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Bahnurlaub.de: Bahnreisen von den Experten

AGB Luxair S.A.




Lieber Reisegast!

Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen Happy Summer-Pauschalreisen ist die
LUXAIR S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation
Aérienne, vertreten durch den Vorstand,
im Folgenden „Luxair” genannt.
Ebenfalls Bestandteil des Vertrages zwischen
dem Veranstalter LuxairTours und dem Kunden
sind die Angaben und Beschreibungen im Katalog,
die im Katalog veröffentlichten „Wichtigen
Hinweise“ sowie sämtliche Änderungen,
die Ihnen Ihr Reisebüro zukommen lässt.
Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir
Sie bitten, diese unbedingt zu lesen. Der Reiseveranstalter
kann keine Verantwortung in Bezug
auf Texte, Beschreibungen und Prospektmaterial
übernehmen, die von Hoteliers oder
regionalen Tourismusorganisationen verfasst
wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Teil des Reisevertrages, die Sie mit
Vertragsabschluss akzeptieren. Mündliche Vereinbarungen,
die nicht schriftlich bestätigt
wurden, sind „null und nichtig“. Darüber hinaus
unterliegen spezielle Programme, die nicht im
aktuellen Katalog aufgeführt sind, den gleichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Abschluss des Reisevertrags,
Bestätigung, Reiseunterlagen
1.1 Abschluss des Reisevertrags
1.1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie
LUXAIR auf der Grundlage unserer Prospekte
den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer
haften Sie neben diesen Teilnehmern
für deren vertragliche Verpflichtungen
wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich
und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende
verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden
Personen wahrheitsgemäß anzugeben
(insbesondere das Alter mitreisender Kinder).
1.1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere
Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch
unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.
1.1.4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt
Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues
Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden
sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn
Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des
Reisepreises möglich ist.
1.1.5. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach
Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine
Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung
Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise
zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen
dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt
getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist
degressiv gestaffelt.
32 Tage = 2 Tage
31 Tage = 1 Tag
Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung
als Festbuchung anzusehen.
1.2. Bestätigung
1.2.1. Nach Reiseanmeldung erhält das Reisebüro
seitens des Veranstalters eine Buchungsbestätigung
mit einer Kopie für den Kunden.
1.2.2. Wenn Ihre Reiseanmeldung 33 Tage oder
früher vor Abreise bei uns eingegangen ist, ist
die Buchung 3 Tage nach Reiseanmeldung
rechtskräftig.
bei 32 Tagen = nach 2 Tagen
bei 31 Tagen = nach 1 Tag
1.2.3. Falls der Reiseveranstalter die Buchung
nicht bestätigen kann, erhält der Kunde nach
Möglichkeit einen Alternativvorschlag.
1.2.4. Sollte die Buchungsbestätigung nicht 7
Tage nach Reiseanmeldung eingegangen sein,
ist der Kunde, wie auch das Reisebüro verpflichtet,
den Veranstalter diesbezüglich zu
informieren.
1.3. Reiseunterlagen
1.3.1. Die Reisedokumente sind nur für die angegebenen
Daten gültig. Änderungen sind nur
gegen Gebühr möglich (siehe Punkt V.).
1.3.2. Grundsätzlich werden die Reisedokumente
15 bis 21 Tage vor Abreise Ihrem Reisebüro
zugesandt. Für alle in Luxemburg durchgeführten
Buchungen, die 7 Tage vor Abflug
eingegangen sind (bzw. 15 Tage für alle in
Belgien, Frankreich und Deutschland durchgeführten
Buchungen), werden die Reisedokumente
vor Abflug am Book&Fly-Schalter am
Flughafen in Luxemburg ausgehändigt. Die
verzögerte Zustellung von Reisebestätigungen
und Dokumenten aufgrund von Programmänderungen,
Zeitplanänderungen oder Anschlussflügen
mit anderen Fluggesellschaften kann
seitens des Veranstalters nicht beeinflusst werden.
II. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist
eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First Minute“
& „Early Booking“) des Reisepreises pro
Reiseteilnehmer zu leisten.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn bzw.
unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per EMail
oder Post zu zahlen. Im Anschluss werden
Ihnen die Reiseunterlagen zugeschickt.
2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von
30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur
sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.
2.3. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der
Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb
einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig
bezahlt wird, werden wir von unserer
Leistungspflicht frei und sind berechtigt, einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe der
Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen.
Sie sind berechtigt, uns einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
III. Leistungen – Preise
3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung und den
allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen der
Schriftform.
3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und
endet (je nach gebuchter Aufenthaltsdauer) zu
den im Prospekt angegebenen Abreise- und
Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten,
Orte von Zwischenstationen und
die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen
werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der
Reise mitgeteilt.
3.4. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen
Preise wurden auf der Grundlage der zum Erscheinungsdatum
des vorliegenden Kataloges
geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert.
3.4.1. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen
nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung
oder Senkung folgender Kosten entsprechend
geändert werden:
- der Beförderungskosten, darunter auch der
Treibstoffkosten;
- der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Landegebühren und entsprechende Gebühren
auf Flughäfen;
- der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse.
Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin nicht
mehr erhöht werden.
3.4.2. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise
gezwungen, an einem der wesentlichen Bestandteile
des Vertrages, zu denen auch der
Preis gehört, eine erhebliche Änderung vorzunehmen,
so muss er dies dem Kunden so bald
wie möglich mitteilen, um ihm insbesondere
die Möglichkeit zu geben:
- vom Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung
einer Vertragsstrafe zurückzutreten oder
- eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren,
in der die vorgenommenen Änderungen
und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben
sind.
Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie
möglich über seine Entscheidung unterrichten.
IV. Änderung, Rücktritt durch den
Reiseveranstalter
4.1. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz
3.4. genannten Bedingungen vom Vertrag
zurücktritt oder wenn der Veranstalter – gleich
aus welchem Grund, ausgenommen bei Verschulden
des Kunden – die Reise vor dem vereinbarten
Abreisetag storniert, hat der Kunde
folgende Ansprüche:
a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
oder höherwertigen anderen Pauschalreise,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber
geltend zu machen. Ist die angebotene Pauschalreise
von geringerer Qualität, so erstattet
der Veranstalter dem Kunden den Preisunterschied;
oder
b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm
aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Beförderung
Die Flugzeiten sowie der Flugzeugtyp werden
bei der Buchung angegeben. Änderungen bleiben
jedoch auch ohne Angabe eines bestimmten
Grundes (wie z. B. zusätzlicher Zwischenstopp,
Wetterbedingungen, Streik etc.) ausdrücklich
vorbehalten.
Ankunfts- und Abflugtage gelten nicht als Urlaubstage.
Es ist ratsam, an diesen Tagen keinerlei
Verpflichtungen einzugehen.
Es ist Fluggesellschaften erlaubt, einen Flug
unter eigenem Namen anzubieten, der jedoch
von einer anderen Fluggesellschaft oder einem
anderen Unternehmen durchgeführt wird.
In solchen Situationen verpflichtet sich Luxair-
Tours, die Kunden über das durchführende
Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung
2111/2005 des Europäischen Parlamentes und
des Rates zu informieren.
4.3. Stornierung der Reise
Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis
setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns nicht zu gewährleisten,
weil das Buchungsaufkommen so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind
wir berechtigt, die Reise bis 21 Tage vor Beginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzangebot unterbreiten.
Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn
wir die zum Rücktritt führenden Umstände
nicht zu vertreten haben und dies nachweisen
können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich
den gezahlten Reisepreis.
V. Rücktritt und Umbuchung
durch den Kunden – Ersatzperson
5.1. Ersatzperson
Wenn eine Ersatzperson vor Abflug an die Stelle
eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten
eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Abflug: 25,- pro Person
Vom 29. bis 7. Tag vor Abflug: 75,- pro Person
Weniger als 7 Tage vor Abflug: Die Umbuchung
einer Ersatzperson wird als Stornierung angesehen,
es fallen dieselben Stornierungskosten
an.
Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ermäßigungen
wie „Early Booking“ und „First Minute“
sind nicht garantiert.
Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht
genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.2. Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse
und zur Vermeidung von Missverständnissen
muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden.
Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige
bei uns wirksam. Der Rücktritt von
einer Reise, die verweigerte Zahlung einer Reise
oder das Nichterscheinen zum Abflug einer
Reise wird als Stornierung der Reise angesehen.
Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only):
bis 30 Tage vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren
15 % des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 20 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 30 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 45 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 65 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen
betragen die Stornierungsgebühren
90 % des Reisepreises
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Rücktrittskosten-
Versicherung, die optional angeboten
wird (Prämien siehe unter „Reiseversicherungen“).
Diese übernimmt die Stornokosten
gemäß den hierzu geltenden Bedingungen bis
zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt
von 50,- pro Person, welcher nicht erstattet
wird.
5.3. Umbuchung
Folgende Umbuchungen der Reise nach Vertragsabschluss
sind kostenfrei: Erhöhung der
Anzahl an Reiseteilnehmern, Hinzufügen einer
optional buchbaren Leistung oder eines Ausflugs.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels
vorgenommen, erheben wir:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,- pro Buchung.
- Umbuchungen, die später als 30 Tage vor
Abflug vorgenommen werden, werden als
Stornierung angesehen, es fallen dieselben
Stornierungskosten an.
Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht
werden, welche im selben Katalog der
Originalbuchung enthalten sind. Für Umbuchungen,
die eine Neuausstellung der Reisedokumente
erfordern, fallen Gebühren in Höhe
von 25,- an, diese sind an den Veranstalter zu
zahlen.
Werden außerhalb der Periode des „First Minute“,
„Early Booking“ noch Änderungen vorgenommen,
geht diese Ermäßigung automatisch verloren.
Sitzplatzreservierung
Änderungen und Stornierungen von Sitzplatzreservierungen
bewirken keinerlei Rechtsanspruch
auf Erstattungen (siehe Wichtige Hinweise,
Punkt 4.22.).
5.4. Kurzfristige Reservierungen
Bei Reservierungen, die später als 30 Tage vor
Abflug vorgenommen werden, fallen Umbuchungs-
oder Stornierungsgebühren gemäß
den geltenden Gebührensätzen an (Punkt I.1.7.
findet hier keine Anwendung), auch wenn die
Reise oder der Reisepreis noch nicht per Buchungsbestätigung
bestätigt wurde.
VI. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
beeinträchtigt oder gefährdet, so können
beide Parteien gemäß § 651 j BGB den
Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt
insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren
Unruhen und bei Naturkatastrophen vor.
VII. Gewährleistung
7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht
vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt,
Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt,
die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung zu schaffen. Wir können
die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden
wäre.
7.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können
Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten
schriftlich – den Reisevertrag kündigen. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf


Lieber Reisegast!
Veranstalter der in diesem Katalog angebotenen
Happy Summer-Pauschalreisen ist die
LUXAIR S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation
Aérienne, vertreten durch den Vorstand,
im Folgenden „Luxair” genannt.
Ebenfalls Bestandteil des Vertrages zwischen
dem Veranstalter LuxairTours und dem Kunden
sind die Angaben und Beschreibungen im Katalog,
die im Katalog veröffentlichten „Wichtigen
Hinweise“ sowie sämtliche Änderungen,
die Ihnen Ihr Reisebüro zukommen lässt.
Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir
Sie bitten, diese unbedingt zu lesen. Der Reiseveranstalter
kann keine Verantwortung in Bezug
auf Texte, Beschreibungen und Prospektmaterial
übernehmen, die von Hoteliers oder
regionalen Tourismusorganisationen verfasst
wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind Teil des Reisevertrages, die Sie mit
Vertragsabschluss akzeptieren. Mündliche Vereinbarungen,
die nicht schriftlich bestätigt
wurden, sind „null und nichtig“. Darüber hinaus
unterliegen spezielle Programme, die nicht im
aktuellen Katalog aufgeführt sind, den gleichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
I. Abschluss des Reisevertrags,
Bestätigung, Reiseunterlagen
1.1 Abschluss des Reisevertrags
1.1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie
LUXAIR auf der Grundlage unserer Prospekte
den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer
haften Sie neben diesen Teilnehmern
für deren vertragliche Verpflichtungen
wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich
und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende
verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden
Personen wahrheitsgemäß anzugeben
(insbesondere das Alter mitreisender Kinder).
1.1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere
Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch
unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.
1.1.4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt
Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues
Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden
sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn
Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des
Reisepreises möglich ist.
1.1.5. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach
Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine
Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung
Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise
zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen
dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt
getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist
degressiv gestaffelt.
32 Tage = 2 Tage
31 Tage = 1 Tag
Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung
als Festbuchung anzusehen.
1.2. Bestätigung
1.2.1. Nach Reiseanmeldung erhält das Reisebüro
seitens des Veranstalters eine Buchungsbestätigung
mit einer Kopie für den Kunden.
1.2.2. Wenn Ihre Reiseanmeldung 33 Tage oder
früher vor Abreise bei uns eingegangen ist, ist
die Buchung 3 Tage nach Reiseanmeldung
rechtskräftig.
bei 32 Tagen = nach 2 Tagen
bei 31 Tagen = nach 1 Tag
1.2.3. Falls der Reiseveranstalter die Buchung
nicht bestätigen kann, erhält der Kunde nach
Möglichkeit einen Alternativvorschlag.
1.2.4. Sollte die Buchungsbestätigung nicht 7
Tage nach Reiseanmeldung eingegangen sein,
ist der Kunde, wie auch das Reisebüro verpflichtet,
den Veranstalter diesbezüglich zu
informieren.
1.3. Reiseunterlagen
1.3.1. Die Reisedokumente sind nur für die angegebenen
Daten gültig. Änderungen sind nur
gegen Gebühr möglich (siehe Punkt V.).
1.3.2. Grundsätzlich werden die Reisedokumente
15 bis 21 Tage vor Abreise Ihrem Reisebüro
zugesandt. Für alle in Luxemburg durchgeführten
Buchungen, die 7 Tage vor Abflug
eingegangen sind (bzw. 15 Tage für alle in
Belgien, Frankreich und Deutschland durchgeführten
Buchungen), werden die Reisedokumente
vor Abflug am Book&Fly-Schalter am
Flughafen in Luxemburg ausgehändigt. Die
verzögerte Zustellung von Reisebestätigungen
und Dokumenten aufgrund von Programmänderungen,
Zeitplanänderungen oder Anschlussflügen
mit anderen Fluggesellschaften kann
seitens des Veranstalters nicht beeinflusst werden.
II. Bezahlung
2.1. Nach Erhalt unserer Reisebestätigung ist
eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First Minute“
& „Early Booking“) des Reisepreises pro
Reiseteilnehmer zu leisten.
Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn bzw.
unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per EMail
oder Post zu zahlen. Im Anschluss werden
Ihnen die Reiseunterlagen zugeschickt.
2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von
30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur
sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.
2.3. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der
Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb
einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig
bezahlt wird, werden wir von unserer
Leistungspflicht frei und sind berechtigt, einen
pauschalierten Schadenersatz in Höhe der
Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen.
Sie sind berechtigt, uns einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
III. Leistungen – Preise
3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben
sich aus der Leistungsbeschreibung und den
allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie
aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen der
Schriftform.
3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und
endet (je nach gebuchter Aufenthaltsdauer) zu
den im Prospekt angegebenen Abreise- und
Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten,
Orte von Zwischenstationen und
die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen
werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der
Reise mitgeteilt.
3.4. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen
Preise wurden auf der Grundlage der zum Erscheinungsdatum
des vorliegenden Kataloges
geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert.
