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AGB Thomas Cook - Panameo Erlebnisreisen GmbH

 
 
 
Diese Reisebedingungen gelten sowohl für die TOUR VITAL Touristik GmbH, als auch deren Marken TOUR VITAL, panameo und UrlaubShop. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
 
 
 
1. Anmeldung/ Reisebestätigung
 
 
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Bildschirmsysteme erfolgen kann, bieten Sie der TOUR VITAL Touristik GmbH (nachstehend TOUR VITAL) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist TOUR VITAL 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Bei Annahme innerhalb dieser Frist, was auch durch Zahlung erfolgen kann, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.
 
 
 
2. Zahlung
 
 
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde, fällig. Abweichend gilt bei Schiffs-Pauschalreisen mit Holland America Line und Flusskreuzfahrten 30% Anzahlung und beim TUI Cruises FLEX Tarif sowie beim AIDA VARIO Tarif 35% Anzahlung. Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist TOUR VITAL berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann TOUR VITAL die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins fällig. Die Kosten für eine über TOUR VITAL abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
 
 
 
3. Leistungen
 
 
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem bezogenen Reiseangebot und den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot enthaltenen Angaben sind für TOUR VITAL bindend, sowie sie Grundlage des Vertrages geworden sind.
 
 
3.1 Flugbeförderung
 
3.1.1
TOUR VITAL weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführungen nicht immer vermieden werden können. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Reisende am Zielort erst am Tag nach dem eigentlichen Reiseantritt eintrifft.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
 
3.1.2
Der Reisende ist verpflichtet, sich maximal 48 Stunden vor dem planmäßigen Rückflug den genauen Zeitpunkt des Abfluges bestätigen zu lassen; nähere Angaben hierzu (Telefonnummern) finden sich in den Reiseunterlagen.
 
 
3.2 Kinderermäßigungen
 
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während der Reise das 2. Lebensjahr erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
 
 
3.3 Sonderwünsche
 
TOUR VITAL bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des Möglichen zu entsprechen.
 
 
3.4 Reiseverlängerung
 
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der TOUR VITAL Reiseleitung bzw. der TOUR VITAL Vertretung bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
 
 
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
 
 
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
 
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TOUR VITAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird TOUR VITAL den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TOUR VITAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch TOUR VITAL dieser gegenüber geltend zu machen.
 
 
4.2 Änderung des Reisepreises
 
TOUR VITAL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat TOUR VITAL den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TOUR VITAL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens TOUR VITAL über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
 
 
4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
 
4.3.1
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TOUR VITAL bzw. der buchenden Agentur. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5 geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die von TOUR VITAL nicht zu vertreten sind, kann TOUR VITAL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an TOUR VITAL durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. TOUR VITAL ist berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 50,– € pro Person. Falls eine Umbuchung oder Namensänderung in den Reiseunterlagen, insbesondere im Flugticket, nötig wird, weil der Reisende TOUR VITAL bei Buchung seinen Namen nicht korrekt mitgeteilt hat und auch nicht unmittelbar nach Erhalt der Reisebestätigung Namenskorrekturen durchgegeben hat, ist TOUR VITAL berechtigt, die entstandenen Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten, mindestens jedoch 50,– € pro Person. Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an TOUR VITAL zurückgegeben werden. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reisender vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
 
1. Rücktrittsgebühren bei Flug-Pauschalreisen, Bausteinreisen, PKW-Reisen (Anreise mit eigenem PKW), Bahn- und Buspauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%,
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%,
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
und ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
 
2. Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
bei Flusskreuzfahrten 30%,
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 %,
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60%,
vom 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 85%
und ab dem Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
 
2a: Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen mit TUI Cruises FLEX Tarif und AIDA VARIO Tarif:
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 45%
bis zum 24. Tag vor Reisebeginn 60%
bis zum 17. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem 16. Tag vor Reisebeginn 90% und bei Nichterscheinen, Stornierung ab Abreisetag 95% des Reisepreises.
 
2b: Rücktrittsgebühren bei Schiffs-Pauschalreisen mit Holland America Line:
Bis 90. Tag vor Reisantritt 30%
bis 60. Tag vor Reiseantritt 50%
bis 30. Tag vor Reiseantritt 60%
bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%
bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
 
3. Bei Nur-Flug-Buchungen:
Bei Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets 30,– € pro Person und bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 90%.
 
