Reise Suche

Bahnurlaub.de: Bahnreisen von den Experten

AGB BigXtra Touristik GmbH

Reise- und Zahlungsbedingungen der BigXtra Touristik GmbH (im folgenden BigXtra)

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder fernmündlicher Anmeldung bietet der Anmelder der BigXtra nach Maßgabe der die Reiseleistung bestimmenden
Reiseausschreibung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der BigXtra beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Reisemittler und Dritte sind nicht berechtigt, Reisebestätigungen im Namen von BigXtra zu erklären.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BigXtra vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt.

2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende
Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22.Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

3. Bezahlung

3.1. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung der BigXtra sowie Zugang eines
Sicherungsscheines (vgl. Ziffer 3.4.) wird – soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Reise keine abweichenden Konditionen ergeben – eine Anzahlung in Höhe von 20% bzw. bei Pauschalreiseleistungen mit der Kennzeichnung XBig (Paketierung) iHv
35% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (vgl. Ziffer 9.) sofort fällig. Der
Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. BigXtra behält sich vor, abhängig von Buchungsdatum oder Reiseart die Reisebuchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhängig zu machen.

3.2. Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochmaliger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist BigXtra berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 5.2. zu verlangen.

3.3. Soweit im Rahmen der Reisebestätigung nicht abweichend festgelegt, können sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an BigXtra geleistet werden.

3.4. Die an BigXtra geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt.

3.5. Mit Buchung erklärt der Reisende sein Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BigXtra.

4. Leistungen und Nebenabreden

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der
Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung von BigXtra. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für BigXtra nicht verbindlich.

4.2. Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurückzuführen sind, fallen diesem zur Last.

4.3. Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der Reiseausschreibung und -bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen der BigXtra zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung von BigXtra nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von
Reiseunterlagen

5.1.
Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BigXtra.

5.2. Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden ist BigXtra berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. BigXtra bedient sich hierzu – soweit nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berechnung der Entschädigung wie folgt: Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbeförderung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrt), XBig (Paketierung):

bis zum 60. Tag vor Reisebeginn      35%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn      40%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn      70%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn        85%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn        90%,
am Tag des Reisebeginns                 95%
des Gesamtreisepreises.

Für alle nicht von obiger Staffel umfassten Reisen gilt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn            25%,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn     30%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn     40%,
bis zum 10. Tag vor Reisebeginn     55%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn       75%,
bis zum 3. Tag vor Reisebeginn       80%,
bis zum 1. Tag vor Reisebeginn       85%,
am Tag des Reisebeginns                95%
des Gesamtreisepreises.

5.3. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BigXtra kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist.

5.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann.

5.5. Bei Stornierung sind bereits ausgehändigte Linienbeförderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets oder ähnliches an BigXtra unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich BigXtra vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten.

5.6. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen.

5.7. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein
Bearbeitungsentgelt von € 30,– pro Person berechnet. Gleiches gilt für eine nachträglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von
Linienflugtickets) werden an den Reisenden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.
 

5.8. Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen Versand zu gewährleisten und ist dies für die Durchführung der Reise erforderlich, ist BigXtra berechtigt, an ausgewählten Flughäfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Das hierfür durch BigXtra berechnete Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 15,– pro Ticket bzw. Reiseunterlage hat der Reisende zu tragen. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden
vorbehalten.

6. Rücktritt durch BigXtra

6.1. BigXtra ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt zurückzutreten, wenn eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Leistungsbeschreibung und der Reisebestätigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrücklich hingewiesen wurde.

6.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt unverzüglich rückerstattet, sofern der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen, nicht in Anspruch
genommene Leistungen


7.1. BigXtra behält sich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren erfolgen oder wenn die gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.

7.2. BigXtra behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafenund Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz- oder personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag weiterbelastet, im Falle einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird der einzelplatz- bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die der Erhöhung zugrundeliegenden Umstände vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird BigXtra den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag
vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit BigXtra in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch BigXtra dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen.

7.3. Der BigXtra ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach
Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch BigXtra nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen.

