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AGB Eurotours

Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen (kurz: ARB) gelten für alle Geschäftsbe-
ziehungen zwischen der Eurotours Ges.m.b.H., 6370 Kitzbühel, Kirchberger Straße 8
(kurz: Eurotours) und ihren Kunden (Reisenden), sofern nicht ausdrücklich abweichen-
de Bedingungen vereinbart werden.

A. EUROTOURS ALS VERMITTLER
1. Buchung/Vertragsabschluss
2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
3. Rechtsstellung und Haftung
4. Leistungsstörungen

B. EUROTOURS ALS VERANSTALTER
1. Buchung/Vertragsabschluss
2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
4. Leistungsstörungen
5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
7. Rücktritt vom Vertrag
8. Änderungen des Vertrages
9. Auskunftserteilung an Dritte
10. Allgemeines
11. Spezielle Bedingungen im Fernabsatz (Online-Geschäft)

Eurotours kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auf-
treten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines An-
spruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.)
zu bemühen.

• Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen
zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne
touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im
Allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.

• Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig
werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Ur-
laubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist.

Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem Eurotours als
Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden (Reisen-
den) Verträge abschließt.

Die besonderen Bedingungen
• der vermittelten Reiseveranstalter,
• der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff)
und
• der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

A. EUROTOURS ALS VERMITTLER:
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesor-
gungsvertrag), den Kunden (Reisende) mit einem Vermittler schließen.

1. Buchung/Vertragsabschluss:

1.1. Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Bu-
chungen werden von Eurotours umgehend schriftlich bestätigt. Der Vertragsabschluss
erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Buchungsschein) der
Eurotours an den Kunden (Reisenden).

1.2. Eurotours wird Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über
die Bestellung des Kunden (Reisenden) unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde-
liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) im Sinne des § 6 Pauschalreise-
gesetz (kurz: PRG) aufweisen.

1.3. Eurotours wird im Hinblick auf ihre eigenen Vermittlungsleistungen und auf die von
ihr vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend den Bestimmungen des PRG
auf die gegenständlichen ARB hinweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen
(insbesondere von Dritten) nachweislich aufmerksam machen und sie in diesem Fall vor
Vertragsabschluss aushändigen.

1.4. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter)
vermittelt werden und die Geltung der Reisebedingungen dieses dritten Unternehmens
ausdrücklich vereinbart werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelan-
gen.

1.5. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auf-
traggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der
Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).

1.6. Bei der Buchung kann Eurotours eine Servicegebühr pro Reisendem und eine An-
zahlung verlangen. Die Restzahlung ist beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu
gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers
bei Eurotours zur Zahlung fällig.

1.7. Eurotours verpflichtet sich, dem Kunden (Reisenden) bei oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung/Bu-
chungsschein) zur Verfügung zu stellen.

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen:

2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vor-
schriften:
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger
Reisepass (v.a. bei Flugreisen) erforderlich ist. Eurotours hat den Kunden (Reisenden)
über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesund-
heitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvor-

schriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden kön-
nen. Im Übrigen ist der Kunde (Reisende) für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst
verantwortlich. Soweit der Kunde (Reisende) den Auftrag erteilt, übernimmt Eurotours
gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt
Eurotours nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staa-
tenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

2.2. Informationen über die Reiseleistung:
Eurotours ist gemäß § 4 PRG verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveran-
stalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils
vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Ziel-
ortes nach bestem Wissen darzustellen. Die dem Kunden (Reisenden) übermittelten
Informationen sind Bestandteil des vermittelten Vertrages mit dem Veranstalter oder
Leistungsträger. Änderungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen Eurotours und
dem Kunden (Reisenden) ausdrücklich vereinbart wurden. Eurotours verpflichtet sich,
dem Kunden (Reisenden) die sich aus den §§ 4 und 15 PRG ergebenden Informationen
vor Vertragsabschluss zu erteilen und dem Kunden (Reisenden) vor Vertragsabschluss
das entsprechenden Standardinformationsblatt auszuhändigen.

