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AGB Troll Tours Reisen GmbH




1. Geltungsbereich


1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, Troll Touristik GmbH, als Veranstalter von Pauschalreisen oder als Erbringer ausschließlich einer Unterbringungsleistungen ( z.B. Hotel, sonstige Beherbergung), und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen eines Hotels  anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Pauschalreisevertrag und/oder einen Vertrag über eine sonstige Reisedienstleistung, die nicht nicht Teil eines Pauschalreisevertrag ist gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) und/oder Buchung bzw. Reservierung ausschließlich einer Unterbringungsleistung (z.B. Hotel) siehe Ziffer 21. erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.


1.2. Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.


1.3. Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die Troll Touristik GmbH bezeichnet.


1.4. Reisender im Sinne dieser allgemein Geschäftsbedingung ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns  im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.


1.5. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.


1.6. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.


1.7. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurde Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.



2. Abschluss des Reisevertrages


2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits - auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen - stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.


2.2. Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.


2.3. Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotelbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.


2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.


2.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.


2.6. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.


2.7. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:

2.7.1. Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.

2.7.2. Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

2.7.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

2.7.4. Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

2.7.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.

2.7.6. Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

2.7.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.

2.7.8. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.



3. Leistungen/Preise


3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche.


3.2. Wir werden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über die Reise bzw. Reiseleistungen und deren Bestandteile informieren und Ihnen spätestens zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkten die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen erteilen. Insbesondere sind wir verpflichtet, Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sofern Ihre Reise bzw. Reiseleistungen eine Beförderung im Luftverkehr einschließt.


3.3. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.



4. Leistungsänderungen


4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern die Änderung unerheblich ist und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.


4.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung (wie z.B. dem Bestimmungsort, dem Transportmittel, Tag und Zeit der Hin- oder Rückreise, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge) oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn
 
  • aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
  • unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
  • wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in vorgehobener Weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten.

Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.

Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der ursprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend. Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.



5. Preisänderungen


5.1. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages durch einseitige Erklärung durch uns nur zulässig, wenn
 
  • die Preiserhöhung 8% des Reisepreises nicht übersteigt und
  •  sie nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
  • wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und
  • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
    • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
    • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.


5.2. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer Preiserhöhung, welche 8% des Reisepreises übersteigt, oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn unser Angebot auf Preisänderung
 
  • nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und
  • wir Sie unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen und
  • sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
    • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
    • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.

Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Preiserhöhung als erteilt.

Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise dem Wert der ursprünglich gebuchten Reise steht.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.


5.3. Sie haben das Recht, eine Senkung des Reisepreises zu verlangen, sofern sich unsere Kosten für die von Ihnen gebuchte Reise nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringern aufgrund einer
 
  • Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren.



6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung


6.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Weise mitteilen.


6.2. Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu entrichten.


6.3. Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.



7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug


7.1. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 20% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.


7.2. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.


7.3. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/ oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten, wie in Ziffer 6 dargestellt, erfüllt haben.


7.4. Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 25% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.


7.5. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.


7.6. Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.


7.7. Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.


7.8. Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.


7.9. Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Vorauszahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.


7.10. Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.


7.11. Sie kommen in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leistet. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen wird. Sie kommen ferner in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.


7.12. Wir sind berechtigt, für jede nach Verzugseintritt erfolgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr von € 5,- zu erheben. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass uns wesentlich geringere oder gar keine Kosten entstanden sind.


7.13. Wenn die Anzahlung, die Restzahlung oder der Reisepreis auch nach Inverzugsetzung oder spätestens bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (vgl. Ziffern 10.2. bis 10.4.), es sei denn, es liegt bereits zu diesem Zeitpunkt ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


7.14. Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.



8. Vertragspflichten von Ihnen  / der Reisenden: Zahlungsarten


Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
 
  • Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
    • die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
    • das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
    • Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
 
  • Überweisung: Überweisung ist möglich, wenn:
    • die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
    • zwischen Buchung und Beginn der Beherbergungsleistung min. 2 Wochen liegen und
    • Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
 
  • SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
    • die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
    • SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
 
  • Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
    • die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
    • eine von uns akzeptierte Kreditkarte - derzeit VISA und Mastercard - verwendet wird und
    • Kreditkartenzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt oder per Post an die bei Buchung hinterlegte Versand-Adresse. Die E-Mail-Adresse oder Post-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.



9. Aufrechnung


Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.



10. Rücktritt durch den Reisegast


10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.


10.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.


