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AGB Pedalo Touristik GmbH

 
 
 
1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises
 
 
1.1.
 
Auf Grundlage der hier angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich schriftlich, telefonisch oder via Internet zu einer Reise anmelden.
 
 
1.2.
 
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der PEDALO Touristik GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die PEDALO Touristik GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
 
 
1.3.
 
Nach Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist eine Anzahlung von 20% je Person zu leisten. Spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis fällig. Bei PEDALO gebuchte Flüge sind sofort mit 100% fällig. Die detaillierten Reiseunterlagen erhalten Sie Zug um Zug nach Erhalt des Restbetrages zugestellt.
 
 
 
2. Rücktritt durch den Kunden / Ersatzteilnehmer / Umbuchung
 
 
2.1.
 
Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren je Person zu verrechnen: Bis zum 28.Tag vor Anreise 10% des Reisepreises, jedoch mindestens € 50,— pro Person. Ab dem 27.Tag bis zum 8.Tag vor Anreise 50% des Reisepreises. Ab dem 07. Tag bis zum 01.Tag vor Anreise 80% des Reisepreises. Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises. Versicherungen sind in unseren Reisepreisen nicht inkludiert. Diese können Sie über den Link »Reiseversicherung« im Menü »PEDALO RundUm« buchen.
 
 
2.2.
 
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder ähnliches vorgenommen [Umbuchung], so erhebt PEDALO bis 14 Tage vor Reisebeginn eine pauschale Umbuchungsgebühr von € 50,— je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können – sofern die Durchführung möglich ist – nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
 
 
2.3.
 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht vor PEDALO zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
 
 
 
3. Rücktritt und Kündigung durch PEDALO
 
 
3.1.
 
Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können [Streik, Naturkatastrophen, u.ä.], oder sollte bei einer Reise die genannte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann PEDALO nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
 
 
3.2.
 
PEDALO ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann.
 
 
3.3.
 
Sollte eine Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, ist PEDALO verpflichtet, dies dem Reisenden bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen.
 
 
3.4.
 
Geleistete Zahlungen werden unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht. Wir empfehlen daher, Flugbuchungen etc. erst dann vorzunehmen, wenn feststeht, dass die gewünschte Reise durchgeführt wird.
 
 
 
4. Leistungen
 
 
4.1.
 
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit aktuellen PEDALO Katalog maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.
 
 
4.2.
 
Bei Familien gewähren wir für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Ermäßigung von 25% auf den Pauschalpreis, falls die Kinder im Zimmer der Eltern [mit Zustellbett] übernachten.
 
 
 
5. Haftung und Haftungsbeschränkung
 
 
5.1.
 
PEDALO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Kataloges.
 
 
 
5.2.
 
Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
 
 
5.3.
 
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.
 
 
5.4.
 
Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.
 
 
5.5.
 
Bei sämtlichen Transporten [Bus, Schiff, Flugzeug, u.ä.] gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
 
 
5.6.
 
Sollte während der Reise eine Änderung der Reiseroute erforderlich sein [z.B. auf Grund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.], entsteht dadurch kein Anspruch auf eine Reisepreisminderung. Bei Gruppen- und Schiffsreisen obliegt die Entscheidung einer Routenänderung alleine dem Reisebegleiter bzw. dem Kapitän.
 
 
5.7.
 
Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können [Umbauten, Renovierung, usw.], eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
 
 
5.8.
 
Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.
 
 
5.9.
 
Sollte ein Verlust oder die Beschädigung Ihres Reisegepäcks auftreten, so haften wir nur, wenn diese durch uns verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei uns gemeldet werden. Jedoch auch dann nur bis max. € 200,— je Person. Keinerlei Haftung übernehmen wir: Für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden, für Zahlungsmittel aller Art, für optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen und für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überscheitet. Wir empfehlen Ihnen für diese Risiken ein Reise-Sicherheits-Paket.
 
 
5.10.
 
Unsere Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.
 
 
 
6. Preisanpassung
 
 
6.1.
 
PEDALO behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern.
 
 
6.2.
 
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat PEDALO den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
 
 
 
7. Gewährleistung
 
 
7.1.
 
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. PEDALO kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an Ihren Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
 
 
7.2.
 
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch PEDALO kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises – in Schriftform – verlangen [Minderung]. Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer 7.1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.
 
 
7.3.
 
Eventuelle Ansprüche müssen spätestens bis zu einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Reiseende bei uns geltend gemacht werden.
 
 
 
8. Mitwirkungspflicht
 
 
8.1.
 
Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er PEDALO umgehend benachrichtigen.
 
 
8.2.
 
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der in Ziffer 8.1. genannten Stelle zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
 
 
 
9. Absicherung von Kundengeldern
 
 
9.1.
 
Die PEDALO Touristik GmbH ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unter der Nummer 1998/0032 eingetragen. Die von der PEDALO Touristik GmbH veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Volksbank Grieskirchen, Rossmarkt 14, A-4710 Grieskirchen abgesichert. Dies gilt für: a) bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden und b) notwendige Aufwendungen für die Rückreise; Der Veranstalter übernimmt Kundengelder als Anzahlung/Vorauszahlung bis maximal 20% des Reisepreises früher als zwei Wochen vor Reiseantritt. Die erhöhte Absicherung (§ 4 Abs. 4 RSV) ist durch oben angeführte Bankgarantie gewährleistet. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung AG, Augasse 5-7, 1090 Wien, Tel: 01/3172500, Fax: 01/3199367 anzumelden.
 
 
 
10. Sonstiges
 
 
10.1.
 
Der Kunde haftet bei der Benutzung von Leihrädern im Falle von Diebstahl, falls das Rad nicht sachgemäß abgeschlossen wurde.
 
 
10.2.
 
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
 
 
10.3.
 
Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.
 
 
10.4.
 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
 
 
10.5.
 
Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.
 
 
 
Veranstalter:
PEDALO Touristik GmbH
Kickendorf 1 a
4710 Grieskrichen
Österreich
 
 

Diese Reisebedingungen sind NICHT gültig für:
 
  • Nord-Holland Rad & Schiff, MS Angela Esmee
  • Nord-Holland Rad & Schiff, MS Jelmar
  • Süd-Holland Rad & Schiff, MS Anna Maria Agnes
  • Süd-Holland Rad & Schiff, MS Jelmar
  • Flandern Rad & Schiff
  • Donau Rad & Schiff, Passau - Wien
  • Donau Rad & Schiff, Passau - Wien - Passau
  • Donau Rad & Schiff, Passau - Bratislava - Passau
  • Donau Rad & Schiff, Passau - Budapest - Passau
  • Rad-Kreuzfahrt Mosel, Saar
  • Rad-Kreuzfahrt Rhein, Neckar
  • Mecklenburg Rad & Schiff
  • Masuren Rad & Schiff
  • Inselhüpfen Adria
  • Inselhüpfen Süd-Dalmatien
  • Inselhüpfen Kykladen
 
 
 
Diese Reisebedingungen schicken wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.
 
 
 
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