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AGB 7MEILEN Erlebnisreisen




Anmeldung:

Mit der Anmeldung bietet der Kunde 7Meilen Erlebnisreisen den Abschluß des Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Es wird empfohlen, die Anmeldung schriftlich zu tätigen, sie kann aber auch mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch 7Meilen Erlebnisreisen zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. 7Meilen Erlebnisreisen informiert den Kunden über den Vertragsabschluß mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und übersendet den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Kundengelder abgesichert sind. Anmeldungen werden bis 21 Tage vor Reisebeginn entgegengenommen.



Rabatte vom jeweiligen Reisepreis:


3 %  bei Gruppenbuchung ab 5 Personen, 3 % Frühbuchungsrabatt bei Buchungen früher als 5 Monate



Bezahlung / Sicherungsschein:


Bitte überweisen Sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins die dort genannte Anzahlung von 15 % des Reisepreises. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, daß die Reise durchgeführt wird und nicht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe unten) noch abgesagt werden kann. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer zum Reiserücktritt des Kunden orientieren.



Preisänderungen:


Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluß des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluß nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn 7 Meilen Erlebnisreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch uns über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung uns gegenüber geltend zu machen.



Reiserücktritt des Kunden:


Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert 7Meilen Erlebnisreisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Sie kann jedoch gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschalisiert können wir eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt          25 % des Reisepreises
59-30 Tage vor Reiseantritt           40 % des Reisepreises
29-15  Tage vor Reiseantritt          50 % des Reisepreises
14-8 Tag vor Reiseantritt               60 % des Reisepreises
ab 7 bis Reisebeginn                     90 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden stets frei, auch bei Berechnung der pauschalierten Stornierungsentschädigung, nachzuweisen, daß uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er uns zuvor anzuzeigen hat.



Mindest-und Maximum-Teilnehmerzahl:


Die Mindest-Teilnehmerzahl beträgt 3 bzw. 4 Personen, die Maximal-Teilnehmerzahl beträgt 5 bzw.  7 Personen.



Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl, Rücktritt Reiseveranstalter:


Wird die hier genannte oder in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann 7Meilen Erlebnisreisen vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muß, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.



Abbruch der Reise durch Teilnehmer:


Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen, z.B. wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die Sie zu vertreten haben, so haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung.



Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden:


Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei 7Meilen Erlebnisreisen die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 7Meilen Erlebnisreisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, daß vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.



Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters:


Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.



Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung:


Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.



Programm- bzw. Leistungsänderung:


Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, z.B. der Reiseroute, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.



Versicherungen:

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruchs-, Reisekranken- und Reiseunfallversicherung, die im Ausland gültig ist.



Einreisebestimmungen:

Für die Einreise in die USA u. Kanada genügt ein elektronisch lesbarer Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie eine elektronische Anmeldung im ESTA-Prgramm für Reisen in die USA.



Sonstiges;


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.



Veranstalter:
7Meilen Erlebnisreisen
Urselweg 26
14163 Berlin


 

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