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AGB Thomas Cook - AAT Kings Tours International Ltd.

 
 
 
Sehr geehrter Reisegast,
 
wir danken Ihnen sehr für das Interesse und Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen. Die nachfolgenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (nachstehend „Reiseteilnehmer“ genannt) und Ihrem Reiseveranstalter bzw. mit der AAT Kings Tours International Ltd. (nachstehend RV genannt) und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Im Falle, dass Ihr örtliches Reisebüro/Buchungsstelle als Reiseveranstalter auftritt, gelten vorrangig dessen Reisebedingungen und die nachfolgenden Bestimmungen haben nur ergänzenden Charakter.
 
 
 
Reiseanmeldung
 
 
Die Anmeldung der Reise erfolgt bei Ihrem Reisebüro für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Ihr Reisebüro/ Buchungsstelle. Um Ihre Reservierung garantieren zu können, muss eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises geleistet werden. Diese ist spätestens 7 Tage nach Bestätigung an Ihr Reisebüro/Buchungsstelle gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird, zu leisten. Sobald eine Anzahlung vom RV akzeptiert worden ist, sind die Reservierung und insbesondere auch der Reisepreis garantiert. Die Restzahlung hat spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise aus Europa an Ihr Reisebüro/Buchungsstelle zu erfolgen.
 
 
 
Vertragsparteien
 
 
Der Reisevertrag wird geschlossen zwischen dem/den Reiseteilnehmer(n) und dem RV. Die AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH ist hierbei der vom RV bevollmächtigte Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland und Europa. Der RV vereinbart mit seinen Kunden die Geltung deutschen Rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland für Klagen, die sich gegen den RV richten, ist München.
 
 
 
Durchführender Veranstalter
 
 
Die in diesem Katalog aufgeführten Reiseprogramme in Australien und Neuseeland werden von der australischen AAT Kings Tours Pty. Ltd. oder der Tochterfirma Aussie Adventure Holidays im Auftrag der AAT Kings Tours International Ltd. durchgeführt.
 
Ausgenommen sind fakultative Ausflüge (z.B. Rundflüge, Ballonfahrten oder Bootsfahrten), die von unabhängigen örtlichen Veranstaltern durchgeführt werden, und für die ausschließlich die Geschäfts-/ Beförderungsbedingungen dieser örtlichen Veranstalter gelten.
 
 
 
Gültigkeitsdauer
 
 
Die Reisebeschreibungen in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2011 und gelten im Allgemeinen für alle Reisetermine zwischen 01. April 2012 und 31. März 2013. Im Einzelnen ist die Gültigkeitsdauer beim jeweiligen Reiseprogramm vermerkt. Änderungen der Reisepläne behält sich der RV jedoch ausdrücklich vor.
 
 
 
Leistungen
 
 
Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog unter Maßgabe der dort enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmbeschreibung. Wo nicht anders vermerkt, sind Flugkosten, Flughafen und Sicherheitsgebühren nicht im Reisepreis eingeschlossen. Grundsätzlich nicht im Reisepreis eingeschlossen sind Reiseversicherung, fakultative Ausflüge, Getränke, persönliche Ausgaben, Trinkgelder und Visagebühren.
 
Programmänderungen, abweichend von der Beschreibung im Katalog, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sei es aus organisatorischen Gründen oder witterungsbedingt, behält sich der RV grundsätzlich vor, soweit sie dem Reisenden zumutbar oder zwingend erforderlich sind.
 
Reisebüros sind nicht vom RV autorisiert, Zusicherungen zu geben oder Abreden zu treffen, die über die Buchungsbestätigung des RV oder der Reisebeschreibung im Katalog hinausgehen.
 
 
 
Reisepreise und Ermäßigungen
 
 
Die in dieser Broschüre abgedruckten Preise verstehen sich in EUROWährung (€) und gelten im Allgemeinen vom 01. April 2012 bis zum 31. März 2013. Die aufgeführten EURO-Preise basieren auf dem am 15. September 2011 gültigen Wechselkurs zum Australischen Dollar. Der RV behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, falls dies aufgrund von Wechselkursschwankungen, steuergesetzlichen Änderungen (z.B. die Höhe der australischen/neuseeländischen Mehrwertsteuer betreffend), unvorhergesehenen Preisänderungen bei den Leistungsträgern oder steigenden Treibstoffkosten erforderlich sein sollte. Die verschiedenen Saison-Preise entnehmen Sie bitte den konkreten Programmbeschreibungen. Sobald der RV Ihre Anzahlung erhalten und Ihre Buchung bestätigt hat, sind die Preise verbindlich und eventuelle Änderungen des Wechselkurses werden vom RV getragen. Die im vorliegenden Katalog oder in sonstigen Prospekten, in denen auf die Reisebedingungen dieses Hauptkataloges verwiesen wird, angegebenen Preise für internationale Flüge und Flüge innerhalb Australiens und Neuseelands sind unverbindliche Preise, basierend auf den günstigsten Buchungsklassen. Abhängig vom Buchungszeitpunkt und der Verfügbarkeit in den verschiedenen Buchungsklassen können Zuschläge anfallen.
 
