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AGB Reisehummel




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisebuchende von Angeboten, die Reisehummel veranstaltet (Stand 01.07.2018)


Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Reisehummel Nina Bransch (nachfolgend Reisehummel genannt).



I. Abschluss des Reisevertrags


1.1
Mit Ihrer Anmeldung (telefonisch, per E-Mail, Homepage) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Reisehummel bestätigt den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande.


1.2. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.



II. Bezahlung


2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Versand der Reiseunterlagen an Sie erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor, Ihnen nur die Zahlung per Kreditkarte oder PayPal anzubieten.


2.2 Reisehummel erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung, Kreditkarte, PayPal etc.) keine Gebühren.


2.3 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl Reisehummel zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Reisehummel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.1. zu belasten.



III. Vertragliche Leistungen und Preise


3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von Reisehummel und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten - sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - in Euro, pro Person. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch Reisehummel. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.

3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von Reisehummel herausgegeben werden, sind für Reisehummel und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Reisehummel gemacht wurden.



IV. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss


4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Reisehummel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Reisehummel wird Sie von Leistungsänderungen oder-abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnissetzen.


4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von Reisehummel gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Ihnen Reisehummel eine solche angeboten hat. Wenn Sie nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagieren, giltdie mitgeteilte Änderung als angenommen.



V. Rücktritt durch den Kunden


5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Vermittler. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich (z.B. E - Mail) zu erklären. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Reisehummel den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Reisehummel
eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Reisehummel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Reisehummel unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von Reisehummel ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird, welche auf Ihr Verlangen zu begründen ist. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der folgenden Stornostaffel berechnet:
• Bis 30. Tag vor Reiseantritt 30%
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
• bis 4. Tag vor Reiseantritt 70%
• bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
• ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 95%

Bei im Arrangement enthaltenen oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchten Eintrittskarten (Musicalkarten, Karten für eine Sportveranstaltung, Karten für eine Schifffahrt, etc.) wird bei Umbuchung bzw. Rücktritt von der Reise der volle Eintrittskartenpreis neben den Umbuchungs bzw. Rücktrittsgebühren für das Hotel zusätzlich berechnet.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen übernimmt.


5.2 Ihr gesetzliches Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht.
Reisehummel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisendem. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.


5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.


5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die Reisehummel zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.


5.5 Ist Reisehummel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.



VI. Umbuchung / Zusatzkosten


6.1
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Sollten Sie eine Umbuchung wünschen, berechnet Reisehummel die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Ihnen zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z.B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann Reisehummel im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erheben.


6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von Reisehummel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen (z.B. für Besorgung von Visa), darf Reisehummel den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.



VII. Gutscheine


7.1
Reisehummel bietet sowohl Wertgutscheine als auch Reisegutscheine ohne Termin an (RGOT).


7 .2 Bei Einlösung von RGOT wählt der Kunde einen konkreten Termin aus und macht Reisehummel somit ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages mit den ausgewählten Inhalten. Nimmt Reisehummel dieses Angebot an, so ist der RGOT eingelöst und ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
 
 
7.3. Findet der Kunde keinen freien Termin zur Einlösung seines RGOT oder kann Reisehummel keinen Termin anbieten, so wird Reisehummel den RGOT auf Wunsch des Kunden in einen Wertgutschein umwandeln. Die Höhe entspricht dabei dem ursprünglichen Kaufpreis.


7.4 Wertgutscheine können vom Kunden als Zahlungsmittel bei der Buchung einer Reisehummel-Pauschalreise genutzt werden. Es ist keine Barerstattung möglich.



VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Sie solche Gründe nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Reisehummel wird sich aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.



IX. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


9.1
Reisehummel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhaltenursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Reisehummel beruht.


9.2 Kündigen wir, behält Reisehummel den Anspruch auf den Reisepreis; Reisehummel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Reisehummel aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Reisehummel von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


9.3 Reisehummel kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Reisehummel die Mindestteilnehmerzahl vor Vertragsschluss beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn Ihnen spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Der Rücktritt wird Ihnen spätestens an dem Tag erklärt, der ihnen in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird Reisehummel Ihnen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten.



X. Mitwirkungspflicht des Kunden


10.1
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung.
Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen: Sie erreichen Reisehummel unter Tel.: +49 (0)7221 397720 und per Mail unter [email protected]. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Sie auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.


10.2 Reisehummel kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch Reisehummel innerhalb der Frist nicht erbracht, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.


10.3 Fristsetzung vor Kündigung

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, kündigen, haben Sie Reisehummel zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Reisehummel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Reisehummel erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.


10.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Reisehummel anzuerkennen. Sie sind bevollmächtigt, eine Kündigung des Reisevertrags durch Reisehummel auszusprechen.


10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder Reisehummel unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).


10.6. Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind Reisehummel vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung sind kulturelle Begebenheiten des Ziellands maßgeblich. Nur wenn Sie der Verpflichtung uns zu informieren nachkommen, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.


10.7 Sie haben Reisehummel zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Reisehummel genannten Frist erhalten haben.



XI. Beschränkung der Haftung


11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung


Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.


11.2 Reisehummel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar, nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Reisehummel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.



XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


12.1
Reisehummel wird Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bittet Reisehummel um Mitteilung.


12.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Reisehummel schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat.


12.3 Reisehummel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang auch notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Reisehummel mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Reisehu
mmel die Verzögerung zu vertreten hat.



XIII. Ausführendes Luftfahrtunternehmen


Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Reisehummel verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Reisehummel verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Reisehummel bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Reisehummel Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird Reisehummel Sie über den Wechsel informieren. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar: ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/air/safety/air-ban/doc/list_de.pdf



XIV. Datenschutz


Alle personenbezogenen Daten, die Sie Reisehummel zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die unter reisehummel.de/datenschutz.html aufgerufen werden können.



XV. Sonstiges


15.1
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Reisehummel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Reisehummel im Ausland für die Haftung von Reisehummel dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.


15.2

Der Kunde kann Reisehummel nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von Reisehummel gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Reisehummel vereinbart.
 
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Reisehummel anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.


15.4 Reisehummel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Reisehummel verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Reisehummel weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.


15.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von Reisehummel veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Reisehummel sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen Reisehummel und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von Reisehummel. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.


15.6 Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Reisehummel nimmt derzeit aber nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


15.7 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



Veranstalter:
Reisehummel Nina Bransch
Fremersbergstr. 22 B
76530 Baden



Stand: 01.07.2018


 
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