AGB Michael Poliza Experiences
Lieber Feriengast,
bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer
Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt
werden, an. Sie gelten für alle Programme (mit Ausnahme von Center Parcs, TUI
Cars, Eintrittskarten als Einzel leistungen, TUI Bootsferien, Fly & More sowie
sonstigen, als vermittelt gekennzeichneten Leistungen; die Bedingungen für diese
Programme finden Sie in den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen i. S. d. Ziffer
3.1) der Reiseveranstalter TUI Deutschland GmbH und Wolters Reisen GmbH (nach
folgend „Veranstalter“ genannt) sowie - Ziffern 12–14 - auch für am Zielort bei
der Reiseleitung gebuchte Ausflüge.
Diese Bedingungen ergänzen die §§ 651a–m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie
die §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach
bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie sind im Internet abrufbar unter
www.tui.com > Service & Kontakt > AGB & Reisebedingungen.
1 Anmeldung, Bestätigung
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des
Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.2
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung,
die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue
Angebot 10Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots
zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4
Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden
nach Verfügbarkeit in Fest buchungen umgewandelt, sobald der Katalog für die betreffende
Saison erschienen ist.
1.5
Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne weitere Reiseleistungen
buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch
den Erwerb vermittelter Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich
zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen
Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.
2 Bezahlung
2.1
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung
beim Deutschen Reise preis Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
2.2
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in
Höhe von i. d. R. 25 %, bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten sowie ausgewählten,
kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials, Sparreisen und Reisen der Marken
Discount Travel, X1-2-FLY, XTUI, XDiscount Travel, XATI und BestPreis-Angeboten
von TUIFlussGenuss sowie Ticket-Paketen aus Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1)
mit dem Titel „Musicals & Shows“ 40 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten
für Reiseversicherun gen werden in voller Höhe zusammen mit der
Anzahlung fällig.
Anzahlung fällig.
2.3
Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise - wie gebucht
- durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder in Ihrem Reisebüro bereitliegen
oder Ihnen verabredungsgemäß übermittelt werden.
2.4
Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich
aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7),
Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) sowie Gebühren für individuelle
Reisegestaltung (vgl. Ziffer 3.4) und Mahnkosten (vgl. Ziffer 2.9) werden jeweils
sofort fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1
Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD (für Buchungen mit
Reiseantritt ab 01.02.2014), benötigt der Veranstalter (ggf. über das Reisebüro)
ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden
Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil
der Bestätigung.
Für Buchungen mit Reiseantritt bis zum 01.02.2014 benötigt der Veranstalter Ihre
Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie
Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren.
2.5.2
Bei vielen Marken der Veranstalter können Sie Ihre Reise auch mit einer Kreditkarte
bezahlen. In diesen Fällen muss die jeweilige Kreditkarte bei Buchung im Reisebüro
dem Reisebüro vorgelegt werden. Der Veranstalter benötigt (ggf. über das Reisebüro)
zusätzlich Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr
Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte. Bei Zahlung fällt ein Transaktionsentgelt
in Höhe von 1 % des Reisepreises, aufgerundet auf ganze Euro, an. Dieses gilt
nicht für Barzahlungen sowie für Zahlungen im Lastschriftverfahren, mit der TUI
Card, der GuteREISE CARD und der ROBINSON Card.
2.5.3
Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss,
der Betrag für die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht, letzterer
jedoch nicht, bevor die Anforderungen gemäß Ziffer 2.3 erfüllt sind.
2.6
Im Ausnahmefall können sowohl die Anzahlung, als auch, bei Entgegennahme der
Reiseunterlagen, die Zahlung des Restreisepreises in bar im Reisebüro geleistet
werden.
2.7
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt
vorgenommen werden.
2.8
Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt
zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr (Online-)Reisebüro. Bei
Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Unterlagen nach
Absprache mit Ihrem Reisebüro. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die
Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.9
Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie
auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen
Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher
Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im
Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend
den Ziffern 7.2, 7.5 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten,
behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkosten
pauschale von € 20,– zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich
niedrigerer
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.10
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht
in der Leistungsbeschreibung aus drücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
Falls solche Kosten entstehen, zahlen Sie diese bitte an das Reise büro.
