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AGB Aldiana GmbH

Reise- und Zahlungsbedingungen der Aldiana GmbH Sommer 2018

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages und sind gültig für Reisen mit Buchungsdatum bis einschließlich 30.06.2018.

Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung im Katalog genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte dem Katalog.

Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schreiben bzw. Anfragen Ihre Reiseauftragsnummer an.

1. Abschluss des Reisevertrages
  • 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reise vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Oberursel zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung bzw. Übermittlung der Reisebestätigung. Reisebüros treten nur als Vermittler auf.
  • 1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Reiseanmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung.
  • 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
  • 1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelderm Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort per E-Mail zusenden.
  • 1.5. Bei Gruppenbuchungen gelten, abhängig von Gruppengröße, Reisetermin und Aufenthaltsdauer, abweichende Reise- und Zahlungsbedingungen. Diese erhalten Sie gerne auf Anfrage.

2. Bezahlung
  • 2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20%,(ggfs. auf volle gerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwarten wir den Geldeingang zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung/Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung übersandt.
  • 2.2. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 15,– zu erheben. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
  • 2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt eine Mahnkostenpauschale von € 2,50 zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt. Sollte der Reisepreis für Buchungen im Kurzfristbereich (ab 42 Tage vor Reisebeginn) bei Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein und die Restzahlung erfolgt im Hotel vor Ort, erheben wir hierfür zusätzlich eine Auslandszahlungs- und Servicegebühr in Höhe von € 50,–.
  • 2.4. Überzahlung wird nach Zahlungseingang zurückerstattet.

3. Leistungen, Preise
  • 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Ver tragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
  • 3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
  • 3.3. Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
  • 3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
  • 3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett-Zimmern. Der Früh- Freuer-Vorteil sowie weitere Preisvorteile und Rabatte laut Katalog gelten nur einmalig pro Person pro Aufenthalt im jeweiligen Aldiana Club insbesondere werden auch bei Buchung verschiedener Zimmerkategorien pro Aufenthalt pro Person im jeweiligen Aldiana Club Vorteile und Rabatte nur einmal für die gesamte Dauer des Aufenthalts gewährt. Sofern aus technischen Gründen im Buchungsvorgang, welcher das Angebot des Vertragspartners von Aldiana gemäß Ziffer 1.1. der Reise und Zahlungsbedingungen darstellt, pro Aufenthalt pro Person mehrfach Vorteile und Rabatte möglich sind, erhält der Vertragspartner eine Reisebestätigung, die nur einen einmaligen Vorteil bzw. Rabatt pro Person pro Aufenthalt im jeweiligen Club enthält. Wir sind gemäß Ziffer 1.3. dieser Reise- und Zahlungsbedingungen an dieses abgeänderte Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots von uns zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
  • 3.6. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren (bei Bahnreisen unter 4 Jahren) können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug oder Liegeplatz in der Bahn, auf Charterflügen unentgeltlich, bei Linienflügen zu einem Preis von bis zu 70 € gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen und nicht Bestandteil der Reisebestätigung sind, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Ausnahme sind Kinder die während der Reise das 2. Lebensjahr vollenden. Für diese gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahre. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett oder in der Zimmer-Suite unter. Nicht ermäßigt: Mehrpreise, die sich aus der Beförderungstabelle ergeben, wie z.B. Abflughafen-, Flugtag-, Zustieg-Zuschläge (ausgenommen bei Bahnreisen). Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Prospekten.
  • 3.7. Aldiana Young Rabatt: Reisende, die am Tag des Reisebeginns zwischen 18 und 30 Jahre alt sind, erhalten den Aldiana Young Rabatt. Maßgebend für den Erhalt des Aldiana Young Rabatts ist ausschließlich das Alter des Reisegastes bei Reisebeginn. Die weiteren Einzelheiten zum Aldiana Young Rabatt entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Reisekatalog.
  • 3.8. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unseren Guest-Service. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, bei der Flugpauschalreise sowie bei der eigenen Anreise nach dem jeweils gültigen Tagespreis des aktuellen Katalogs. Der jeweils gültige Tagespreis des letzten Termins für die Anreise gilt für die gebuchten Aufenthaltstermine im Saisonübergang auf den Folgekatalog.