Die angegebenen Preisen für Zusatzübernachtungen auf Seite 84 dieses Kataloges beziehen sich jeweils auf eine bestimmte Zimmerkategorie und sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit. An Feiertagen (z.B. Ostern, Weihnachten, Silvester, Neujahr usw.) und zu bestimmten örtlichen Großereignissen, bzw. bei Erschöpfung der vom RV gebuchten Kontingente, fallen möglicherweise Zuschläge an.
 
Bei den Geführten Rundreisen und Explorer-Touren erhalten Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren die im Katalog aufgeführte Ermäßigung auf den ausgeschriebenen Doppelzimmer-Preis (bzw. auf den Preis für das 2-Personenzelt). Ausgenommen sind eventuelle Zuschläge für Flüge, Zugfahrten und Schiffspassagen. Voraussetzung ist, dass die Kinder in Begleitung eines Erwachsenen reisen und die Unterkunft mit min. einem Erwachsenen geteilt wird.
 
Bei Tagestouren und Flexiblen Kurztouren ist kein Mindestalter erforderlich und Kinder bis 15 Jahre erhalten auch hier einen ermäßigten Kinderpreis. Bei mehrtägigen Kurztouren, die Übernachtungen einschließen, ist Voraussetzung, dass das Zimmer mit einem Erwachsenen geteilt wird. Pro Zimmer ist nur eine Kinder-Ermäßigung möglich. Die genauen Kinderpreise erhalten Sie auf Anfrage.
 
 
 
Änderungsgebühr
 
 
Sollte der Reiseteilnehmer nach Bestätigung der Buchung eine Umbuchung/Änderung wünschen, und diese vom RV befürwortet werden und grundsätzlich möglich sein, so wird eine Änderungsgebühr von € 20 pro Person erhoben. Ein grundsätzlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchung nach Vertragsschluss besteht jedoch nicht.
 
 
 
Rücktritt durch den Kunden
 
 
Stornogebühren werden in Abhängigkeit vom Rücktrittszeitpunkt vor der Reise als pauschalierter Ersatz der Aufwendungen des RV wie folgt erhoben.
 
Rundreisen/Kurztouren/Landarrangements:
 
Tage der Stornierung 42+  42-22  21-15   14-8    7-1    0
vor Reisebeginn
% des Reisepreises  15%   25%    40%     60%  75%  85%
 
Tagestouren: innerhalb von 24 Stunden 100%
 
Die Minimal-Gebühr entspricht der Anzahlung von 15%. Dem Reiseteilnehmer steht das Recht zu, dem RV nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die oben genannten Pauschalbeträge. Der RV behält sich das Recht vor, in Abweichung von den Pauschalbeträgen eine konkrete höhere Entschädigung zu fordern, falls ihm ein wesentlich höherer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, diesen dem Kunden zu beziffern und zu belegen.
 
 
 
Reisemangel
 
 
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen, welche der RV auch in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung erbringen kann. Der RV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nur wenn dem RV zur Abhilfe eine angemessene Frist gesetzt wird, und er innerhalb dieser Frist keine Abhilfe leistet, kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und die hierfür erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen. Sofern es sich bei dem Mangel, dem der RV innerhalb der gesetzten Frist nicht abgeholfen hat, um einen erheblichen Mangel handelt, kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Einer Fristsetzung zur Abhilfe bedarf es zur Herbeiführung des Rechts zur Kündigung oder Minderung dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, wenn der RV die Abhilfe grundlos verweigert oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein bestehendes berechtigtes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.
 
Eine nachträgliche Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) wegen aufgetretener Mängel ist grundsätzlich nur möglich, wenn es der Reiseteilnehmer nicht schuldhaft unterlassen hat, dem RV den Mangel anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt die örtliche Reiseleitung des RV entgegen. Sollte diese wider Erwarten nicht erreichbar sein, so kann sich der Reisende an den durchführenden örtlichen Veranstalter oder den bevollmächtigten Vertreter des RV in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
 
 
 
Gewährleistungsansprüche
 
 
Gewährleistungsansprüche hat der Reiseteilnehmer nach der gesetzlichen Regelung innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des RV geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Reiseende.
 