3. Rechtsstellung und Haftung:

3.1. Die Haftung der Eurotours erstreckt sich auf
• die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie
die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
• die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer vollständigen
Information des Kunden (Reisenden) und Ausfolgung des Standardinformations-
blattes (§§ 4, 5 und 15 PRG), des Reisevertrages (§ 6 PRG) und der Reisedoku-
mente;
• die unverzügliche nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärun-
gen und Zahlungen zwischen Kunden (Reisenden) und vermitteltem Unterneh-
men und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und
des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen);
• Buchungsfehler (§ 17 PRG);
• die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen sowie Gewährleistung und
Schadenersatz bei der Vermittlung von Verträgen von Veranstaltern oder Leis-
tungsträgern, die ihren Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) haben. Eurotours ist von dieser Haftung befreit, wenn sie gegenüber dem
Kunden (Reisenden) nachweist, dass der Veranstalter seinen Verpflichtungen
aus dem PRG (§§ 11 bis 14 PRG) nachkommt.

3.2. Eurotours haftet nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten bzw. besorgten
Leistung.

3.3. Eurotours hat dem Kunden (Reisenden) mit der Reisebestätigung den Firmen-
wortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines
Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im
Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt Euro-
tours dies, so haftet sie dem Kunden (Reisenden) als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

4. Leistungsstörungen:
Verletzt Eurotours die ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist sie
dem Kunden (Reisenden) zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet,
wenn sie nicht beweist, dass ihr weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last
fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist Eurotours dem
Kunden (Reisenden) zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der
Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

B. EUROTOURS ALS VERANSTALTER:
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (in der Folge: Reise-
vertrag genannt), den Kunden (Reisende) entweder direkt mit Eurotours oder unter In-
anspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen
Eurotours die Vermittlerpflichten sinngemäß. Abweichungen von den gegenständlichen
ARB sind in allen detaillierten Werbeunterlagen gemäß den Bestimmungen des PRG
ersichtlich gemacht.

1. Buchung/Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung
(Buchungsschein) der Eurotours an den Kunden (Reisenden). Dadurch ergeben sich
Rechte und Pflichten für den Kunden (Reisenden).

2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers:
Ein Wechsel in der Person des Kunden (Reisenden) (= Übertragung des Pauschalreise-
vertrages auf einen anderen Reisenden) ist gemäß § 7 PRG dann möglich, wenn die Er-
satzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen:

2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung:
Die Verpflichtungen des Kunden (Reisenden) aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht,
wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In
diesem Fall trägt der Kunde (Reisende) die sich daraus ergebenden Mehrkosten.

2.2. Übertragung des Reiseveranstaltungsvertrages:
Der Kunde (Reisende) kann den zwischen ihm und Eurotours geschlossenen Reisever-
trag auf einen Dritten übertragen. Die gewünschte Übertragung ist Eurotours direkt oder
über den Vermittler anzuzeigen. Die Mitteilung des Kunden (Reisenden) über die ge-
wünschte Übertragung hat schriftlich (auch mit email) bis spätestens 7 Tage vor Beginn
der Pauschalreise zu erfolgen. Der Überträger und der Erwerber haften Eurotours als
Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises sowie für durch
die Übertragung zusätzlich entstandene Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten, so-
weit diese tatsächlich angefallen sind.

Hinweis: Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden kommt es in jedem Fall zu
einer von Eurotours gesondert bekannt gegebenen Umbuchungsgebühr, die sich aus
dem damit verbundenen Aufwand für Eurotours und den anfallenden Fremdkosten für
Fluglinien, Hotels, Agenturen etc. zusammensetzt.

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN DER EUROTOURS GES.M.B.H.

3. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen:
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen
gemäß §§ 4 und 15 PRG über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche
Einreisevorschriften) hinaus hat Eurotours den Kunden (Reisenden) über die von ihr
angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt
der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen In-
formationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung
anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden.