7.4. In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

7.5. Der Nichtantritt der Reise oder die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Reisenden lässt den Anspruch von BigXtra auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt. BigXtra wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den Reisenden weiterzuleiten.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1.
Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend der BigXtra zu melden.

8.2. Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung ca. 2 Wochen vor Reiseantritt zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wie etwa Flugtickets oder Hotelvoucher wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit BigXtra in Verbindung zu setzen.

8.3. Sollte der Reisende selbst oder über einen Reisemittler noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so hat der Reisende diesen Umstand ebenso zu berücksichtigen wie jenen, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann.
Gegebenenfalls hat der Reisende bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst
nachzufragen, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Der Reisende hat bei der Buchung von Anschlussbeförderungen weiter auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. Bei Buchung von
Anschlussbeförderungen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt, empfohlen.

8.4. Soweit auf dem Flugticket abweichende Flugzeiten genannt sind, gehen diese etwaigen Flugzeiten aus der Reisebestätigung vor.

8.5. Im Rahmen von Flugreisen haben sich Reisende mind. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzufinden. Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen per Zug erfolgt (z.B. Rail and Fly), ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Zugbeförderung angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung zu berücksichtigen.

8.6. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Stunden, jedoch frühestens 48 Stunden vor planmäßiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.

8.7. Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten – insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn – regelmäßig erreichbar ist.

8.8. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände auf das Notwendige zu beschränken und jedenfalls nicht mit dem Reisegepäck aufzugeben, sondern im Handgepäck mit sich zu führen.

9. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Reisegepäck-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung der BigXtra kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden

10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung,
Anspruchsanmeldung, Verjährungsverkürzung

10.1.
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder erfolgte sie nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten (vgl. Ziffer 10.2.), so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen BigXtra geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Reisevertrages nach § 651 e BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn BigXtra eine ihr vom Reisenden bestimmte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BigXtra verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Bei Reisen mit individuellem Reiseverlauf (z.B. Flug & Mietwagen) sowie bei Reisen ohne örtliche Reiseleitung (z.B. Städtereisen) ist die Mängelanzeige hingegen gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger, dessen Leistung durch einen Mangel betroffen ist, vorzunehmen. Die konkreten Kontaktinformationen sind den Reiseunterlagen zu entnehmen.

10.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, ist daher zwingend eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der durchführenden Fluggesellschaft zu erstatten. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung zu verständigen.

10.4. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.

10.5. Die Geltendmachung von vertraglichen Minderungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den von BigXtra erbrachten Reiseleistungen muss innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber BigXtra erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber dem Reisemittler oder einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend. Schriftform wird empfohlen.

10.6. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
BigXtra ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
auch nicht teil.


12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von BigXtra herbeigeführt worden ist beziehungsweise BigXtra allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.


13. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bigxtra-reise.de unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen“.


14. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.bigxtra-reise.de unter dem Stichpunkt „Kundeninformationen".

15. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisenden oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben.

16. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen

16.1 Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zeichnet der Reisende verantwortlich. Alle Nachteile, die aus deren Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu dessen Lasten, es sei denn, BigXtra hat den Reisenden nicht ausreichend oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird. Reisende mit hiervon abweichender Staatsangehörigkeit können die entsprechenden Informationen beim zuständigen Konsulat erfragen. BigXtra empfiehlt, dass sich Reisende rechtzeitig z.B. bei den Gesundheitsämtern über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen informieren.

16.2 BigXtra ist verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Auf die Angaben der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften wird hiermit hingewiesen. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert BigXtra den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, stellt BigXtra sicher, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

17. Allgemeine Bestimmungen

17.1
Für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a BGB, die im Fernabsatz geschlossen werden, findet gemäß § 312 II Nr. 4 a BGB das Widerrufsrecht nach § 312 g BGB keine Anwendung.

17.2 Die BigXtra zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch verarbeitet und genutzt. Der Betroffene kann der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung jederzeit durch Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten unter der am Ende angegebenen Adresse der BigXtra widersprechen.


Reiseveranstalter:                                                         Stand: Dezember 2016
BigXtra Touristik GmbH
Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland
Amtsgericht München, HRB 139717

AGB drucken
zurück