4 . Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der
Regel 100%.
 
4.3.2
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. TOUR VITAL kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 50,– € pro Person erheben.
 
4.3.3
Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind – je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen – nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein sofort fälliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,– € pro Person möglich.
 
4.4 Rücktritt und Kündigung durch TOUR VITAL
Bei Nichterreichen einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist TOUR VITAL berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Ein Rücktrittsrecht seitens TOUR VITAL besteht aber nicht, wenn TOUR VITAL die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn TOUR VITAL diese nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
 
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
 
4.5.1
Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch TOUR VITAL den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. TOUR VITAL kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
 
4.5.2
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird TOUR VITAL die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von TOUR VITAL und dem Reisenden je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
 
 
5. Gewährleistung/Schadenersatz
 
 
5.1
 
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn TOUR VITAL eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, von TOUR VITAL verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
 
 
5.2
 
Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
 
 
 
6. Haftung
 
 
6.1
 
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet TOUR VITAL auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht.
 
 
6.2
 
Die vertragliche Haftung der TOUR VITAL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit TOUR VITAL für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
 
6.3
 
Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, TOUR VITAL gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden gehindert war.
 
 
6.4 Deliktische Schadensersatzansprüche
 
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, aufgrund von Sachschäden ist die Haftung von TOUR VITAL auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
 
 
 
7. Mitwirkungspflicht
 
 
7.1
 
Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche TOUR VITAL Reiseleitung oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
 
 
7.2
 
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadenanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.
 
 
 
8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
 
 
8.1
 
Ausschlussfristen für Ansprüche. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber TOUR VITAL unter der untenstehenden Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Dieses gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
 
 
8.2 Verjährung
 
8.2.1
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung TOUR VITALs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TOUR VITAL beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung TOUR VITALs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TOUR VITAL beruhen.
 
8.2.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
 
8.2.3
Die Verjährung nach Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
 
8.2.4
Schweben zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder TOUR VITAL die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 
 
 
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
 
 
9.1
 
Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für deutsche Staatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, sich bezügl. der Einreiseund Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von TOUR VITAL bedingt sind.
 
 
9.2
 
TOUR VITAL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn TOUR VITAL mit der Besorgung beauftragt war; es sei denn, die Verzögerung ist von TOUR VITAL zu vertreten.
 
 
 
10. Sonstige Bestimmungen
 
 
10.1
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 
 
10.2
 
Die Daten, die TOUR VITAL erhält, werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von TOUR VITAL Touristik GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutzbestimmungen geschützt.
 
 
 
11. Abtretungsverbot
 
 
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen TOUR VITAL an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
 
 
 
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
 
 
12.1
 
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
 
 
12.2
 
Soweit bei Klagen des Reisenden gegen TOUR VITAL im Ausland für die Haftung von TOUR VITAL dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
 
12.3
 
Der Reisende kann TOUR VITAL nur an dessen Sitz, Köln, verklagen.
 
 
12.4
 
Für Klagen TOUR VITALs gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TOUR VITAL, Köln, vereinbart.
 
 
12.5
 
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
 
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und TOUR VITAL anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt
 
oder
 
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
 
 
 
13. Versicherungen
 
 
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von TOUR VITAL angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Gerne informieren wir Sie! Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
 
 
 
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
 
 
Nach der Eu-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Sobald es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „Gemeinschaftliche Liste“ sicherer Fluggesellschaften ist auf der Internetseite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch übersandt.
 
 
 
15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
 
 
Die Erhebung und Verwendung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönliche Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese Partner und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an TOUR VITAL Touristik GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird TOUR VITAL die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich Kataloge unverzüglich einstellen und/oder genannte Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Die Zollbehörenden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
 
 
 
16. Druckfehler
 
 
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen TOUR VITAL zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2012.
 
 
 
Veranstalter:
panameo Aktiv- und Entdeckerreisen - eine Marke der TOUR VITAL Touristik GmbH
Kaltenbornweg 6
50679 Köln
 
 
 
Stand: Oktober 2012
 
 
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