3 Leistungen, Preise
3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
(z. B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2). Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter
jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende
vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet,
Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s)
zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrt unternehmen bei Buchung noch
nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich
ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig
feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden
Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich
zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung
unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.tui.com > Service & Kontakt > Hilfe & Information > Informationen für Flugreisende
oder unter www.lba.de.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen ausflug- und programmtechnischen
Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten
obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten
durch Reisebüros sind nur dann unverbindlich, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich
als unverbindlich bezeichnet werden. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände,
technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.1
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden. Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen,
die nicht in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrieben sind, z. B.
Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
Reisebüros sind weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages berechtigt, ohne
schriftliche Bestätigung des Veranstalters, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits
abgeschlossenen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen
zu treffen, soweit sie hierzu nicht gesondert bevollmächtigt sind.
3.4.2
Die Buchung von Flugpauschalreisen, deren Dauer (Hinflug zum Rückflug) vom Wochenrhythmus
abweicht, ist gegen die Gebühr von € 16,– pro Reiseteilnehmer möglich. Dies gilt
auch für Hotel- und Zimmerwechsel abweichend vom Wochenrhythmus.
Bitte beachten Sie die Hinweise in der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Für
die Bear beitung individueller, sonst von der jeweiligen Leistungsbeschreibung
abweichender Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisenden und Woche
erhoben.
3.4.3 airtours à la carte-Service
Unter der Marke airtours erfüllen wir Ihnen gerne Ihre individuellen Reisewünsche.
Unseren à la carte-Service für Reisebausteine, die nicht im airtours Katalog ausgeschrieben
sind, bieten wir airtours Reisenden ab einem Mindestreisepreis des à la carte-Arrangements
von € 1.000,– pro Person an oder ab einem Gesamtpreis der Katalogleistungen von
mindestens € 5.000,– pro airtours Buchung. Wir berechnen hierfür eine Servicegebühr
von € 150,– pro Buchung. Die Servicegebühr wird bei einer Festbuchung auf den
Reisepreis angerechnet. Bei Nichtzustandekommen einer Buchung wird die Gebühr
nicht erstattet.
3.4.4
Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flugund/oder Hotelumbuchungen behält
der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten
die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor. Bei den Marken
X1-2-FLY, XTUI, XDiscount Travel und XATI sind Flugumbuchungen nicht möglich.
3.4.5
Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung
dies ausdrücklich zulässt.
3.5 Verpflegung
Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen
gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
3.6 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst
frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an.
Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und
Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung
sind vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen
tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer Ihrer Reiseversicherungen und
eventuell erforderlicher Visa. Bei den Marken X1-2-FLY, XTUI, Discount Travel,
XDiscount Travel und XATI sind Reiseverlängerungen nicht möglich.
3.7 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von Reiseleitern des Veranstalters
bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnungen)
betreut. Bei den Marken Discount Travel und XDiscount Travel steht Ihnen ein Ansprechpartner
für Notfälle, Beanstandungen und sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse telefonisch
zur Verfügung. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte
den Reiseunterlagen oder der Informationsmappe in Ihrem Hotel.
Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis
eingeschlossen.
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar
am Ort zu zahlen.
Die Ferienwohnung/das Ferienhaus darf nur von der in der Leistungsbeschreibung
angegebenen und in der Reise be stätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen
und Kindern bewohnt werden.
Die angegebenen An- und Ab reisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel
kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor
Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung
oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohn einheit und das Inventar bei Beendigung
des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand ge reinigt zurück gegeben worden sind.
5 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende
Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben. Den Umfang der Kinderermäßigungen
entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter 2 Jahren
werden bei Charterflügen im Rahmen von Pauschalarrangements ohne Anspruch auf
einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwach
sene Begleitperson mitreist. Im Rahmen von Pauschalarrangements mit Linienflugbe
för derung und bei reinen Flugange boten (Charter- bzw. Linien flug) werden für
Kinder unter 2 Jahren 10 % der Flugkosten be lastet, ohne Anspruch auf einen eigenen
Sitzplatz. Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf
beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von € 50,– nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
6 Leistungs- und Preisänderungen
6.1
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge buchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleis tungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche
Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten. Auch für eine Ersatzbeförderung
wegen Änderung des Flughafens steht Ihnen das in Ihren Reiseunterlagen gegebenenfalls
enthaltene Zug-zum-Flug-Ticket zur Verfügung.
