Reise Suche

Bahnurlaub.de: Bahnreisen von den Experten

AGB alltours flugreisen gmbh

Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde alltours flugreisen gmbh den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch alltours flugreisen gmbh zustande.
Die Annahme erfolgt durch Zugang der schriftlichen Reisebestätigung durch alltours flugreisen gmbh entweder beim Kunden selbst oder bei dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wird dieses Angebot
vom Kunden innerhalb dieser Frist nicht durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Zahlung des Reisepreises oder der Anzahlung) angenommen, so gilt das Neuangebot als abgelehnt, es sei denn, dass alltours flugreisen gmbh
den Kunden darauf hingewiesen hat, dass sie nach Ablauf der Frist vom Einverständnis im Hinblick auf die Vertragsänderung ausgeht.
b) Bei Buchung von noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reisen (Vorausbuchung) richtet sich der Inhalt des Reisevertrages nach den für die Reise geltenden künftigen Katalogausschreibungen. Von solchen Vorausbuchungen
kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der endgültigen Buchungsbestätigung kostenfrei zurücktreten. Geschieht dies nicht, so ist der Reisevertrag mit dem Inhalt verbindlich, mit dem er von alltours flugreisen gmbh endgültig bestätigt wurde.

2. Bezahlung
a) Nach Anmeldung der Reise erhält der Anmelder oder das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, unverzüglich die Reisebestätigung. Auf der Rückseite der Reisebestätigung befindet sich der Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung fällig. Bei Pauschalreisen beträgt die Anzahlung 10 % des Reisepreises. Die Kosten für eine über alltours flugreisen gmbh abgeschlossene Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig (s. Punkt 7). Bei Nur-Flug und Nur-Mietwagen Buchungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises zuzüglich Versicherung. Bei Nur-Hotel Buchungen beträgt die Anzahlung 20 % zuzüglich Bearbeitungsgebühr und Versicherung. Liegt der
Reisepreis einer Nur-Hotel/Flug- oder Mietwagen Buchung unter 100,- Euro, so wird der Gesamtpreis sofort fällig. Die Anzahlung beträgt ansonsten mindestens 100,- Euro. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Vor  Aushändigung des Sicherungsscheines darf die Bezahlung des Reisepreises (An- und Restzahlung) nicht gefordert werden. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. alltours flugreisen
gmbh ist nicht verpflichtet, die Reiseunterlagen auszuhändigen, bevor die
Restzahlung erfolgt ist.
b) Hat sich das Reisebüro des Kunden für das Direktinkasso durch alltours flugreisen gmbh entschieden, so können die Anzahlung sowie die Restzahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an alltours flugreisen gmbh direkt geleistet werden.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung durch Überweisung vorzunehmen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde auch den gesetzlich vorgeschriebenen
Sicherungsschein. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig vorgenommen werden,
so ist alltours flugreisen gmbh berechtigt, die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu stornieren. Den verbleibenden Restbetrag hat der Kunde bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, erhält der Kunde die Reiseunterlagen per Nachnahme. Bei Buchungen, deren Abreise innerhalb der nächsten 28 Tage liegt, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bei
rechtzeitigem Zahlungseingang bis zu 10 Werktagen vor Reisebeginn per Post, ansonsten per Nachnahme. Für Nachnahmen wird eine Gebühr von 7,50 Euro pro Sendung erhoben. Bei Buchungen innerhalb der letzten Woche vor Abreise erhält der Kunde seine Reiseunterlagen gegen Barzahlung oder EC-Cash am alltours
Schalter des jeweiligen Abflughafens. Im Kundendirektinkasso besteht für Kunden aus Deutschland und Kunden aus dem europäischen Ausland mit einer deutschen Bankverbindung zusätzlich die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens.
Zur Weiterleitung an alltours flugreisen gmbh benötigt das Reisebüro vom Kunden die Bankverbindung, die Kundenanschrift und das schriftliche Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung fällig und wird per Lastschrift vom Kundenkonto eingezogen, der Betrag für die Restzahlung ca. 28 Tage vor
Reiseantritt. Wird die Lastschrift mangels Kontodeckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst, so ist alltours flugreisen gmbh berechtigt, die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu stornieren.
Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. alltours flugreisen gmbh kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.
 
