AGB Tanago GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters Tanago GmbH, Stand 1.9.2010
Hinweise:
1.) Im Folgenden werden die Tanago GmbH als "wir", "uns", "unserer", "unseren",
oder "unserem", sowie Sie als "Sie", "Ihre", "Ihnen", "Ihrer", oder "Ihren" bezeichnet.
2.) Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich Zeit für diese Zeilen nehmen.
Die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. und
sind Rechtsgrundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns und werden
von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Besondere Hinweise im Katalog oder Abweichungen
in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.
1. Anmeldung und Bestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns auf Grundlage unserer Prospekte und/oder
Reiseausschreibungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Anmeldung erfolgt
auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
Sie jedenfalls wie für eigene Verpflichtungen dann einstehen, wenn Sie eine besondere
Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen haben.
Über die Annahme Ihrer Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren
wir Sie durch Zusendung der Reisebestätigung. Die Rechnung/Zahlungsaufforderung
erhalten Sie zusammen mit dem Reisepreissicherungsschein gem. § 651 k BGB, sofern
wir für die gebuchte Reise als Veranstalter auftreten, nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
mit separater Post, spätestens jedoch bis zum Datum des Anmeldeschlusses.
1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab,
sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage
diesen neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme
erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
2. Bezahlung
2.1 Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen
Sie uns daher innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheines
die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10% des Reisepreises pro Person,
höchstens 250 €. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Verspäteter Zahlungseingang berechtigt uns, vom Reisevertrag zurückzutreten und
Stornogebühren gemäß § 4 dieser AGBs zu verlangen. Die Unterlagen werden Ihnen
unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt. Der Versand kann auch in elektronischer
Form erfolgen.
2.2 Wenn Sie nach Reiseanmeldung Ihre Dokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt
von uns erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. In diesem Fall
werden wir, Ihre rechtzeitige Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort
zusenden oder Ihnen anderweitig zur Verfügung stellen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen
und die Reise auf Grund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das
als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
3. Reiseprogramm und Leistungen
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibung in
unserem Prospekt und/oder unserer Reiseausschreibung, so wie sie Vertragsgrundlage
geworden sind sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung
verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider treuen Glauben herbeigeführt wurden, insbesondere bei der Auswahl
der im Programm angegebenen Linienfluggesellschaften, Flugzeugtypen, Eisenbahnfahrzeuge,
Fotostellen, Hotels oder sonstiger Leistungen, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie unverzüglich
von Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis setzen.
3.3 Preiserhöhungen der Leistungsträger wie z.B. Flug- und Bahngesellschaften, Änderung
der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren, Energiepreissteigerungen (insbesondere
bei Flugreisen), berechtigen uns auch nach Vertragsschluss zu einer entsprechenden
Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen
Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Liegen Preiserhöhungen über 5 %, sind
Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine
Anpassung der Reise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig,
soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt muss unter Angabe der Rechnungs-/Bestätigungsnummer erklärt werden.
Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den
Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Tanago GmbH.
Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten
entstanden sind als in den nachstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen
unserer Reisebedingungen ausgewiesen.
4.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B.
wegen verpaßter Flug-/Bahn-Anschlüsse), können wir für die getroffenen Reisevorkehrungen
und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel
betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts bzw. Nichtantritts
von der Reise der angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Teilnehmer
:
• bis zum 50.Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises;
• vom 49. bis 30.Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
• vom 29. bis 15.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
• vom 14. bis 5.Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises;
• vom 4.Tag bis zum Tag des Reiseantritts: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts und bei Stornierung nach Reisebeginn);
• vom 49. bis 30.Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises;
• vom 29. bis 15.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
• vom 14. bis 5.Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises;
• vom 4.Tag bis zum Tag des Reiseantritts: 100% des Reisepreises (auch bei Nichterscheinen am Tag des Reiseantritts und bei Stornierung nach Reisebeginn);
4.3 Bei Linienflügen: bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren
in Höhe von 50 € p.P. sowie ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen
zusätzlich zu den jeweiligen Erstattungsregeln (je nach Tarif unterschiedlich)
noch 150 € Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft.
4.4 Umbuchung: sollten auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisebeginns, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts
oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die
gleichen Kosten wie bei Ihrem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die
Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für
einen Reiserücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir Ihnen je Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 50 €.
