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AGB FlyCar GmbH

Reisebüro Rainer Dreher, Hauptstr. 50, 55487 Sohren
Tel: 06543-2952, Fax: 06543-3765 E-Mail: [email protected]

Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis
A) Vorbemerkung
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
3. Serviceentgelt
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
5. Pflichten des Kunden
6. Versicherungen
7. Zahlung des Preises
8. Haftung
D) Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
4. Preiserhöhung
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

A) Vorbemerkung

Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu
einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:
Veranstalter
einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im
voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§
651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten
Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter
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der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das
Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.
Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§
675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.
Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc. Reisevertragsrecht
ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung
und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis
zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für
Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn
Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich
angeboten werden. Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters.
Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere
Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.
B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine
Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und
ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie
C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw.
Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind
C) Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der
Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend
seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen.
Des weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
1.
Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie
sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und
sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt
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nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder
gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten
Reisebedingungen.
2.
Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der
Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der
Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis kommt zustande,
wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung zugeht. Eventuell von uns erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten
zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag mit dem Kunden
kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder
Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden
erklärt.
3.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen
für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten
Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/
Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
1.
Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn
im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm
diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben.
2.
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu
zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde
nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt
zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw.
Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren
Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar
gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit,
Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten
geregelt sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der
anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den
angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der
Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in
zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der
Kunde nicht berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch
uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von
geeigneten Versicherungen, insbesondere
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· einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung
der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
· Reisegepäckversicherung,
· Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten
oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
1.
Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche
Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen
Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns
zustehender Serviceentgelte.
2.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters.
Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen
wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651
k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung
des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises.
3.
Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei
Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
1.
Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst,
sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen
wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften
wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an
den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676
BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen
wurde.
2.
Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der
Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in
Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
aktuell, vollständig und richtig sind.
3.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns
diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.
4.
Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder
Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den
Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer
Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt
verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der
Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt
waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände
jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
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D) Reisebedingungen
Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle
Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne des §
651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A)
Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die
Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür
vorgesehenen Buchungsroutine im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies
ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem
Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch
schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
2.
Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt
der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den
Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
4.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine
elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie Leistungsänderungen
1.
Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben
werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet
veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird.
Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
2.
Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.
Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese
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Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns
gegenüber geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
1.
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne
von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine
Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis
zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die
Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2
genannten Grund abgesagt werden kann.
2.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
3.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls
aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden
wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in
ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
1.
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den
entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
4.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn
sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
5.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung
des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
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5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
1.
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den
Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der
Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen:
· bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
· ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
· ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
· ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
· ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 55%
· ab Nichtantritt 75%
b) NurFlug:
· bis 8 Tage vor Reiseantritt 50,00 Euro
· ab 7 Tage bis 1Tag vor Reiseantritt 50%
· Noshow 100%
2.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
3. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen
wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 50,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen EUR 50,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich
ausgeschlossen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder
Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des
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Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den
vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht
in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
1.
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten,
wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der
Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden
zugegangen sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
2.
Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim
Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich.
3.
Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
1.
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
2.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an
uns direkt zu richten.
3.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem
Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für
die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem
Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach
aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem
Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
4.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen
bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben
Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen
seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck
oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht
ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des
Veranstalters anzuzeigen.
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10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
2.
Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende
oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
1.
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen
Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet
werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und
Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend
oder falsch unterrichtet wurde.
4.
Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben
unsere gesetzlichen Informationspflichten.
12. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im
Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die
wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende
entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem
Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer
unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende
Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen
Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft
und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich
aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem
Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte
"gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.
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