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind grundsätzlich die Prospektangaben (d.h. bei Online-Buchungen die Angaben auf der Internetseite www.alltours.de und bei sonstigen Buchungen die Angaben im Katalog) und der
Inhalt der Reisebestätigung maßgeblich. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für alltours flugreisen gmbh bindend. alltours flugreisen gmbh behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlichinformiert wird. Diese Reiseleistungen von alltours
flugreisen gmbh umfassen insbesondere: sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Reise. Hinund Rückflug mit Chartermaschinen, Verpflegung
an Bord, kostenfreie Beförderung von 20 kg Gepäck pro Person. Surfbretter, Fahrräder, Golfausrüstung, Rollstühle und sonstige sperrige Gegenstände gehören nicht zum normalen Reisegepäck. Die Beförderung ist vom Kunden
selbst bei der jeweiligen Fluggesellschaft anzumelden, anfallende Kosten für die Beförderung trägt der Kunde. Alle für den Reiseablauf erforderlichen Transfers (falls nicht gesondert vermerkt) sind im Reisepreis enthalten (nicht enthalten sind
Surfbretter, Fahrräder, Sportgepäck, Rollstühle und sonstige sperrige Gegenstände). Hotel, Rundreise, Kreuzfahrt, Kombination wie gebucht und die dazu gehörenden Verbindungen sind ebenfalls im Reisepreis enthalten. Bei Buchung mehrerer Hotels ist der Transfer zwischen den Hotels nicht enthalten. Sollten aufgrund der internationalen Hotelküchenöffnungszeiten bei sehr
frühen oder späten Ankünften bzw. Abreisen von 21.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens Mahlzeiten entfallen, so kann alltours flugreisen gmbh hierfür nicht haftbar gemacht werden. Das Gleiche gilt für die internationalen Bestimmungen
bezüglich der Zimmerbelegung.
 
4. Leistungs- und Preisänderungen
a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss not-
wendig werden und die von alltours flugreisen gmbh nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. alltours flugreisen gmbh bleibt es vorbehalten, aus
zwingenden Gründen die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen vorzusehen und/oder Fahrpläne abzuändern. Ansprüche
nach der EV-VO Nr. 261/2004 gegen den ausführenden Luftfrachtführer bleiben unberührt. Der Reisende ist verpflichtet, sich bei Nur-Flügen den genauen Zeitpunkt des Rückfluges 24 Stunden vor Rückflugdatum unter der im Ticket
angegebenen Telefonnummer der jeweiligen alltours Vertretung im Ausland bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser
Maßnahme entstehen, haftet alltours flugreisen gmbh nicht. alltours flugreisen gmbh ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten. alltours flugreisen gmbh behält sich vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann alltours flugreisen gmbh den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung  erhöhen:
1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann alltours flugreisen gmbh vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann alltours flugreisen gmbh vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber alltours flugreisen gmbh erhöht, so kann diese den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, indem  sich die Reise dadurch für alltours flugreisen gmbh verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für alltours flugreisen gmbh nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat alltours flugreisen gmbh den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn alltours flugreisen gmbh in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinemAngebot anzubieten. Der  Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von alltours flugreisen gmbh über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
b) Umbuchungen und Verlängerungen der Reise nach Reisebeginn sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sie sind bei der zuständigen Reiseleitung
vorzunehmen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Reise ist, dass sowohl das zugewiesene Zimmer für den Verlängerungszeitraum frei ist und ein freier Rückflugplatz zur Verfügung steht. Mehrkosten, die durch die Umbuchung der
Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Gebühr für eine Umbuchung im Ausland beträgt 30,- Euro pro Person.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
a) Der Kunde kann vor Reisebeginn zurücktreten. In diesem Fall kann alltours flugreisen gmbh von,dem Reisenden eine angemessene Entschädigung
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch
anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Der Ersatzanspruch ist pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
b) Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass die Kosten von alltours flugreisen gmbh anlässlich der nicht angetretenen Reise geringer waren.
c) Sollten die der alltours flugreisen gmbh durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag, der gem. Ziff. 5. a) verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
d) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart  (Umbuchung) vorgenommen, kann alltours
flugreisen gmbh ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- Euro pro Person verlangen. Bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, wird keine Umbuchungsgebühr fällig. Eine Umbuchung ist pro Vorgang nur
einmal innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Ziffern 5a) und 19 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Reisevertrags.
e) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. alltours flugreisen gmbh kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende alltours flugreisen gmbh als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für die Namensänderung ist eine Umbuchungsgebühr von 30,- Euro pro Kunde und Reise zu zahlen. Bei Flügen mit Martin Air bedarf eine Namensänderung innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt der Zustimmung des Leistungsträgers.
Die Umbuchungsgebühr und die Namechangegebühr beträgt bei Martin Air 100,- Euro pro Kunde.
 
