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AGB Metropolitan Broadway Reisen

Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
 
1. Abschluss des Reisevertrages
 
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast Metropolitan Broadway Reisen (folgt MBR geschrieben) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Reisegast die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.
1.3 Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von MBR bestätigt werden.
1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung schriftliche übernommen hat.
 
2. Leistungsverpflichtung von MBR
 
Die Leistungsverpflichtung von MBR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltene Hinweise und Erläuterungen.
 
3. Bezahlung / Zahlungsbedingungen
 
3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651 k des BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises, bzw. maximal 950,- € pro Reisenden.
3.2 Die Restzahlung ist, falls nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 28 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig. 
3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich zugestellt.
3.4 Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
3.5 Soweit MBR zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
3.6 Leistet der Kunde die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist MBR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7.2 zu belasten.
 
4. Preis- und Leistungsänderungen
 
4.1 Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von MBR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen, dies trifft insbesondere auf die zeitliche Reihenfolge der Theaterbesuche zu, wie auch bei Umbuchungen der gewünschten Aufführungen auf Grund von Aufführungsausfälle oder -verschiebungen, die MBR nicht zu vertreten hat, wie etwa eine Produktionsabsetzung oder Ausfall wegen Krankheit. Bestimmte Besetzungen der Theaterstücke können nicht garantiert werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. MBR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird MBR dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig: a) MBR kann eine Preisänderung nur bei einer Erhöhung des Dollarwechselkurses verlangen. b) Die Änderung kann nur verlangt werden, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. c) MBR hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründendenen Umstände hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 20. Tag vor Reiseantritt nicht mehr verlangt werden. d) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MBR in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von MBR über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
4.3 Ein Wechsel der Person eines Teilnehmers ist nur insofern möglich, dass der neue Reiseteilnehmer den  besonderen Reiseerfordernissen genügt und seine Teilnahme nicht den gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Mit der Umbuchung der Person fallen die Kosten an, die die beteiligten Leistungsträger hierfür verlangen. Grundsätzlich bedeutet dies, dass bei einer Pauschalreise mit Linienflug, der Flugpreis neu zu entrichten ist, da Namensänderungen bei Linienfluggesellschaften nicht möglich sind.
 
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
 
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von MBR zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Soweit einzelne Leistungsträger, auf Grund des Fehlens eines Reisegastes MBR eine teilweise Rückerstattung gewährt oder MBR eine andere Verwendung für die Reiseleistung verwenden kann, erstattet MBR die ersparten Aufwendungen an den Reisegast.
 
6. Rücktritt und Kündigung durch MBR
 
6.1 MBR kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt MBR, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis, insoweit MBR durch diese Kündigung keine Aufwendungen erspart. Ersparte Aufwendungen muss MBR dem gekündigten Reisegast rückerstatten.
6.2 Bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung für Gruppenreisen genannten Mindestteilnehmerzahl kann MBR vom Reisevertrag zurücktreten. Hierbei ist MBR verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Dieser Rücktritt muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erklärt werden. Insofern MBR in der Lage ist, erhält der Reisegast aber die Möglichkeit bei einer Absage, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise, ohne Mehrpreis.
6.3 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann MBR den Vertrag gem. § 651j Abs. 1 BGB kündigen. Wird der Vertrag nach § 651j Abs. 1 BGB gekündigt, sind Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
 
7.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber MBR, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 Im Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen MBR unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis 28 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
b) vom 27. bis 20. Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
c) vom 19. bis 10. Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) vom 9. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %, bei Nichtantritt 90%.
7.3 MBR behält sich vor, eine höhere Entschädigung, entsprechend ihren entstandenen und dem Reisegast gegenüber belegbaren Kosten zu berechnen. Vor allem ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen dass Buchungen von Linienflügen und Theaterkarten nicht stornierbar sind und mindestens diese Kosten vom Reisenden zu erstatten sind.
7.4 Umbuchung: Werden auf Wunsch des Kunden nach erfolgter Bestätigung der Reise, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens, so erhebt MBR vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr in Höhe der entstehenden Umbuchungskosten, die individuell zu ermitteln sind. Umbuchungswünsche müssen MBR schriftlich mitgeteilt werden. 
7.5 Der Reisegast hat jederzeit die Möglichkeit MBR nachweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall sind nur die tatsächlich angefallenen Kosten MBR zu ersetzen.
 
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
 
8.1 Aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende sich Verpflichtung zur Mängelanzeige bei Reisen. MBR verpflichtet den Reisegast dazu, auftretende Mängel unverzüglich dem örtlichen Leistungsträger, dessen Repräsentanten, oder dem örtlichen Vertragspartner von MBR anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Falls von MBR keine örtliche Reiseleitung vertraglich vereinbart ist, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, MBR direkt unter der eingangs bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und die MBR die Möglichkeit der Abhilfe zu geben.
8.3 Bei unverschuldetem Fehlen einer Mängelanzeige gegenüber MBR entfallen keine Ansprüche des Reisegastes.
8.4 Verlust und Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich den beteiligten Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. MBR empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
8.5 Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch einen Reisemangel kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Um eine wirksame Kündigung auszusprechen, muss vom Reisegaste eine bestimmte angemessene Frist gesetzt werden, innerhalb der MBR keine Abhilfe leistet. Auf eine Frist kann verzichtet werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von MBR verweigert wird.
8.6 Gemäß § 651 g Abs. 1 BGB sind sämtliche reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber MBR an Ihrem Sitz geltend zu machen. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist.
 
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
 
Der Reisegast ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen für USA selbst verantwortlich. MBR stellt die erforderlichen Informationen auf Nachfrage und auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. 
 
10. Haftung
 
10.1 Die vertragliche Haftung von MBR, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) MBR für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 MBR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Linienflug, Kunstveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen oder Ausflüge) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
 
11. Verjährung, Abtretungsverbot
 
11.1 Ansprüche des Reisegastes gegenüber MBR, mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schwebende Verhandlungen hemmen eine Verjährung bis mindestens drei Monaten nach ihrem Scheitern.
11.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden auf Grund eines Reisevertrages mit MBR an Dritte ist ausgeschlossen. 
 
12. Gerichtsstand, Sonstiges
 
12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.
12.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen MBR ist ausschließlich Husum als Firmensitz. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und MBR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.3. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen MBR im Ausland für die Haftung von MBR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.4 Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist nicht im Leistungspaket enthalten. Wir empfehlen den Abschluss dieser Versicherung mit Buchung der Reise und stellen dem Reisegast die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Ebenfalls wird der Abschluss einer Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.   
 
Reiseveranstalter: Metropolitan Broadway Reisen, Inhaber Sascha Nauen, Großstr. 13, 25813 Husum
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