 
 
Teilnahmebeschränkung
 
 
Das Mindestalter zur Teilnahme an den Gruppenreisen beträgt 6 Jahre. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden. Behinderte Personen sind auf Touren des RV grundsätzlich willkommen, dürfen jedoch nicht auf besondere Betreuung seitens des RV angewiesen sein, bzw. müssen von einer nicht behinderten Person begleitet werden. Der RV behält sich das Recht vor, Personen, deren geistiger oder körperlicher Zustand sie nicht befähigt, für sich selbst zu sorgen, oder die Dienste und Einrichtungen benötigen, welche der RV nicht garantieren kann, die Teilnahme zu verwehren bzw. von der Reise auszuschließen. Der Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, den RV und seine Leistungsträger nicht für die eventuelle Entscheidung verantwortlich zu machen, sie aus den vorgenannten Gründen von der Reiseteilnahme auszuschließen oder irgendwelche Dienste zu verweigern.
 
 
 
Haftungsbeschränkung
 
 
Die Haftung des RV für Schäden, die nicht solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der RV für den entstandenen Schaden nicht allein wegen eines Verschuldens eines vom RV eingesetzten Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
Der RV haftet insbesondere nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die von Leistungsträgern erbracht werden und als solche für den Reiseteilnehmer erkenn-bar vom RV lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge, Beförderungsleistungen). Bei vermittelten Fremdleistungen haftet der RV lediglich im Falle der Verletzung seiner Vermittlerpflichten, nicht jedoch für die vermittelte Fremdleistung selbst.
 
Zu den vermittelten Fremdleistungen zählen insbesondere internationale Flüge und die in diesem Katalog aufgeführten und optional buchbaren Flüge innerhalb Australiens und Neuseelands, Zugfahrten mit dem Ghan, Kreuzfahrten, Gondelbahnfahrten, Jetboat-Fahrten, Ballonfahrten und Rundflüge. Diese Fremdleistungen sind von Natur aus mit gewissen Gefahren verbunden und werden weder vom RV noch von Teilhabern (seien es Personen oder Firmen) des RV durchgeführt. Der RV kann und wird daher keinerlei Verantwortung für Verletzungen oder Verluste irgendwelcher Art übernehmen, auf welche Art und Weise sie auch immer entstehen und ungeachtet dessen, ob sie auf Fahrlässigkeit beruhen.
 
Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein vom RV eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des RV.
 
Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet der RV nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der RV nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern er eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht).
 
Bei Rail & Fly-Angeboten handelt es sich um eine Kooperation mit der Bahn und nicht um eine Eigenleistung des Veranstalters. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei öffentlichen Verkehrsmitteln Verspätungen grundsätzlich nie auszuschließen sind und bitten Sie, Ihre Verbindung eigenverantwortlich so zu wählen, dass Sie den Abflughafen spätestens drei Stunden vor der Abflugzeit erreichen. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für Verspätungen der Bahn und daraus resultierender Kosten.
 
 
 
Rückerstattungen
 
 
Rückerstattungen für Reiseleistungen, die entweder freiwillig, wegen Krankheit oder anderer vom RV nicht zu vertretender Gründe vom Reiseteilnehmer nicht in Anspruch genommen werden, können nicht erfolgen. Der Reiseteilnehmer hat lediglich einen Anspruch auf die ersparten Aufwendungen, die von den einzelnen Leistungsträgern an den RV tatsächlich erstattet wurden. Alle Rückerstattungsgesuche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende eingereicht werden.
 
 
 
Reiseleitung/Reisekommentar
 
 
Die Reiseleitung und der Reisekommentar auf den im Katalog aufgeführten Reisen erfolgt entweder in englischer oder in deutscher Sprache, wie in der jeweiligen Reisebeschreibung vermerkt.
 
 
 
Sitzordnung im Bus
 
 
Um auf den Geführten Rundreisen jedem Reiseteilnehmer die Möglichkeit zu geben, einen Platz vorne im Bus genießen zu können, werden die Sitzreihen täglich gewechselt. Die Rotation ist obligatorisch.
 