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich alltours flugreisen gmbh bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. In dem Fall, dass der Reisende
wegen höherer Gewalt oder Mangelhaftigkeit der Reiseleistungen die Leistungen nicht wahrnimmt beziehungsweise die Reise frühzeitig beendet, gelten die Ziffern 9 und 10 dieser AllgemeinenReisebedingungen.

7. Versicherung
Bei jeder Buchung berechnen wir die Komplett-Versicherung, es sei denn, der Kunde weist bei Buchung ausdrücklich darauf hin, diese nicht zu nehmen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. In der Reiserücktrittskostenversicherung 187 Reisebedingungen 188
beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die gebuchte Reise. Bei Reiserücktritt wird die Prämie unter Abzug des Anteils der Reiserücktrittskostenversicherung erstattet. Die Komplett-Versicherung beinhaltet eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reisegepäckversicherung, eine Reise-Krankenversicherung und eine
Notfall-Versicherung. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den im Preisteil abgedruckten „Informationen über Reiseversicherungen“.
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Touristik Assekuranz Service GmbH, Walther-von-Cronberg-Platz 15, 60594 Frankfurt am Main, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregelung nicht befasst.
 
8. Rücktritt und Kündigung durch alltours flugreisen GmbH
alltours flugreisen gmbh kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. So behält alltours flugreisen gmbh den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird und diese bis 2 Wochen vor vertraglich vereinbartem Reiseantritt nicht erreicht ist. In jedem Fall ist alltours flugreisen gmbh verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z. B. Entzug der Landerechte),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle sind beide Vertragsteile zur Kündigung berechtigt. Bei
Kündigung kann alltours flugreisen gmbh für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst, zur Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben die Parteien je zur Hälfte
zu tragen, währenddessen die übrigen Mehrkosten dem Reisenden zur Last fallen.

10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. alltours flugreisen gmbh kann die Abhilfe verweigern, wenn
sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. alltours flugreisen gmbh kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Insbesondere bleibt es alltours flugreisen gmbh unbenommen, dem
Reisenden bei Auftreten von Unterkunftsmängeln eine andere gleichwertige Ersatzunterkunft im Reisegebiet zuzuweisen. Reisegebiet bedeutet nicht allein der gewählte Urlaubsort, sondern dies erstreckt sich auch auf die vergleichbaren
benachbarten Ortschaften.
b) Herabsetzung des Reisepreises
Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den
Reisemangel oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter oder bei alltours flugreisen gmbh unverzüglich anzeigt. Der Reisepreis ist verhältnismäßig
herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten
Reiseleistungen maßgeblich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, scheiden Minderungsansprüche aus.
c) Kündigung des Vertrages
Der Reisende kann den Vertrag bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel kündigen, wenn alltours flugreisen gmbh nach einer ihr vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Ohne Fristbestimmung kann der Reisende kündigen, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn der Reisende ein besonderes
Interesse an der sofortigen Kündigung hat. Er schuldet alltours flugreisen gmbh den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Bei einem Mangel der Reise kann der Kunde unbesch det der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den alltours flugreisen gmbh nicht zu vertreten hat.
 
