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AGB MANU Touristik GmbH

Reisebedingungen der MANU Touristik GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der MANU Touristik GmbH, Chur (im folgenden „MANU“), zu Stande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde MANU den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Anzeige, Prospekt, Internet) für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) sind nicht von MANU bevollmächtigt, im Namen von MANU Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von MANU vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Orts- und Hotelprospekte, Auskünfte von Leistungserbringern sowie Internetausschreibungen, die nicht von MANU herausgegeben werden, sind für MANU und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung von MANU mit dem Kunden zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurden.

1.4 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, lnternet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt MANU den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen. Dies betrifft insbesondere die Bezahlung des Reisepreises.

1.6 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Diese kann schriftlich, per E-Mail, SMS oder telefonisch erfolgen.

1.7 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von MANU vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von MANU vor, an das MANU für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist MANU die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.8 Bei von Drittunternehmen (Fremdleistungen) angebotenen Leistungen schliesst der Kunde den Vertrag direkt mit dem Drittunternehmen ab. In diesen Fall ist MANU nicht Vertragspartei der betreffenden Leistung. Fremdleistungen werden in den Ausschreibungen und Reiseunterlagen usw. ausdrücklich als solche bezeichnet.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss ist innert 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 31 Tagen vor Reisebeginn ist der vollständige Reisepreis unmittelbar bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist MANU berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäss Ziffer 3.3 bis 3.5 zu belasten.

2.4 Wenn der Kunde seine Reise über einen Reisevermittler bucht, kann u.U. der Reisevermittler für seine Tätigkeit Kostenanteile zusätzlich zum von MANU publizierten Preis in Rechnung stellen.

2.5 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises, in der Regel ca. 10 Tage vor Reisebeginn, zugestellt. Sollte der Kunde die Reiseunterlagen nicht oder nicht vollständig erhalten, hat er MANU unverzüglich darüber zu informieren.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten, Reiseabbruch

3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MANU unter der untenstehenden Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

3.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so hat der Kunde die unter Ziffer 3.3 genannten Stornokosten zu bezahlen.

3.3 MANU hat diese Stornokosten zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20%,
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 40%,
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%,
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%,
am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
Massgebend für die Berechnung der Stornokosten ist der Zugang der Mitteilung bei MANU (resp. Reisevermittler) zu den normalen Bürozeiten. Bei Mitteilung ausserhalb der normalen Bürozeiten, an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen (Stadt Chur, Schweiz) ist der nächste ordentliche Werktag massgebend. Diese Bestimmung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, auf Telefonbeantworter usw.

3.4 Der Kunde hat in jedem Fall das Recht, MANU gegenüber nachzuweisen, dass MANU überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

3.5 Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

3.6 Bei Reiseabbruch oder im Falle nicht bezogener Leistungen wird der Reisepreis nicht, auch nicht anteilsmässig rückerstattet. Allfällige (Zusatz-)Kosten (z. B. für Transport) gehen zu Lasten des Reisenden.

4. Obliegenheiten des Kunden, Beanstandungen usw.

4.1 Der Kunde hat auf der Anmeldung die Namen wie in den verwendeten Personendokumenten (Pass, Personalausweis) anzugeben, andernfalls Leistungserbringer, insbesondere Fluggesellschaften ihre Leistungen entschädigungslos verweigern oder Zusatzkosten für die Neuausstellung von Reisedokumenten entstehen können.

4.2 MANU weist den Kunden auf den Abschluss einer Annullierungskosten-/Stornokostenversicherung und eine Extrarückreisekostenversicherung hin. Der Kunde sollte in eigener Verantwortung seinen Versicherungsschutz vor Abreise überprüfen und allfällige Zusatzversicherungen abschliessen.

4.3 Beanstandungen
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel, Schäden usw. unverzüglich der örtlichen MANU Vertretung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von MANU wird der Reisende spätestens in den Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel, Schäden usw. unverzüglich direkt gegenüber MANU unter der untenstehenden Anschrift anzuzeigen.
d) Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so muss sich der Kunde von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger bestätigen lassen, dass er den Mangel gerügt resp. den Schaden angezeigt hat. Diese sind nicht berechtigt, Mängel oder irgendwelche Schadenersatzforderungen usw. namens von MANU anzuerkennen.
e) Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, ist der Kunde berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von MANU ersetzt, vorausgesetzt der Kunde hat den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt und MANU resp. die Leistungserbringer trifft ein Verschulden (weitere Einzelheiten unter Ziffer 5 und 6).
f) Bei Verlust, Beschädigung oder Zustellungsverzögerung von aufgegebenem Fluggepäck bei Flugreisen hat der Reisende unverzüglich bei Ankunft in der Gepäckhalle die Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft auszufüllen und abzugeben. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von MANU anzuzeigen

5. Beschränkung und Ausschluss der Haftung

5.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet MANU nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.

5.2 Haftungsausschlüsse
MANU haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches MANU, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von MANU ausgeschlossen. Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet MANU nicht.

5.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet MANU im Rahmen dieser Reisebedingungen, der anwendbaren internationalen Abkommen, der auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze.

5.4 Andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von MANU auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. Respektive gesetzlich zwingende darüberhinausgehende Ansprüche bleiben von dieser Haftungsbeschränkung und diesem Haftungsausschluss unberührt.