4. Reisen mit besonderen Risiken:
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expeditionscharakter) haftet Eurotours nicht für
die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb
ihres Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung der Eurotours, die
Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen
beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen:

5.1. Gewährleistung:
Der Kunde (Reisende) hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen ver-
schuldensunabhängigen Gewährleistungsanspruch gemäß § 12 Abs. 1 PRG, soweit die
Vertragswidrigkeit nicht dem Kunden (Reisenden) zuzurechnen ist.
Der Kunde (Reisende) erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Eurotours an Stel-
le seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine
mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in
der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden (Reisenden) findet,
erbracht wird.
Erst wenn diese Verbesserung fehlschlägt oder eine Verbesserung für Eurotours un-
möglich, oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit und des
Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist,
stehen dem Kunden (Reisenden) die Abhilferechte gemäß § 11 Abs. 4 bis Abs. 8 PRG
zu.

5.2. Schadenersatz:
Verletzen Eurotours oder ihre Gehilfen schuldhaft die Eurotours aus dem Vertragsver-
hältnis obliegenden Pflichten, so ist diese dem Kunden (Reisenden) zum Ersatz des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit Eurotours für andere Personen als
ihre Mitarbeiter einzustehen hat, haftet Eurotours - ausgenommen in Fällen eines Perso-
nenschadens - nur, wenn ihr der Nachweis misslingt, dass diese weder Vorsatz noch
grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Eurotours
keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer
sie hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.

Hinweis: Es wird daher dem Kunden (Reisenden) empfohlen, keine Gegenstände be-
sonderen Werts mitzunehmen. Des Weiteren wird empfohlen, die mitgenommenen Ge-
genstände ordnungsgemäß zu verwahren.

5.3. Mitteilung von Mängeln:
Der Kunde (Reisende) hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während
der Reise feststellt, Eurotours unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände ohne
nennenswerte Mühe unverzüglich mitzuteilen. Die Kontaktaufnahme kann direkt mit Eu-
rotours, einen Repräsentanten vor Ort oder über den Vermittler erfolgen. Die jeweiligen
Kontaktdaten werden dem Kunden (Reisenden) zusammen mit den Reiseunterlagen
bekanntgegeben. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1.
beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden (Reisenden). Sie kann ihm
aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine allenfalls zustehenden
Schadenersatzansprüche schmälern. Eurotours muss den Kunden (Reisenden) aber
schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht
hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde (Reisende) gleichzeitig darüber aufgeklärt
worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche
nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann.

Hinweis: Es empfiehlt sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder
den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder Eurotours direkt über
Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

5.4 Haftungsrechtliche Sondergesetze:
Eurotours haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen
und seinem Zusatzabkommen (Montrealer Übereinkommen), bei Bahn- und Busreisen
nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. Das Recht des Kunden (Rei-
senden) auf Preisminderung oder Schadenersatz nach den Bestimmungen des PRG
lässt dessen Ansprüche auf Grundlage anderer Rechtsvorschriften (z.B. EU-Fluggast-
rechte-Verordnung) unberührt.

6. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen:
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden (Reisenden)
empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen
schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise oder Zeugen zu
sichern. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht
werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Inter-
esse des Kunden (Reisenden), Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise
direkt bei Eurotours oder im Wege des Vermittlers geltend zu machen, da mit zuneh-
mender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

7. Rücktritt vom Vertrag:

7.1. Rücktritt des Kunden (Reisenden) vor Antritt der Reise:

a) Rücktritt ohne Stornogebühr:
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde
(Reisende), ohne dass Eurotours gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor
Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurückzutreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Reisevertrages, zu denen auch der Rei-
sepreis zählt, erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des
bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Pauschalreise, sowie eine gemäß Ab-
schnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr
als 8 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Eurotours ist verpflichtet, ent-
weder direkt oder im Wege des Vermittlers dem Kunden (Reisenden) die Ver-
tragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende
Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Ver-
trag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde (Reisende) hat sein Wahlrecht un-
verzüglich auszuüben. Wenn der Kunde (Reisende) innerhalb der von Eurotours
gesetzten Frist keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung zur Änderung
zu werten. Sofern Eurotours ein Verschulden am Eintritt des den Kunden (Rei-
senden) zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist die Eurotours diesem
gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

b) Anspruch auf Ersatzleistung:
Der Kunde (Reisende) kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit.
a) nicht Gebrauch macht und bei Stornierung der Eurotours ohne Verschulden
des Kunden (Reisenden), Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen
anderen Pauschalreise verlangen, sofern Eurotours zur Erbringung dieser Leis-
tung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden
(Reisenden) auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des
Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.

