und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese
Partner und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis
verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können
Sie jederzeit durch Mitteilung an TOUR VITAL Touristik GmbH, Kaltenbornweg 6,
50679 Köln widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird TOUR VITAL die weitere
Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder
genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Datenübermittlung an staatliche
Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Die
Zollbehörenden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet,
die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese
Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
16. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen TOUR VITAL zur Anfechtung
des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober
2012.
Veranstalter:
panameo Aktiv- und Entdeckerreisen - eine Marke der TOUR VITAL Touristik GmbH
Kaltenbornweg 6
50679 Köln
Stand: Oktober 2012
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