10.3. Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch - den wir auf Verlangen weiter begründen - unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt  pauschaliert:
 
  • Bei Flugreisen, Hotelaufenthalt, Rundreisen, Fly & Drive + Mietwagen: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 20% des Reisepreises,
    • ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
    • ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
    • ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 50% des Reisepreises,
    • Ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 70% des Reisepreises,
    • am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
  • Bei Nur-Flug, Kreuzfahrten, Ferienhäuser & Appartements und Anreisepakete Seereisen: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
    • bis 60 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 20% des Reisepreises,
    • ab dem 59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 25% des Reisepreises,
    • ab dem 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 40% des Reisepreises,
    • ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 60% des Reisepreises,
    • ab 14. Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
  • Bei eigener Anreise und Hotels + Auto-Rundreisen: Im Falle des Eingangs der Rücktrittserklärung
    • bis 30 Tage vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 20% des Reisepreises mindestens € 20,-,
    • ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 25% des Reisepreises mindestens € 30,-,
    • ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 40% des Reisepreises mindestens € 50,-,
    • ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn beträgt der Entschädigungsanspruch 50% des Reisepreises, mindestens € 50,-,
    • am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen beträgt der Entschädigungsanspruch 90% des Reisepreises.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.


10.4. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


10.5. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.



11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen


11.1. Umbuchung:
Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bei Flug- sowie Auto- und Busreisen bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 50,- je Wohnung, bei Zubuchung weiterer Mitreisender in Ferienwohnungen € 50 je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen bis 91 Tage vor Reiseantritt € 60. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich.

11.2. Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 50,- je Person, bei Ferienwohnungen je Änderungsvorgang, bei Schiffsreisen € 45,- je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Bei Linienflügen, auf die im Katalog hingewiesen wird, erheben wir für Änderungen/Stornierungen € 100,-- pro ausgestelltem Ticket. Änderungen sind nur auf Anfrage möglich, da es sich um vermittelte Flugleistungen handelt. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.



12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


12.1. Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
 
  • bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
  • bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
  • bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.


12.2. Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.


12.3. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.



13. Haftung des Reiseveranstalters


13.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
 
  • wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
  • wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
  • wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.


13.2. Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.


13.3. Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.


13.4. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.


13.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
 
  • internationaler Übereinkünfte oder
  • auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
  • nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annulierung oder großer Verspätung) oder
  • nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
  • nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
  •  nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
  • nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).


13.6. Wir haften nicht für Reiseleistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).



14. Mängelanzeige



Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.



15. Verjährung


15.1. Vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt.


15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.



16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung


Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter:
Troll Touristik GmbH
Oberstraße 28-30
D-59964 Medebach
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Gleichwohl sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass derartige Verfahren geführt werden bei: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein.



17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten


Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visas sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.



18. Reiserücktrittskosten-Versicherung


Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit Allianz Global Assistance abgeschlossen. Informieren Sie sich bitte näher durch die Anzeigen in unseren Katalogen oder im Reisebüro. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Allianz Global Assistance unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.



19. Ausführende Fluggesellschaft


Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter lba.de abrufbar.



20. Datenschutz


Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.



21. Schlussbestimmungen


21.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist der Sitz von uns, Medebach.


21.2. Gerichtsstand ist - sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat - der Sitz von uns, Medebach.


21.3. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.


21.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.



22. Abweichende Vertragsbestimmungen für Unterbringungsleistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind


Soweit Gegenstand des mit uns abgeschlossenen Vertrages die alleinige Erbringung einer Unterbringungsleistung (z.B. Hotel)  ist und damit kein Pauschalreiserecht nach den gesetzlichen Bedingungen Anwendung findet, gilt folgendes:


22.1. Für dieses Vertragsverhältnis findet das Pauschalreisevertragsrecht mit Ausnahme der §§ 651r (Insolvenzsicherung; Sicherungsschein) 651s (Insolvenzsicherung der im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter) 651 z (Vorauszahlung) und sich auf diese Vorschriften beziehende Vorschriften im EGBBG und/oder sonstigen Gesetzen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften die Anwendung anderer Rechtsvorschriften vorschreiben. Weiterhin finden diese Reise- und Zahlungsbedingungen mit Ausnahme der obigen Ziffern 6., 7.1 bis 7.3  und 15. Anwendung.


22.2. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff. 6 wird folgendes vereinbart:
Vertragspflichten von Ihnen/der Reisenden:
Bezahlung Aufgrund des Vertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Vertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziff. 7) zu entrichten.
22.3. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff. 7.1 bis 7.3  wird folgendes vereinbart:
Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug:
Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten. Sie beträgt bei Flugreisen 25% und bei eigener Anreise, Bahn- oder Busanreise 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.


22.4. Anstatt der obigen Regelung in der Ziff.15. wird folgendes vereinbart:

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, §§ 195 ff. BGB.
 

 
Veranstalter:
Troll Tours Reisen GmbH
Oberstraße 28-30
59964 Medebach
 
 
 
Gültigkeitsdauer: Sommer 2019, Stand Dezember 2018.
 

 
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