4. Leistungs- und Preisänderungen
  • 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserem Guest-Service über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.
  • 4.2. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung 4.1. 1. Absatz ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung – mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.
  • 4.3 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be förderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren und Flugzu- und abschläge entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
  • 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Miss verständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Aldiana GmbH.
  • 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.
  • 5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis (einschließlich etwaiger Sonderleistungen z.B. Events, Golfspecials oder Mietwagen, ausgeschlossen Versicherung):
 
  • 5.3.1 bei Flugreisen

    bis 42 Tage vor Reisebeginn 20%
    ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25%
    ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
    ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
    ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%
    ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 70%
    ab 2. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%
    am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%
 
  • 5.3.2 bei eigener Anreise

    bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
    ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
    ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45%
    ab 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 55%
    am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75%
 
  • 5.3.3 bei XAldiana

    Bei Buchungen aus dem XAldiana Programm wird die Reise auf Ihren Wunsch nach dem Prinzip des sog. „Packaging“ zusammengestellt. Dazu werden Sondertarife der Leistungsträger (z. B. Fluggesellschaften, Verkehrsbetriebe, Hotels etc.) verwendet, die nicht erstattet werden können, so dass besondere Rücktrittspauschalen vereinbart werden:

    bis 42 Tage vor Reisebeginn 55%
    ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn 60%
    ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 65%
    ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 70%
    ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 80%
    ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 85%
    ab 2. bis Abreisetag 90%
 
  • 5.3.4 Die Pauschalen beziehen sich auf den Reise- oder Mietpreis und sind jeweils aufgerundet auf volle EURO.
  • 5.3.5 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs-und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
  • 5.4. Eine Änderung von XAldiana Buchungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens ist nicht möglich. Bei Reiseleistungen von XAldiana berechnen wir Ihnen bei der Benennung einer Ersatzperson/Namensänderung die vom Leistungsträger erhobenen Mehrkosten. Als Bearbeitungsgebühr fallen zusätzlich Kosten von € 40,- pro Person an.
  • 5.5. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer Ihrem Reisebüro mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Autoreisen, bis 30 Tage vor Reiseantritt € 40,- je Person. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Umbuchungen von Festbuchungen auf Vorausbuchungen sowie Umbuchungen der Beförderungs- und Reiseart sowie des Reisezieles sind nicht möglich.
  • 5.6. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Bei Linienflügen sind Umbuchungen nur als Neubuchungen und nur nach Platz-Verfügbarkeit (und Rücksendung eines ggf. bereits ausgestellten Flugscheines) möglich. Die dadurch anfallenden Stornierungsgebühren sind abhängig vom gebuchten Flugtarif. Vor Flugscheinausstellung betragen die Mehrkosten für Namens änderungen € 40 pro Person. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Die Kosten für Namensänderungen nach Ausstellung des Flugscheines sind abhängig vom gewählten Flugtarif. Einige Sondertarife erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen. Ihr Reisebüro informiert Sie vor Buchung über die jeweiligen Rechnungen.
  • 5.7. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppeloder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
  • 5.8. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine oder Bahnfahrkarten zurückzugeben.

6. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken- Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, und zwar unmittelbar bei Buchung der Reise. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Abschluss eines speziellen Reiseschutzpakets der Allianz Versicherungsgruppe. In den Anzeigen in unserem Katalog oder im Reisebüro können Sie sich näher darüber informieren. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland, Bahnhofstr. 18, 85609 Aschheim, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Eine gebuchte Reise-Versicherung kann nach Ablauf der Optionsfrist nicht mehr storniert werden. Eine Kostenrückerstattung ist bei Stornierung der Reise oder Nicht-Inanspruchnahme der Versicherung nicht möglich.

7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene und in der Reisebestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bzw. auf der Rechnung genannte Bestandteile der Reise (z. B. Events) bis zu sechs Wochen (Events bis zu vier Wochen) vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. In diesem Fall stehen Ihnen die in Ziffer 4.3, letzter Absatz genannten Rechte zu.

8. Gewährleistung
  • 8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen
    unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
  • 8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verlorengeht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
  • 8.3. Unser Guest-Service ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9. Haftung, Verjährung
  • 9.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
    werden, haften wir auch bei Teilnahme des Guest-Services an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
  • 9.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
  • 9.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
  • 9.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Voll- bzw. Basisschutzes in Ihrem Reisebüro oder bei unserer Flughafenstation.
  • 9.5. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.2., wenn Gewährleistungsrechte aus dem § 651 c Abs. 3, § 651 d, § 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen. Es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert. c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Dies gilt keinesfalls, sofern ein Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
  • 9.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
  • 10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht befolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie
    Staatsbürger eines anderen Landes oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
  • 10.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
  • 10.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

12. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
 
  • 12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an Aldiana GmbH, Abteilung Marketing, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
  • 12.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
  • 12.3. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
  • 12.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

    Reiseveranstalter:

    Aldiana GmbH
    Thomas-Cook-Platz 1
    61440 Oberursel

    Stand September 2017
 
 
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