c) Rücktritt mit Stornogebühr:
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und
richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und
der jeweiligen Reiseart, sowie den ersparten Aufwendungen, den allenfalls zu
erwartenden Einnahmen aus anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen
sowie der tatsächlich zu leistenden Zahlungen an die jeweiligen Leistungsträger.
Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbar-
ten Leistung zu verstehen.
Der Kunde (Reisende) ist in allen nicht unter lit. a) genannten Fällen gegen
Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle
der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt wer-
den. Für Pauschalreisen, bei denen Eurotours als Veranstalter auftritt, gelten
– sofern nicht mit dem Kunden (Reisenden) gesondert vereinbart - folgende
Stornogebühren:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ........................................................... 10%
zwischen dem 29. und dem 20. Tag vor Reiseantritt ........................... 25%
zwischen dem 19. und dem 10. Tag vor Reiseantritt ........................... 50%
zwischen dem 09. und dem 04. Tag vor Reiseantritt ........................... 65%
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei No-Show (Siehe 7.2. lit. d)) ... 85%
des Reisepreises

Produkte mit besonderen (abweichenden) Stornogebühren:
Für den Fall, dass bei ausgesuchten Pauschalreisen von der obgenannten Storno-
staffel abweichende Stornogebühren zu Anwendung kommen, wird Eurotours
die Kunden (Reisenden) in der entsprechenden Ausschreibung ausdrücklich
darüber informieren.

Rücktrittserklärung:
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Reisende) kann jederzeit
dem Vermittler, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom
Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies

• mittels eingeschriebenen Briefes oder
• persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.

d) No-Show:
No-Show liegt vor, wenn der Kunde (Reisende) der Abreise fernbleibt, weil es
ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm un-
terlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt.
Ist weiters klargestellt, dass der Kunde (Reisende) die verbleibende Reiseleis-
tung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er die Stornogebühr
gemäß Stornostaffel zu bezahlen. Im Falle der Unangemessenheit der obge-
nannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

7.2. Rücktritt der Eurotours vor Antritt der Reise:

Eurotours wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn

a) eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird und dem Kunden (Reisenden) die Stornierung innerhalb der
in der Beschreibung der Pauschalreise angegebenen oder folgenden Fristen
schriftlich mitgeteilt wurde:
b) • bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
• bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
• bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern.

Trifft Eurotours an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die
leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde (Reisen-
de) Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pau-
schaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens
wird nicht ausgeschlossen.

c) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnli-
cher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere
Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der ge-
botenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch
nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder
kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

d) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde (Reisende) den eingezahlten Betrag
zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.

7.3. Rücktritt der Eurotours nach Antritt der Reise:

Eurotours wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde (Reisende) im
Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches
Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kun-
de (Reisende), sofern ihn ein Verschulden trifft, Eurotours gegenüber zum Ersatz des
Schadens verpflichtet.

8. Änderungen des Vertrages:

8.1. Preisänderungen:
Eurotours behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen,
die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als
zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich
die Änderung der Beförderungskosten - etwa der Treibstoffkosten - der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen
und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveran-
staltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen
ist diese an den Kunden (Reisenden) weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist
können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei
der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisände-
rung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch
eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden
(Reisenden) sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei

Eurotours Ges.m.b.H.
Kirchberger Straße 8, 6370 Kitzbühel
www.eurotours.at
Fimenbuchnummer: 45507 Y,
Firmengericht: Landesgericht Innsbruck
UID: ATU 31931808