4.5 Ersatzteilnehmer: jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn
durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch
dem Wechsel des Reisenden in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche
Anforderungen - insbesondere die der jeweiligen Zielländer - entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet,
die dadurch entstandenen Mehrkosten, mindestens 50 € pro Person, an uns zu zahlen.
4.6 Schriftform, Rückgabe von Reiseunterlagen: in jedem Fall empfehlen wir Rücktritts-,
Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen
schriftlich abzugeben. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Flugscheine,
Bahnfahrtkarten usw. zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass es die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Kündigen
wir den Reisevertrag, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der von uns den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir
sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten
Sie unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, werden wir Sie davon ebenfalls unterrichten.
7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so finden die Vorschriften des §651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so finden die Vorschriften des §651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4, Satz 1 BGB Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Haftung, Verjährung
8.1. Eigene Leistungen: im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
haften wir für:
• eine gewissenhafte Reisevorbereitung;
• eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Reisebeschreibung, soweit sie von uns herausgegeben wurde;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
• eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
• die Richtigkeit der Reisebeschreibung, soweit sie von uns herausgegeben wurde;
• die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
8.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-,
Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, usw.) und die in der Reiseausschreibung
und -bestätigung ausführlich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften
wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleistung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
8.3. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) Soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist oder
b) soweit wir allein für ein Verschulden eines Leistungsträgers für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden verantwortlich sind.
8.4. Eine Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes
in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarungen (nur Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen
beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Ergänzend gelten die Bestimmungen
des Seerechtsänderungsgesetzes sowie der §§ 651 a ff. BGB.
8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende ausschließlich schriftlich
oder in elektronischer Form uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach dem Ablauf
dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie an
der Einhaltung der Frist ohne ihr Verschulden gehindert waren.
8.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren, beginnend mit dem Tag, an dem
die Reise nach dem Vertrag enden sollte, in einem Jahr. Bei schwebenden Verhandlungen
über über die erhobenen Ansprüche ist die Verjährung gehemmt, bis die Verhandlungen
abgeschlossen sind. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung
oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
8.7. Tanago GmbH als Reisemittler: bei Reisen, die wir lediglich vermittelten, d.h.
bei denen in der Reiseausschreibung ein anderes Unternehmen als Reiseveranstalter
genannt ist, beschränkt sich unsere Haftung lediglich auf Fehler bei der Vermittlung
der Reise.
9. Gewährleistung
9.1. Wird die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Sie sind deshalb verpflichtet,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Dazu wenden Sie sich bitte zunächst an unseren örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet. Ist dieser nicht zu erreichen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns
in Verbindung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Bei
Verlust oder Beschädigung von Fluggepäck müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige
(P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung
durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die
Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchführung Ihrer Ansprüche.
9.2. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung
Abhilfe zu schaffen, es sei denn, die Abhilfe erfordert einen unverhältnismäßigen
Aufwand. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und sie deren Anzeige vor Ort
nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt, leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf
es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
ist, so können Sie - möglichst schriftlich - den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen kündigen.
10. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Alle in
unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen veröffentlichten Informationen werden
nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
der jeweiligen Reise. Diese Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik
Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Reisepasses sind.
Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere Bestimmungen beachten.
Wir empfehlen, hierzu Auskünfte beim zuständigen Konsulat bzw. der zuständigen
diplomatischen Vertretung (Botschaft) einzuholen.
10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Da technische
Einrichtungen im Ausland häufig nicht dem deutschen Standard entsprechen, bitten
wir um Beachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungshinweise. Wir übernehmen keine
Haftung für Sach- oder Personenschäden, die nicht durch grobes Verschulden unsererseits
verursacht wurden.
11. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.
Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.
12. Allgemeine Bestimmungen
Die Angaben in unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen erfolgen vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen. Einzelheiten dieser Veröffentlichungen in gedruckter Form oder im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen.
Die Angaben in unseren Reiseprospekten/-ausschreibungen erfolgen vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen. Einzelheiten dieser Veröffentlichungen in gedruckter Form oder im Internet entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird keine Haftung übernommen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab 1.9.2010. Gerichtsstand für Klagen
gegen uns ist Berlin-Steglitz. Deutsches Recht ist anwendbar.
13.2. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß
Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
13.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, hat dies
nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Reisevertrages zur Folge.
Reiseveranstalter
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Sedanstr. 9
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