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AGB F&T Reiseservice

 
 
 
Aufgrund geänderter Konditionen, die uns von verschiedenen Leistungsträgern und Veranstaltern vorgegeben werden, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir Reiseleistungen nur noch zu den nachfolgenden Bedingungen vermitteln können.
 
 
 
1. Beratung und Vermittlung
 
 
Der Kunde beauftragt das Reisebüro (Reisevermittler) im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten- und Ticket-Händler etc.) zu beraten und ihm diese vermitteln. Hierfür erhält das Reisebüro vom Kunden ein Service-Entgelt, dessen Höhe sich nach der aufgeführten Preisliste richtet. Das Service-Entgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter/Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Service-Entgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
 
 
 
2. Abschluss des vermittelten Vertrages
 
 
Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.
 
 
 
3. Haftung des Reisevermittlers
 
 
Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
 
 
 
4. Ausschlussfrist / Verjährung
 
 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.
 
 
 
5. Gerichtsstand
 
 
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart.
 
 
 
Veranstalter:
F&T Reiseservice Feibel und Tuillier KG
Sulzbachstraße 4
66111 Saarbrücken
 
 
 
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