Kundengeldsicherung gemäß Pauschalreiseverordnung (PRV)
Die Eurotours Ges.m.b.H. ist durch eine Garantie der Erste Group Bank AG (Garan-
tieerklärung Nr. 618418) für den Insolvenzfall abgesichert. Als Abwickler fungiert die
Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, Telefon +43 1
3172500. Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen
nach Eintritt eines der in § 1 Abs 3 PRV genannten Ereignisse binnen 8 Wochen
beim Abwickler anzumelden. Kundengelder dürfen nicht früher als 11 Monate vor dem
vereinbarten Reiseende entgegengenommen werden. Eine früher als 20 Tage vor Rei-
seantritt zu leistende Anzahlung darf 20% des Reisepreises nicht übersteigen. Details
zur Reiseleistungsausübungsberechtigung und Insolvenzabsicherung finden Sie unter
www.gisa.gv.at/abfrage unter GISA-Zahl 21907890.

Änderung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden (Reisen-
den) vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a). Sollte
sich aufgrund der oben genannten Gründe eine Preissenkung ergeben, wird diese
ebenfalls an den Kunden (Reisenden) weitergegeben.

8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise:
Bei Änderungen, die Eurotours zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in
Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten
Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat Eurotours ohne
zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Pauschalreise
weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden
oder werden sie vom Kunden (Reisenden) aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat
Eurotours ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit
zu sorgen, mit der der Kunde (Reisende) zum Ort der Abreise oder an einen ande-
ren mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist Eurotours verpflichtet, bei
Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden (Reisenden) zur
Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

9. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden
werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Rei-
sende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung
dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden (Reisen-
den). Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue
Urlaubsanschrift bekanntzugeben.

10. Spezielle Bedingungen im Fernabsatz (Online-Geschäft):
• Die Bezahlung im Fernabsatz (Online-Geschäft) erfolgt per Kreditkarte (Visa,
Mastercard, American Express, Diners), Sofortüberweisung oder Paypal.
• Die Lieferung erfolgt per Post, privaten Zustelldiensten (z.B. DHL) oder e-mail.
• Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und dem Kunden (Rei-
senden) in Form eines Bestellscheins übermittelt.
• Erfüllungsort für alle Geschäfte ist Kitzbühel.
• Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
• Die Verrechnung erfolgt in Euro (
).
• Unsere E-Mail-Adresse: [email protected]
• Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Auf-
enthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach
den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerich-
tes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Auf-
enthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitig-
keiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinanderset-
zungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Be-
stimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwend-
bar.

11. Datenschutz:
Aufgrund der Besonderheit von Reiseleistungen ist die Speicherung und Weitergabe
von persönlichen Daten des Reisenden (insbesondere aber nicht ausschließlich deren
Vor- und Nachnamen) unerlässlich. Der Kunde (Reisende) erkennt an, dem Vermittler
und Eurotours persönliche Daten des Reisenden bzw. Firmendaten, welche zur Erbrin-

gung der vereinbarten Dienstleistungen benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und
akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung
der bestellten Leistung an:

• Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt
werden;
• Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen;
• Öffentliche Stellen und Banken, für melderechtliche, abgabenrechtliche und wei-
tere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.

Falls die Datenweitergabe von persönlichen Daten nicht durch den Betroffenen selbst,
sondern durch andere Vertreter des Kunden (Reisenden) erfolgt, so verpflichtet sich
der Kunde (Reisende) den Betroffenen von der Datenweitergabe an Eurotours und den
Vermittler und von der Weitergabe der Daten an die oben beschriebenen Empfänger-
kategorien zu informieren. Eurotours und der Vermittler werden diese Daten gemäß
der einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandeln und nur dann an
Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungs-/ Veranstaltungsleistung
notwendig ist, oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Richtlinien verpflichtend
ist. Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen
Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden Sie in
der Datenschutzerklärung unter https://www.eurotours.at/datenschutz/

Änderungen, Druckfehler und Verfügbarkeit der Angebote vorbehalten.

Fassung (08-2019)

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