AGB H. Küffner-WK PRESS
Allgemeine Reisebedingungen der Küffner-WK PRESS
Presse – 1. Kl. Salonwagenzug-Reisen – Video/DVD
1. Art der Reise
Die Küffner-WK Press führt eine eisenbahn-geschichtlich und kulturell interessante
Salonwagenzug-Reise durch, in der sie neben der Beförderung im Zug weitere Reiseleistungen
zu einem Reisearrangement verbindet. Soweit sie Leistungen Dritter vermittelt,
gelten deren Geschäftsbedingungen.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Küffner-WK Press den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Für deren
Zahlungsverpflichtungen stehen Sie genauso ein wie für Ihre eigene Zahlungsverpflichtung.
Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Reisebedingungen der Küffner-WK Press
als verbindlich anerkannt. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Küffner-WK
Press zustande. Sie erhalten eine schriftliche Buchungsbestätigung. Die Küffner-WK
Press behält sich vor, den Abschluss des Reisevertrages auch ohne Begründung abzulehnen.
3. Buchungsbestätigung, Anzahlung, Fälligkeit der Restzahlung, Versand der Reiseunterlagen
Bei Buchung sind 20 % des Reisepreises sowie der gebuchten kostenpflichtigen
Zusatzleistungen als Anzahlung fällig. Die Buchungen werden in der Reihenfolge
des Eingangs, eingeschlossen der Anzahlung, berücksichtigt. Sie erhalten etwa
2 Wochen nach Buchungseingang Ihre Anmeldebestätigung, den Reisesicherungsschein
und ein Überweisungsformular. Die Restzahlung wird am 30. April 2013 fällig. Die
bestellten Fahrkarten und Reiseunterlagen werden, Eingang des Gesamtreisepreises
vorausgesetzt, ca. eine Woche vor der Abreise verschickt. Der Versand von Reiseunterlagen
erfolgt auf dem Postweg.
4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
im Reiseprospekt der Küffner-WK Press. Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und nicht von der Küffner-WK Press wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den objektiven
Zweck oder Charakter der Reise beeinträchtigen. Die Küffner-WK Press ist verpflichtet,
Sie über Leistungsänderungen und -abweichungen so früh wie möglich zu informieren.
5. Preisänderungen
Die Küffner-WK Press behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten, oder Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Steuern und Gebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich
deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen
sind Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5 %, sind Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie müssen
nach bekannt werden der Preiserhöhungen Ihre vorgenannten Rechte unverzüglich
geltend machen.
6. Loks und Waggons
Die Küffner-WK Press ist sehr bemüht, die historischen Lok(s) und Waggons im
Rahmen ihrer Ankündigung für den Salonwagenzug einzusetzen. Die Eigentümlichkeit
historischer Eisenbahnfahrzeuge macht den fallweisen Ausfall und Ersatzgestellung
möglichst gleichwertiger Fahrzeuge unter bestimmten Umständen notwendig. Diese
Tatsache berechtigt jedoch Sie nicht zum Rücktritt (ganz oder teilweise) von der
Reise oder zur Minderung des Reisepreises.
7. Rücktritt von der Reise durch den Teilnehmer
Sie können aus wichtigem Grund jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Küffner-WK
Press. Eine Stornierung bewirkt folgende Kosten: bis 20. April 2013 = 20 %, bis
10. Mai 2013 = 60 %, bis 20. Mai 2013 = 70 %, bis 31. Mai 2013 = 80 %, bis 10.
Juni 2013 = 90 %, bis 19. Juni 2013 = 95 % des Reisepreises sowie der gebuchten
Zusatzleistungen. Es bleibt Ihnen überlassen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
abzuschließen. Sie können Ihre Fahrkarte auch auf einen Dritten übertragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch die Küffner-WK Press
Die Küffner-WK Press kann bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer
Mindestanzahl an Teilnehmern vom Reisevertrag zurücktreten. Die Küffner-WK Press
verpflichtet sich in diesem Fall, Sie unverzüglich von der Nichtdurchführung der
Reise zu informieren und den gezahlten Reisepreis in voller Höhe zu erstatten.
Ohne Einhaltung einer Frist kann die Küffner-WK Press nach Beginn der Sonderfahrt
kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
die Küffner-WK Press nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
die Küffner-WK Press, so behält sie den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen. Ohne Einhaltung einer Frist kann die Küffner-WK Press ebenfalls
kündigen bei Fällen höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien,
hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen.
9. Haftung der Küffner-WK Press
Die Küffner-WK Press haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für a) die gewissenhafte Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger; c) die Richtigkeit der Beschreibung aller
im Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern die Küffner-WK Press nicht gemäß
Ziffer 4 oder 5 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt
hat; d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleitung.
Die Küffner-WK Press ist für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen unentgeltlich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sonderveranstaltungen
etc.) und die in der Reisebeschreibung oder sonst ausdrücklich entsprechend gekennzeichnet
sind, nicht verantwortlich. Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen
Rechenfehlern in den Angebotsunterlagen bleibt vorbehalten.
10. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich der zuständigen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Verspätungen oder Ausfall des Salonwagenzuges
Die Küffner-WK Press garantiert nicht für die pünktliche Durchführung des Salonwagenzuges. Ebenso
besteht keine Gewährleistung für die Sicherstellung von Anschlusszügen. Sie müssen
selber dafür sorgen, rechtzeitig vor Abfahrt des Salonwagenzuges am Einstiegsbahnhof
(mindestens ¼ Stunde vorher) zu sein. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Ausfall des angekündigten Salonwagenzuges werden gezahlte Fahrgelder gegen
Rückgabe der Fahrkarten erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche, auch
für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
12. Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren aller Art ist im Salonwagenzug nicht gestattet.
13. Selbstverschuldete Unfälle
Für selbstverschuldete Unfälle im Salonwagenzug und auch außerhalb übernimmt
die Küffner-WK Press keine Haftung.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Dies gilt gleichermaßen für die in Ihrer Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach-Rheydt.
17. Foto- und Film-Copyrights
Nur durch ausdrückliche Genehmigung der Küffner-WK Press.
letzte Aktualisierung 04.10.2012
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