AGB F&T Reiseservice
Aufgrund geänderter Konditionen, die uns von verschiedenen Leistungsträgern und
Veranstaltern vorgegeben werden, weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir
Reiseleistungen nur noch zu den nachfolgenden Bedingungen vermitteln können.
1. Beratung und Vermittlung
Der Kunde beauftragt das Reisebüro (Reisevermittler) im Rahmen eines entgeltlichen
Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender
Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten-
und Ticket-Händler etc.) zu beraten und ihm diese vermitteln. Hierfür erhält das
Reisebüro vom Kunden ein Service-Entgelt, dessen Höhe sich nach der aufgeführten
Preisliste richtet. Das Service-Entgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter/Leistungsträger
zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat
der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers
ein Service-Entgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes
vereinbart.
2. Abschluss des vermittelten Vertrages
Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten
des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den
zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich
der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind
gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.
3. Haftung des Reisevermittlers
Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und
dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße
Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler
haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen
der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden
nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis
der vermittelten Leistung beschränkt.
4. Ausschlussfrist / Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme
von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber
dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung
der vermittelten Leistung.
5. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers
als Gerichtsstand vereinbart.
Veranstalter:
F&T Reiseservice Feibel und Tuillier KG
Sulzbachstraße 4
66111 Saarbrücken
Sulzbachstraße 4
66111 Saarbrücken
AGB drucken
zurück