5.5 Die deliktische und quasideliktische Haftung von MANU wird ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende, vertraglich nicht abänderbare Bestimmungen in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

5.6 MANU haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von Drittunternehmen angeboten und von MANU lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der MANU Reiseleistungen sind. MANU haftet auch nicht für Leistungen, welche der Kunde vor Ort direkt bei Drittanbietern bucht.

6. Ausschluss von Ansprüchen

6.1 Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen (Verwirkungsfrist). Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber MANU unter der untenstehenden Anschrift erfolgen.

6.2 Diese Frist nach Satz 1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

6.3 Sämtliche Forderungen gegenüber MANU verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben gesetzliche kürzere Verjährungsfristen, resp. zwingende gesetzliche längere Verjährungsfristen.

7. Informationspflichten zur Fluggesellschaft

7.1 MANU informiert den Kunden sobald wie möglich über die Identität der voraussichtlich ausführenden Fluggesellschaft(en).

7.2 Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, wird MANU den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.

7.3 Die „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf http://air-ban.europa.eu und auf der MANU Homepage abrufbar.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8.1 Sofern die Anreise aus dem Ausland in die Schweiz Vertragsinhalt mit MANU ist oder während dem Aufenthalt eine Auslandleistung in der Reise enthalten ist, benötigen Bürger der EU und EFTA ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass). Bürger anderer Staaten können die Einreisebestimmungen anlässlich der Buchung bei MANU erfragen. Im Weiteren können diese Informationen auf der Webseite des Staatssekretariates für Migration (SEM) aufgerufen werden, www.sem.admin.ch unter „Einreise und Aufenthalt“.

8.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MANU nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

9. Sicherstellung der Kundengelder

MANU ist Teilnehmer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert dem Kunden die Sicherstellung der im Zusammenhang mit der gebuchten Pauschalreise (Pauschalreise im Sinne von Art. 1 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen) einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden sich unter www.garantiefonds.ch.

10. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und MANU oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich, Telefon 044 485 45 35, Fax 044 485 45 30, www.ombudsman-touristik.ch

11. Datenschutz

11.1 Zur Durchführung des Vertrages (Anbahnung, Abschluss, Abwicklung, Gewährleistungen und Rückabwicklung), für unsere Servicedienste, die technische Administration, eigene Marketingzwecke und der Sicherstellung der zwischen Ihnen und uns bestehenden Korrespondenz erheben wir für den Buchungsvorgang personenbezogene Daten, die im Einzelnen u.a. umfassen: Name, Geburtsdaten, Kontaktdaten, Email, Telefonnummer, gebuchte Leistungen, Preise usw. Eine Weitergabe ihrer Daten kann grundsätzlich an mehrere Unternehmen erfolgen, soweit dies zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehung erforderlich ist, insbesondere in folgenden Fällen:
a) Eine Weitergabe erfolgt stets zum Zwecke der Abwicklung unserer Dienstleistungen an die von uns hierfür beauftragten Leistungsträger (z. B. Hotels, Airlines, Bahnanbieter) oder vom Kunden gewählten Drittunternehmen (z. B. Versicherungsgesellschaft, Gepäcktransportdienstleister). Die Weitergabe umfasst nur solche Daten, die für die Leistungsträger erforderlich sind.
b) MANU wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen verpflichtet sein, Daten des Kunden und der Mitreisenden an Behörden weiterzuleiten. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich die Behörden in einem Land befinden, dessen Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.

11.2 Für den Zahlungsvorgang per Kreditkarte werden keine persönlichen Daten und Kreditkartendaten von uns verarbeitet. Sie werden auf die Seite unseres Zahlungsintermediäres B + S Card Service weitergeleitet. Als Datenverarbeiter unterliegt B + S Card Service den Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes – BDSG. Die detaillierten Datenschutzbestimmungen des Kreditkartenproviders finden Sie auf https://www.bs-card-service.ch/de/datenschutz. Selbiges gilt mit Blick auf die mit der Zahlung beauftragten Kreditinstitute.

11.3 Bei Zahlungsstörungen kann eine Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden. Ausserdem können Informationen an Auskunfteien übersandt werden. Die Weitergabe der hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten richtet sich nach den Ausführungen zur Bonitätsprüfung. Im Weiteren behält sich MANU das Recht vor, Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen weiterzuleiten.

11.4 MANU wird den Kunden in Zukunft über MANU-Programme und Reisen informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei MANU Touristik abzubestellen. Auf den jeweiligen Sendungen ist ein Abmeldehinweis enthalten.

11.5 Darüber hinaus werden personenbezogene Kundendaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, sofern wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie uns zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt haben.

11.6 Bei Fragen zu den gespeicherten Daten, Einsichtnahme in die eigenen Daten, Abbestellung des Informationsdienstes wendet sich der Kunde an MANU Touristik unter untenstehender Anschrift.

11.7 Im Weiteren kommt die Datenschutzbestimmung auf der Webseite von MANU, www.manu-touristik.ch zur Anwendung.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und MANU ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Chur (Schweiz) vereinbart.

12.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

12.3 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationale Abkommen.

Reiseveranstalter
MANU Touristik GmbH
Firmennummer CHE-307.810.510
Geschäftsführer Ekkehard Beller
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