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AGB IT'S YOUR TRIP




1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden


1.1

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde IT’S YOUR TRIP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen IT’S YOUR TRIPs für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.


1.2

Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch IT’S YOUR TRIP zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form; der Gast wird über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung informiert.


1.3

Leistungsträger (z.B. Reiseveranstalter vor Ort, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von IT’S YOUR TRIP nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen IT’S YOUR TRIPs hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


1.4

Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von IT’S YOUR TRIP herausgegeben werden, sind für IT’S YOUR TRIP und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht IT’S YOUR TRIPs gemacht wurden.


1.5

Die Buchung kann, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Telefonische oder mündliche Buchungen gelten nur als Reservierung für 48 Stunden und die Buchung muss innerhalb dieser Frist schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) bestätigt werden.  IT’S YOUR TRIP bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.


1.6

Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.7

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung IT’S YOUR TRIPs zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird IT’S YOUR TRIP dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als sieben (7) Werktage vor Reisebeginn erfolgt.


1.8

Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung IT’S YOUR TRIPs vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot IT’S YOUR TRIPs vor, an das er für die Dauer von zehn 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist IT’S YOUR TRIP die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.  Kann ein Angebot aufgrund von Vorgaben der Leistungserbringer nur für eine kürzerer Zeit reserviert werden, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden darauf explizit hinweisen.



2. Bezahlung


2.1

IT’S YOUR TRIP darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann.


2.2

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.


2.3

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist IT’S YOUR TRIP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.


2.4.

Zahlungen müssen vom Kunden an die in der Rechnung angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.



3. Leistungsänderungen


3.1

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von IT’S YOUR TRIP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


3.2.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


3.3.

IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.


3.4

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung IT’S YOUR TRIPs über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.



4. Preiserhöhung


4.1

Nach Abschluss des Reisevertrages sind Preisanpassungen lediglich im Fall der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. IT’S YOUR TRIP hat den Gast unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umständen hiervon zu unterrichten. Eine Preisänderung, die ab dem 20. Tag vor Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam.


4.2

Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Reisegast berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn IT’S YOUR TRIP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von IT’S YOUR TRIP über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen



5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten


5.1

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


5.2

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert IT’S YOUR TRIP den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann IT’S YOUR TRIP, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.


5.3

IT’S YOUR TRIP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 29. bis 14. Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
d) vom 6. bis 3. Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
e) vom 2. Tag bis zum Reisebeginn  85 % des Reisepreises
f) bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises


5.4

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IT’S YOUR TRIP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.


5.5

IT’S YOUR TRIP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit IT’S YOUR TRIP nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist  IT’S YOUR TRIP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


5.6

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eventuelle anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.



6. Umbuchungen


6.1

Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in Ziffer 5.2 bis 5.6 genannten Bedingungen und nachfolgender Neuanmeldung möglich.


6.2

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber IT’S YOUR TRIP als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. IT’S YOUR TRIP kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.



7. Nicht in Anspruch genommene Leistung


Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. IT’S YOUR TRIP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.



8. Rücktritt durch IT’S YOUR TRIP


8. 1

IT’S YOUR TRIP kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat T’S YOUR TRIP unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


8.2

IT’S YOUR TRIP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung IT’S YOUR TRIPs nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IT’S YOUR TRIP, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. IT’S YOUR TRIP kann zur Wahrnehmung dieser Recht die örtlichen Bevollmächtigten (Reiseveranstalter, Reiseleitung) bevollmächtigen.



9. Rücktritt wegen höherer Gewalt


9.1

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl IT’S YOUR TRIP als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, 651e Abs.3 BGB). Danach kann IT’S YOUR TRIP für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. IT’S YOUR TRIP ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.



10. Mitwirkungspflichten des Kunden


10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, IT’S YOUR TRIP einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel IT’S YOUR TRIP an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. IT’S YOUR TRIPs wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.


10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, IT’S YOUR TRIP erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er IT’S YOUR TRIP zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von IT’S YOUR TRIP verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, IT’S YOUR TRIP erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben (7) Tagen und bei Verspätung innerhalb einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen
Der Kunde hat IT’S YOUR TRIP zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von IT’S YOUR TRIP mitgeteilten Frist erhält.

10.5 Folgeleistungen der Sicherheitsaufforderungen
Der Kunde ist verpflichtet bei als Abenteuer- oder Trekkingreisen gekennzeichneten Reisen, den Sicherheitsaufforderungen, der von IT’S YOUR TRIP oder dessen Vertretern, benannten Reiseleitern Folge zu leisten.



11. Beschränkung der Haftung


11.1

Die vertragliche Haftung IT’S YOUR TRIPs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit IT’S YOUR TRIP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


11.2

Die deliktische Haftung IT’S YOUR TRIPs für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.


11.3

IT’S YOUR TRIP haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen IT’S YOUR TRIPs sind.

IT’S YOUR TRIP haftet jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten IT’S YOUR TRIPs ursächlich geworden ist.



12. Ausschluss von Ansprüchen


Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber IT’S YOUR TRIP unter der nachfolgenden Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben (7) Tagen, ein Schadenersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen einundzwanzig (21) Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.



13. Verjährung


13.1

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise (Ansprüche dem §§ 651c bis f BGB) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglichen vorgesehnen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber IT’S YOUR TRIP geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist nachweisbar ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.  Die Abtretung von Ansprüchen des Reisegastes gegen IT’S YOUR TRIP ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige und Ehegatten.


13.2

Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c bis f BGB, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren.


13.3

Alle sonstigen Ansprüche nach dem §§651 c bis f BGB, verjähren in einem Jahr,


13.4

Die Verjährung der Ansprüche nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem geschlossenen Reisevertrag enden sollte.


13.5

Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansrpüche schriftlich zurückweise. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von & 203 BGB dar.



14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet IT’S YOUR TRIP, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist IT’S YOUR TRIP verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald  IT’S YOUR TRIP weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss IT’S YOUR TRIP den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.



15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


15.1

IT’S YOUR TRIP wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.


15.2

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn IT’S YOUR TRIP nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


15.3

IT’S YOUR TRIP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass IT’S YOUR TRIP eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.



16. Rechtswahl und Gerichtsstand


16.1

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und IT’S YOUR TRIP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.


16.2

Soweit bei Klagen des Kunden gegen IT’S YOUR TRIP im Ausland für die Haftung IT’S YOUR TRIPs dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


16.3

Der Kunde kann IT’S YOUR TRIP nur an dessen Sitz verklagen.


16.4

Für Klagen IT’S YOUR TRIPs gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz IT’S YOUR TRIPs vereinbart.


16.5

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und IT’S YOUR TRIP anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.



Die Reisen werden von IT'S YOUR TRIP veranstaltet.



Veranstalter:
IT'S YOUR TRIP
Parkstr. 39
82065 Baierbrunn



Stand: 01.10.2014


 
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