AGB INTI Tours e.K.
Sehr geehrter Reisegast,
wir, die Firma INTI Tours e. K., nachstehend IT abgekürzt, setzen unsere Erfahrung und unser Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pauschalreisevertrag und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Ihnen und uns, durch Ihre Buchung zustande kommenden Reisevertrages. |
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Ihre Buchung (Reiseanmeldung) können Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail auf unseren Internetseiten oder über ein Reisebüro vornehmen. 1.2. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Im Regelfall erfahren Sie sofort, ob Ihre Buchung durch uns bestätigt werden kann. Sie sind jedoch an Ihr Vertragsangebot 7 Tage ab Zugang bei uns gebunden. Grundlage Ihrer Buchung sind unsere Reisebeschreibung, alle ergänzenden Hinweise im Prospekt, bzw. unserem Internetangebot (z.B. zu den Schiffen und den Reiseländern) und diese Reisebedingungen. 1.3. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung durch uns oder den eingeschalteten Reisevermittler zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei elektronischem Vertragsschluss (E-Mail, Internet) erfolgt Sie in Textform. Bei telefonischen Bestätigungen, die verbindlich sind, erhalten Sie nachfolgend unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung. 1.4. Weicht unsere Buchungsbestätigung von Ihrer Buchung ab, dann stellt diese abweichende Bestätigung ein Vertragsangebot von uns an Sie mit dem geänderten Inhalt dar, an das wir 7 Tage ab dem Datum der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt in diesem Fall zu Stande, wenn Sie dieses Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder durch den Reiseantritt annehmen. 1.5. Sie haben für die Verpflichtung von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihrer eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern Sie diese Einstands-pflicht durch ausdrückliche, schriftliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. | |
2. Bezahlung
2.1. Aufgedruckt auf die Rückseite der Buchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlichen vorgeschriebenen Sicherungsschein. Vor dessen Aushändigung sind Sie zu keinerlei Zahlungen an uns verpflichtet. 2.2. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird sofort eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises zahlungsfällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. 2.3. Die Restzahlung ist von Ihnen, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr unter den in Ziffer 7.2 genannten Voraussetzungen abgesagt werden kann, so zu leisten, dass Sie uns oder der in der Buchungsbestätigung angegebenen Stelle 4 Wochen vor Reisebeginn gutgeschrieben ist. 2.4. Stornokosten (Rücktrittskosten; siehe Ziffer 5) sind sofort zahlungsfällig. 2.5. Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht fristgemäß ein, werden wir Ihnen eine Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist zukommen lassen. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, können wir den Rücktritt vom Reisevertrag erklären und Ihnen Rücktrittskosten nach Ziffer 5. dieser Bedingungen berechnen. 2.6. Ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Erhalt der Buchungsbestätigung können wir auch ohne Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern. 2.7. Soweit wir bereit und in der Lage sind, die vereinbarten Reiseleistungen mängelfrei zu erbringen und Ihnen kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, können Sie ohne vollständige Bezahlung nicht die Aushändigung der Reiseunterlagen, bzw. die Inanspruchnahme der Reiseleistungen fordern. | |
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt unserer Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen. 3.2. Leistungsträger (Reedereien, Fluggesellschaften, Hotels, Busunternehmen) und Reisebüros und deren Mitarbeiter sind von uns nicht bevollmächtigt Zusicherungen und Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über unsere Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 3.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. | |
4. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. 4.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. | |
5. Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 5.1. Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, bzw. unser deutschen Vermittlungsstelle.
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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen an Sie dadurch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet worden sind. | |
7. Rücktritt, Absage der Reise und Kündigung durch IT
7.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis: Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 7.2. Wir können bis 4 Wochen vor dem Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen. b) Wir sind verpflichtet, Ihnen gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Sie können bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen. | |
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 8.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. 8.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. | |
9. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 9.1. IT informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder
spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
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10. Ihre Pflichten als Reiseteilnehmer
10.1. Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei unseren Reisen dahingehend konkretisiert, dass Sie verpflichtet sind, auftretende Mängel unverzüglich unserer Reiseleitung oder unserer örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über deren Erreichbarkeit informieren wir Sie in den Reiseunterlagen. 10.2. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben. 10.3. Unsere Reiseleiter, unsere Leistungsträger und unsere Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem Namen anzuerkennen. 10.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. 10.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. 10.6. Sie sind verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung unserer Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum geltend zu machen. Die fristgerechte Geltendmachung kann nur uns gegenüber unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. | |
11. Beschränkung unserer Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden Ihrerseits, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden Ihrerseits von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist. | |
12. Verjährung
12.1 Ihre Ansprüche als Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unsrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsrerseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 12.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 12.4 Schweben Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. | |
13. Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
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