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung von alltours flugreisen gmbh für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit alltours flugreisen gmbh für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) alltours flugreisen gmbh haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

c) Ein Schadenersatzanspruch gegen alltours flugreisen gmbh ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
d) Kommt alltours flugreisen gmbh die Stellung  eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
e) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen alltours flugreisen gmbh aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet alltours flugreisen gmbh für Sachschäden je Kunde und Reise bis
4.100,- Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Reisenden und Reise beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Kunden
wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
f) Für Leistungen, bei denen alltours flugreisen  gmbh nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die dem Reiseteilnehmer vor der Reiseanmeldung verfügbar sein müssen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in den Ausschreibungen ausdrücklich als 189 Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet alltours
flugreisen gmbh nicht.
 
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
 
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber alltours flugreisen gmbh schriftlich geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
alltours flugreisen gmbh steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise  angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das  zuständige Konsulat Auskunft. alltours flugreisen gmbh haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durh die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende alltours flugreisen gmbh als Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass alltours flugreisen gmbh die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte falsche Information von alltours flugreisen gmbh bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann alltours flugreisen gmbh den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Voraussetzung für einen Nur-Flug in Nicht-EU-Länder ist, dass sich der Fluggast in Besitz eines Rückflugtickets sowie eines Nachweises für seine Unterkunft befindet. Dies kann bei der Einreise kontrolliert werden; bei Nichtvorliegen kann die Einreise verweigert werden. Der Fluggast haftet für die Folgen des Nichtvorliegens dieser erforderlichen Unterlagen. Die vorstehenden Ausführungen haben nur Gültigkeit für deutsche Staatsangehörige. alltours flugreisen gmbh kann hinsichtlich der Pass-, Visaund Gesundheitsvorschriften für Reisende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, keine Gewährleistung übernehmen.
15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet  uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reisen zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften,
die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen,
dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.Die „Black List” ist über die Internetseite www.alltours. de abrufbar.
 
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und alltours flugreisen gmbh findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen alltours flugreisen gmbh im Ausland für die Haftung von
alltours flugreisen gmbh dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
b) Der Reisende kann alltours flugreisen gmbh nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von alltours flugreisen gmbh gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute
oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von alltours flugreisen gmbh maßgebend.

18. Rücktrittspauschale (vergleiche Ziffer 5. a)
a) Pauschalreisen
Bis 30 Tage vor Reisebeginn20 % des Reisepreises,
29. - 22. Tag vor Reisebeginn25 % des Reisepreises,
21. - 15. Tag vor Reisebeginn40 % des Reisepreises,
14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
ab 7. Tag vor Reisebeginn 55 % des Reisepreises,
am Tag des Reisebeginns 75 % des Reisepreises.
b) Buchungen Nur-Flug/ Nur-Mietwagen/ Nur-Hotel (inkl. RL.)
Bis 31 Tage vor Leistungsbeginn20 % des Reisepreises,
30-21 Tage vor Leistungsbeginn 30 % des Reisepreises,
20-14 Tage vor Leistungsbeginn40 % des Reisepreises,
13-6 Tage vor Leistungsbeginn 60 % des Reisepreises,
5-3 Tage vor Leistungsbeginn 80 % des Reisepreises,
ab 2 Tage vor Leistungsbeginn 100 % des Reisepreises.
Nur-Hotel-Buchungen jeweils zuzüglich 25,00
Euro Bearbeitungsgebühr.
c) Alle Angaben bei Nur-Flug und Nur-Hotel gelten pro Reiseteilnehmer.
Sind mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Nur-Flug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

19.Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
a) Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
b) Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
c) Erkennbare Druck- und Rechenfehlter berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
 
20. Allgemien
Sämtliche Angaben der Leistungen, Programme, Termine und Preise entsprechen dem Stadt bei Drucklegung September 2008.
 
 
 
Der Veranstalter:
alltours flugreisen gmbh
Am Innenhafen 8 - 10
47059 Duisburg
Telefon (02 03) 36 36-3 63
AGB drucken
zurück