 
 
Mindestteilnehmerzahl und Durchführungsgarantie
 
 
Die Reisetermine unterliegen teilweise einer Mindestteilnehmerzahl, welche bei der jeweiligen Rundreise aufgeführt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt bis spätestens 8 Wochen vor dem Reisebeginn. Sofern der Kunde in diesem Falle nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Bei den Geführten Rundreisen beträgt die Mindestteilnehmerzahl im Algemeinen 15 Personen, bei den Rundreisen der SELECT-Serie 10 Personen. Die genaue Mindestteilnehmerzahl ist jeweils in der Reisebeschreibung vermerkt.
 
Die meisten Reisetermine der Geführten Rundreisen genießen eine Durchführungsgarantie ungeachtet der Teilnehmerzahl. Beträgt die Gruppengröße an einem garantierten Reisetermin weniger als 12 Teilnehmer, so kann der Reiseleiter gleichzeitig auch Fahrer sein und der RV behält sich das Recht vor, ein kleineres Fahrzeug einzusetzen, welches möglicherweise nicht mit allen im Katalog aufgeführten Einrichtungen ausgestattet ist.
 
 
 
Einzelzimmer, „Halbe Doppelzimmer” und Dreibettzimmer
 
 
Wo Einzelzimmer gewünscht und buchbar sind, muss der Reiseteilnehmer den in der Reisebeschreibung aufgeführten Einzelzimmerpreis bezahlen. In entlegenen Reisegebieten und kleineren Hotels kann die Verfügbarkeit von Einzelzimmern beschränkt sein. Alleinreisende, die den Zuschlag nicht bezahlen möchten, können auf Wunsch bei geführten Rundreisen (nicht bei Explorer-Touren) mit einem Mitreisenden gleichen Geschlechts in einem „halben Doppelzimmer“ untergebracht werden.
 
Bei den Geführten Rundreisen, Explorer-Touren und Flexiblen Kurztouren sind in der Regel zu einem ermäßigten Preis auch Dreibettzimmer buchbar. Die entsprechende Preisermäßigung gilt pro Reiseteilnehmer (Dreierbelegung) ist entweder bei der Reisebeschreibung aufgeführt oder auf Anfrage erhältlich. In manchen Hotels kann das dritte Bett ein einfaches Zustellbett, Klappbett oder sog. „Roll-Away“-Bett sein.
 
 
 
Freigepäck
 
 
Jeder Reiseteilnehmer kann einen mittelgroßen Koffer oder Rucksack sowie ein kleines Handgepäck, welches im Fahrgastraum des Reisebusses mitgeführt werden kann, mit auf die Reise bringen. Die Summe von Länge, Höhe und Tiefe des Gepäckstücks sollte 140 cm nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass Koffer mit ausziehbarem Griff und Rollen nicht in die Handgepäckablage der Reisebusse passen und nicht als Handgepäck akzeptiert werden. Das Gesamtgewicht aller Gepäckstücke sollte 20 kg pro Person nicht überschreiten. Auf Kleingruppen-Touren im Northern Territory ist das Reisegepäck auf einen mittelgroßen Koffer/ Rucksack mit maximal 12 kg und ein kleines Handgepäckstück beschränkt. Aufgrund strenger gesetzlicher Vorschriften bezüglich des Gesamtgewichts der Fahrzeuge, sind die Fahrer/Reiseleiter unter Umständen angewiesen, auf die Freigepäckgrenze zu bestehen.
 
 
 
Rauchen
 
 
Das Australische und Neuseeländische Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Raucher müssen deshalb das Rauchen auf die regelmäßigen Pausen unterwegs beschränken.
 
 
 
Flughafen-Transfers
 
 
Am ersten und letzten Tag der Rundreise ist jeweils ein kostenloser Transfer vom Flughafen zum Rundreise-Hotel bzw. vom Hotel zum Flughafen eingeschlossen, wie in der jeweiligen Reisebeschreibung aufgeführt. Wenn vor oder nach der Reise zusätzliche Hotelnächte bei AAT Kings gebucht werden, sind die passenden Transfers ebenfalls gewährleistet.
 
 
 
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
 
 
Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen ist ausschließlich der Reiseteilnehmer verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reise-teilnehmers. Bitte erkundigen Sie sich deshalb ausführlich bei Ihrem Reisebüro nach den aktuellen Einreisevorschriften. Auch im Falle, dass der RV mit der Besorgung des notwendigen Visums beauftragt wurde, haftet der RV nicht für die rechtzeitige Erteilung oder Zustellung des Visums, es sei denn, dass er die Verzögerung zu vertreten hat.
 