3.4.1. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen
nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung
oder Senkung folgender Kosten entsprechend
geändert werden:
- der Beförderungskosten, darunter auch der
Treibstoffkosten;
- der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Landegebühren und entsprechende Gebühren
auf Flughäfen;
- der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse.
Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin nicht
mehr erhöht werden.
3.4.2. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise
gezwungen, an einem der wesentlichen Bestandteile
des Vertrages, zu denen auch der
Preis gehört, eine erhebliche Änderung vorzunehmen,
so muss er dies dem Kunden so bald
wie möglich mitteilen, um ihm insbesondere
die Möglichkeit zu geben:
- vom Vertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung
einer Vertragsstrafe zurückzutreten oder
- eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren,
in der die vorgenommenen Änderungen
und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben
sind.
Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie
möglich über seine Entscheidung unterrichten.
IV. Änderung, Rücktritt durch den
Reiseveranstalter
4.1. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz
3.4. genannten Bedingungen vom Vertrag
zurücktritt oder wenn der Veranstalter – gleich
aus welchem Grund, ausgenommen bei Verschulden
des Kunden – die Reise vor dem vereinbarten
Abreisetag storniert, hat der Kunde
folgende Ansprüche:
a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
oder höherwertigen anderen Pauschalreise,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber
geltend zu machen. Ist die angebotene Pauschalreise
von geringerer Qualität, so erstattet
der Veranstalter dem Kunden den Preisunterschied;
oder
b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm
aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Beförderung
Die Flugzeiten sowie der Flugzeugtyp werden
bei der Buchung angegeben. Änderungen bleiben
jedoch auch ohne Angabe eines bestimmten
Grundes (wie z. B. zusätzlicher Zwischenstopp,
Wetterbedingungen, Streik etc.) ausdrücklich
vorbehalten.
Ankunfts- und Abflugtage gelten nicht als Urlaubstage.
Es ist ratsam, an diesen Tagen keinerlei
Verpflichtungen einzugehen.
Es ist Fluggesellschaften erlaubt, einen Flug
unter eigenem Namen anzubieten, der jedoch
von einer anderen Fluggesellschaft oder einem
anderen Unternehmen durchgeführt wird.
In solchen Situationen verpflichtet sich Luxair-
Tours, die Kunden über das durchführende
Luftfahrtunternehmen gemäß Verordnung
2111/2005 des Europäischen Parlamentes und
des Rates zu informieren.
4.3. Stornierung der Reise
Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis
setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall
unverzüglich erstattet.
Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns nicht zu gewährleisten,
weil das Buchungsaufkommen so
gering ist, dass die uns entstehenden Kosten,
bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind
wir berechtigt, die Reise bis 21 Tage vor Beginn
abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges
Ersatzangebot unterbreiten.
Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn
wir die zum Rücktritt führenden Umstände
nicht zu vertreten haben und dies nachweisen
können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen
Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich
den gezahlten Reisepreis.
V. Rücktritt und Umbuchung
durch den Kunden – Ersatzperson
5.1. Ersatzperson
Wenn eine Ersatzperson vor Abflug an die Stelle
eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt,
für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten
eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Abflug: 25,- pro Person
Vom 29. bis 7. Tag vor Abflug: 75,- pro Person
Weniger als 7 Tage vor Abflug: Die Umbuchung
einer Ersatzperson wird als Stornierung angesehen,
es fallen dieselben Stornierungskosten
an.
Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als
Gesamtschuldner für den Reisepreis. Ermäßigungen
wie „Early Booking“ und „First Minute“
sind nicht garantiert.
Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht
genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.2. Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse
und zur Vermeidung von Missverständnissen
muss der Rücktritt schriftlich erklärt werden.
Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige
bei uns wirksam. Der Rücktritt von
einer Reise, die verweigerte Zahlung einer Reise
oder das Nichterscheinen zum Abflug einer
Reise wird als Stornierung der Reise angesehen.
Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only):
bis 30 Tage vor Reisebeginn betragen die Stornierungsgebühren
15 % des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 20 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 30 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 45 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn betragen
die Stornierungsgebühren 65 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen
betragen die Stornierungsgebühren
90 % des Reisepreises
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Rücktrittskosten-
Versicherung, die optional angeboten
wird (Prämien siehe unter „Reiseversicherungen“).
Diese übernimmt die Stornokosten
gemäß den hierzu geltenden Bedingungen bis
zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt
von 50,- pro Person, welcher nicht erstattet
wird.
5.3. Umbuchung
Folgende Umbuchungen der Reise nach Vertragsabschluss
sind kostenfrei: Erhöhung der
Anzahl an Reiseteilnehmern, Hinzufügen einer
optional buchbaren Leistung oder eines Ausflugs.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels
vorgenommen, erheben wir:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 50,- pro Buchung.
- Umbuchungen, die später als 30 Tage vor
Abflug vorgenommen werden, werden als
Stornierung angesehen, es fallen dieselben
Stornierungskosten an.
Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht
werden, welche im selben Katalog der
Originalbuchung enthalten sind. Für Umbuchungen,
die eine Neuausstellung der Reisedokumente
erfordern, fallen Gebühren in Höhe
von 25,- an, diese sind an den Veranstalter zu
zahlen.
Werden außerhalb der Periode des „First Minute“,
„Early Booking“ noch Änderungen vorgenommen,
geht diese Ermäßigung automatisch verloren.
Sitzplatzreservierung
Änderungen und Stornierungen von Sitzplatzreservierungen
bewirken keinerlei Rechtsanspruch
auf Erstattungen (siehe Wichtige Hinweise,
Punkt 4.22.).
5.4. Kurzfristige Reservierungen
Bei Reservierungen, die später als 30 Tage vor
Abflug vorgenommen werden, fallen Umbuchungs-
oder Stornierungsgebühren gemäß
den geltenden Gebührensätzen an (Punkt I.1.7.
findet hier keine Anwendung), auch wenn die
Reise oder der Reisepreis noch nicht per Buchungsbestätigung
bestätigt wurde.
VI. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
beeinträchtigt oder gefährdet, so können
beide Parteien gemäß § 651 j BGB den
Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt
insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren
Unruhen und bei Naturkatastrophen vor.
VII. Gewährleistung
7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht
vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt,
Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt,
die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung zu schaffen. Wir können
die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden
wäre.
7.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können
Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten
schriftlich – den Reisevertrag kündigen. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf


Treibstoffzuschlag
Aufgrund der starken Schwankungen der
Erdölpreise erhebt Luxair einen Treibstoffzuschlag,
dessen Höhe auf der Grundlage der
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses
Kataloges geltenden Marktpreises berechnet
wurde. Dieser beträgt für:
1) Kurzstrecken*:
7,- pro Person/Strecke und
3,50 pro Kind/Strecke
2) Mittelstrecken**:
10,- pro Person/Strecke und
5,- pro Kind/Strecke
3) Langstrecken***:
12,- pro Person/Strecke und
6,- pro Kind/Strecke
Diesen Zuschlag addieren Sie bitte zu Ihrem
Reisepreis hinzu. Der Zuschlag wurde nicht
in den Reisepreis eingerechnet, da Luxair bei
einer nachhaltigen Änderung der Situation
auf dem Energiemarkt den Zuschlag anpassen
wird. Im Falle einer Erhöhung dieses Zuschlages
gilt dies für alle Neubuchungen, ab
dem Datum der Preisanpassung.
* Kurzstrecken: Burgas, Djerba, Dubrovnik,
Enfidha, Faro, Ibiza, Korfu, Málaga, Mallorca,
Palermo und Varna
** Mittelstrecken: Agadir, Antalya,
Fuerteventura, Gran Canaria, Heraklion,
Izmir, Kos, Lanzarote, Rhodos und Teneriffa
***Langstrecken: Hurghada und Marsa Alam
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