6.2
Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit
und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der
Kapitän.
6.3
Der Veranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis
im Falle der Erhöhung der Beförderungs kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flug hafen gebühren nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt
zu ändern.
6.3.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.3
Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch
für den Veranstalter vorhersehbar waren.
6.3.4
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veran stalter
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20.Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt,
ohne Gebühren vom Reise vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Die
in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im
Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.
6.3.5
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters
über die Preis er höhung bzw. Änderung der Reise leistung diesem gegenüber geltend
zu machen.
7 Rücktritt durch den Reisen den vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren
7.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe unten
nach Ziffer 17.) bzw. dem buchenden Reisebüro. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
7.2
Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert
der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Veranstalter,
soweit der Rücktritt bzw. der Nicht antritt der Reise nicht von ihm zu vertreten
ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt
getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert.
Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
7.3
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht
rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen
Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter
zu vertretenden Fehlens der Reise dokumen te, wie z. B. Reisepass oder notwendige
Visa, nicht angetreten wird.
7.4
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit
dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten
entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden
Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten.
7.5
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts gebühren beträgt in der Regel pro Person/
pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise antritts oder bei Nichtantritt
der Reise 90 % des Reisepreises
7.5.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
A Ferienwohnungen/-häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnanreise, Motorradrundreisen
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise antritts oder bei Nichtantritt
der Reise 90 % des Reisepreises.
B Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten, Spezialprogramme, Aktivprogramme, Golfpakete
(soweit nicht in Reisen im Sinne von 7.5.1 inkludiert), Camper-Programme
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 95 % des Reisepreises
C airtours Flug
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 95 % des Reisepreises
D Bei lediglich vermittelten Eintrittskarten, z.B. für Musicals (vgl. Ziffer 1.5), gelten die Stornobedingungen des jeweiligen
Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.
E Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote, ausgewählte, kurzfristige bzw.
preisreduzierte Angebote, Specials, Sparreisen und Reisen der Marken Discount
Travel, X1-2-FLY, XTUI, XDiscount Travel, XATI und BestPreis-Angebote von TUI
FlussGenuss sowie Ticket-Pakete aus Leis tungsbeschreibungen (Ziff. 3.1) mit dem
Titel „Musicals & Shows“ gelten folgende Stornogebühren:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab dem 24. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise antritts oder bei Nichtantritt
der Reise 95 % des Reisepreises
7.6
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass ihm
wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.7
Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1
Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag
vor Reiseantritt bzw. bei Reisen im Sinne der Ziffer 7.5.2 A bis zum 46. Tag vor
Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50,–
pro Person erhoben.
Für Produkte gemäß Ziffer 7.5.2 C nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar,
bis einen Tag vor Reiseantritt Umbuchungen vor. Dafür werden pro Person 25% des
Preises erhoben.
Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen,
sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit.
Änderungen nach den oben genannten Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standard-Gebühren
ab 30. Tag vor Reiseantritt) sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der
Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden. Das gilt auch für Flugumbuchungen, Änderungen
des Reisetermins, des Reiseziels und des Reiseantritts bei Reisen der Marken X1-2-FLY,
XTUI, XDiscount Travel und XATI.
8.2
Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte
und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an
den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn
der Dritte den besonderen Reise erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen ent gegen stehen. Tritt
ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt,
zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern
(z. B. Fluggesellschaften) für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden
Bearbeitungskosten pauschal € 50,– zu verlangen. Der Nachweis mit dem Eintritt
des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen
unbenommen.
Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten
haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
9 Reiseversicherungen
Die Veranstalter empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets,
insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Reisekatalogen.
Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie im Anschluss an diese Reisebedingungen
oder erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
10 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1
Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den
Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich
ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch
auf den Reisepreis. Evtl. Mehr kosten für die Rückbeförderung trägt der Störer
selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
die jenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht
in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen
durch Leistungsträger.
10.2
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor
Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter
informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung
wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis
dann umgehend zurück.
10.3
Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt,
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn
der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden
aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach
der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
keinen Gebrauch macht, erhält er den ein gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
11 Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
11.1
Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir
auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
"(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e
Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.“
11.2
Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“
sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
12 Abhilfe/Minderung/Kündigung
12.1
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
12.2
Der Reisende kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen
nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen
hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
12.3
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende
im Rahmen der gesetz lichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen
Interesse und aus Beweis sicherungs gründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerecht fertigt
ist.
Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung.
Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse
waren.
12.4
Wegen der für Flugreisen der Marke „TUI“ geltenden Geld-zurück-Garantie des Veranstalters
TUI Deutsch land GmbH beachten Sie bitte die Hinweise in den betreffenden TUI
Katalogen.
13 Haftung
13.1
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten
hat. Er kann Schaden ersatz auch wegen nutzlos auf gewandter Urlaubszeit verlangen,
wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
den Veranstalter herbeigeführt wird
oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung
unberührt.
13.4
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
des Veranstalters sind. Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1
für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise
und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
13.4.2
wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
13.5
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sport veranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten,
haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Veranstalter
empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
13.6
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens,
die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrten-Dokumenten
der Deutschen Bahn AG auf geführte DB-Bedingungen haben keine Gültigkeit. Die
Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht
und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. Soweit in Leistungsbeschreibungen
(Ziffer 3.1) ausgeschrieben, enthalten Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine „Zug zum
Flug“ der DB AG nebst einer Berechtigung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen
für Nahverkehrs- und Verbundräume. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise
zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.7.2
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und
Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 1 bzw. dem
Ansprechpartner im Sinne der Ziffer 3.7 Satz 2 mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich
an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier, Schiffs leitung)
oder an den Veranstalter bzw. an dessen örtliche Vertretung. Die notwendigen Telefon-
und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen oder
in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) bzw. in den Informationsmappen im Hotel.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen
empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens
jedoch binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern
binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage,
nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden
sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder
die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung
des Veranstalters anzuzeigen. Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§
651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen
gemäß Ziffer 14.1. Bei Beanstandungen müssen Gäste von Ferienwohnungen/-häusern/Appartements
unverzüglich bei dem in den Reiseunterlagen angegebenen Ansprechpartner Abhilfe
verlangen. Wenn das keinen Erfolg hat, müssen Sie sich bitte mit der nächstgelegenen
Station der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters in Verbindung
setzen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen
ihm Ansprüche nicht zu.
13.7.3
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgend welche Ansprüche anzuerkennen.
14 Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung
14.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f
BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Be endigung der Reise gegenüber Ihrem Veranstalter (Anschrift siehe unten nach
Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
Nach Frist ablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag des Reiseendes
wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust siehe Ziffer
13.7.2.
14.2.1
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen.
14.2.2
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
14.2.3
Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem
Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
14.2.4
Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
14.2.5
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis
der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14.3
Ihr Reisebüro tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf.
Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewähr leistungs- und Schadensersatz
ansprüchen durch Reisende entgegen zunehmen.
14.4
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam
angemeldeten Gruppe.
15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1
Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer
Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen.
15.2
Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, dass die Ver zögerung von dem Veranstalter zu vertreten
ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem
ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.3
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktritts kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er wach sen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15.4
Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise
ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie
bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende
Gültigkeitdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
15.5
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt.
Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15.6
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht
jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber)
sein dürfen. Der artige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen,
sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vor derer Orient) zurückkehren.
Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich
an Ihr Reisebüro.
16 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren,
soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die
Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich
„Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir
uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister
außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutz
niveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung
der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
17 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für die Reiseveranstalter
TUI Deutschland GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
und
Wolters Reisen GmbH
Postfach 11 51
28801 Stuhr
Drucklegung: Mai 2013, 62. Auflage
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