Für die Einreise nach Australien benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger einen gültigen Reisepass sowie ein Visum bzw. eine elektronische Einreiseerlaubnis (ETA). Im Falle dass ein Zwischenstopp in einem asiatischen Land vorgesehen ist, muss der Reisepass bei der Einreise noch min. 6 Monate gültig sein. Für die Einreise nach Neuseeland ist kein Visum erforderlich, jedoch ein gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie, dass je nach Staatsangehörigkeit auch Kinder einen eigenen Kinderreisepass/ Kinderausweis benötigen.
 
Bestimmte Impfungen sind für die Einreise nach Australien und Neuseeland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.
 
 
 
Reiseversicherung
 
 
Es wird allen Reiseteilnehmern dringend empfohlen, im Reisebüro eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die nicht nur bei Krankenhausaufenthalt und Verlust des persönlichen Gepäcks, sondern auch bei einer notwendigen Stornierung aus wichtigen Gründen eintritt.
 
 
 
Allgemeine Bedingungen
 
 
Bitte beachten Sie, dass sich Reiseverläufe an besonderen Feiertagen und Terminen (z.B. Weihnachten, Ostern, Silvester oder Neujahr) ändern können und dass bei zusätzlichen Hotelübernachtungen eventuell ein Preiszuschlag oder eine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich ist.
 
Bei Reisen, die in die entlegeneren Outback-Regionen (Hinterland) führen, behält sich der RV das Recht vor, Änderungen der Reiseroute oder Unterkünfte vorzunehmen, wenn Wetter-, Straßen- oder andere Reisebedingungen dies erforderlich machen. Für Folgekosten, die durch Verspätung, Kürzung oder Änderung der Reise entstehen, und Mehrkosten im Sinne von § 651j II 3 BGB hat der Reiseteilnehmer aufzukommen. Im Übrigen bleibt § 651j BGB unberührt.
 
Der RV ist nicht in der Lage, die Einhaltung genauer Ankunfts- und Abreisezeiten zu garantieren und haftet nicht für verpasste Anschlüsse oder garantiert nicht das Zustandekommen bestimmter, vorgesehener Dienstleistungen. Im Falle einer technischen Panne oder anderer unvorhergesehener Ereignisse behält sich der RV das Recht vor, auf andere Fahrzeuge als die im Programm angegebenen zurückzugreifen, um den weiteren Verlauf der Reise zu ermöglichen. Auch die Ersatzbusse sind moderne Fahrzeuge, sind aber möglicherweise nicht mit allen im Katalog beschriebenen Einrichtungen ausgestattet.
 
Die Reiseteilnehmer müssen jederzeit den Anordnungen des Vertreters des RV Folge leisten. Der RV kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Der RV ist nicht für die dem Reiseteilnehmer entstehenden Kosten verantwortlich. Mit der Reiseanmeldung erklärt sich der Reiseteilnehmer damit einverstanden, dass der RV Bilder und Filme, die der Reiseleiter oder ein anderer Repräsentant des RV während der Reise aufgenommen hat und auf denen der Reiseteilnehmer zu sehen ist, unentgeltlich und ohne explizite Erlaubnis des Reiseteilnehmers nutzen und z.B. in Katalogen, Broschüren und sonstigen Printmaterialien abbilden darf.
 
 
 
Bildnachweis
 
 
Eine Auswahl von Bildern in diesem Katalog wurde von Ken Duncan, Petr Hlavacek, Brian Dullaghan, Pete Niesen, Greg Elms, John Banagan, Gilbert Van Reenan, Tony Bridge, Julian Apse, Rob Suisted, Keiran Scott, Chris McLennan, R. Ian Lloyd, Dee Mills, Pam Jennings, Mt Cook Mackenzie NZ, Captain Cook Cruises, Daydream Island Resort and Spa, Indigo Shire Council, Punakaiki Resort, SkyScans, Destination Northland, Destination Rotorua, Destination Queenstown, Discover Waitomo, Dunedin NZ, Intercity Group (NZ) Limited, South Australian Tourism Commission, Te Puia, Tourism Auckland, Tourism Australia, Tourism New South Wales, Tourism New Zealand, Tourism North Queensland, Tourism Northern Territory, Tourism Queensland, Tourism South Australia, Tourism Tasmania, Tourism Victoria, Tourism Wellington, Tourism West Coast, Tourism Western Australia, TranzAlpine, Tranz Scenic und Waitangi Treaty Reserve zur Verfügung gestellt.
 
 
 
Veranstalter:
AAT Kings Tours International Ltd.
c/o AAT Kings Tours (Deutschland) GmbH
Aidenbachstraße 52
81379 München
 
 
 
Stand: Oktober 2011
 
 
 
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