AGB Lernidee Erlebnisreisen GmbH
1. Anwendungsbereich der AGB, Anmeldung zur Reise, Buchungsbestätigung1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge der Lernidee Erlebnisreisen GmbH („Lernidee“), die mit einem Verbraucher nach § 13 BGB („Kunde“) abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Lernidee den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise und Informationen im Prospekt und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch Lernidee, die keiner besonderen Form bedarf, kommt der Reisevertrag zustande. Über den Vertragsabschluss informiert Lernidee den Kunden mit der schriftlichen Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger als Bestätigung des Vertrages (z. B. per E-Mail). Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Lernidee vor und der Vertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Kunde es innerhalb von 10 Tagen durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, etwa durch Leistung der Anzahlung, annimmt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Restreisepreis muss 21 Tage vor Reiseantritt vollständig bei Lernidee eingegangen sein, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Gutschrift bei Lernidee. Die Fälligkeit der Restzahlung ergibt sich aus der Rechnung/Buchungsbestätigung.
2.2 Der Kunde hat Lernidee unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht in dem von Lernidee mitgeteilten Zeitraum oder spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erhält, ebenso wenn diese falsche Angaben enthalten, vor allem zu personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Geburtsdatum oder Anschrift des Kunden.
2.3 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht bezahlt, kann Lernidee vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.1 orientieren.
2.4 Der Kunde kann bei seiner Anmeldung zur Reise die Zahlung mit der Kreditkarte wählen und Lernidee die Ermächtigung zur Belastung seines Kreditkartenkontos erteilen. Lernidee behält sich vor, die Zahlung durch Kreditkarte mit der Buchungsbestätigung zu akzeptieren oder abzulehnen. Nach Bestätigung der Zahlungsart durch Lernidee gilt der über das Kreditkartenkonto gezahlte Betrag so lange als vorläufig erbracht, bis festgestellt wird, dass er nicht ganz oder teilweise rückbelastet wird. Kommt es zur Rückbelastung aus durch den Kunden zu vertretenden Gründen, und gerät der Kunde in Verzug, so kann Lernidee dem Kunden einen tatsächlich entstandenen Verzugsschaden in Rechnung stellen. An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden bei Zahlung mit der Kreditkarte entsprechend der Fälligkeiten und nach Erhalt des Sicherungsscheines durch den Kunden eingezogen.
3. Reiseformalitäten, Pass- und Visumerfordernisse, Verantwortlichkeit des Kunden
3.1 Lernidee informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
3.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Sofern der Kunde Lernidee beauftragt hat, für ihn behördliche Dokumente/ein Visum zu beantragen, haftet Lernidee nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, Lernidee hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten. Von den Konsulats- oder Botschaftsdienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visa-Anträge sind vom Kunden zu tragen.
4. Leistungen
Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergeben sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung im Prospekt zur betreffenden Reise in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden.
5. Preis- und Leistungsänderungen
5.1 Preiserhöhungen nach Vertragsschluss: Lernidee behält sich vor, den Reisepreis nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger,
b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Fällen pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Lernidee den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5.2 Preissenkungen: Da der Vertrag unter 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten des Reiseveranstalters führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Lernidee darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Sie hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss: Lernidee behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Lernidee hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Lernidee sie nicht einseitig vornehmen. Sie kann dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Lernidee bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Lernidee die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 10 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt der Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. Lernidee kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Lernidee bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 Angebot Ersatzreise: Lernidee kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die sie den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Annahmefiktion: Nach dem Ablauf einer vom Veranstalter nach 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung, Vertragsübertragung des Kunden auf einen Dritten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert Lernidee den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemisst. Pauschalisiert kann Lernidee eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
A) Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen), Individualreisen:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: | 20 % des Reisepreises |
Vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: | 30 % des Reisepreises |
Vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: | 40 % des Reisepreises |
Vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: | 50 % des Reisepreises |
Ab 7. Tag vor Reisebeginn: | 90 % des Reisepreises |
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: | 15 % des Reisepreises |
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: | 45 % des Reisepreises |
Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: | 80 % des Reisepreises |
Ab 10. Tag vor Reisebeginn: | 90 % des Reisepreises |
6.2 Lernidee behält sich vor, anstelle der in 6.1 genannten Pauschalen eine ggf. höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6.3 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Lernidee nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Lernidee kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Lernidee als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Lernidee darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
7.1 Lernidee kann bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese beiden Angaben hingewiesen hat.
7.2 Lernidee ist berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn Lernidee aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. Lernidee hat ihren Rücktritt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Tritt Lernidee nach 7.1 oder 7.2 zurück, so verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die vom Kunden auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.
8. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Lernidee anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit Lernidee infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat Lernidee den Reisemangel zu beseitigen. Lernidee kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Kann Lernidee die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat Lernidee Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
8.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Lernidee eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Lernidee verweigert wird oder, wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so hat Lernidee hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
8.3 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Abkommen (z. B. MÜ) binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen. Es wird empfohlen, die Verlust- oder Schadensanzeige sofort bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden auch schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Lernidee gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von Lernidee für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
9.2 Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schiffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstige Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.
10. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lernidee verpflichtet sich, den Kunden – entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens – über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Lernidee verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.
11. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Lernidee den Kunden in ihrer Datenschutzerklärung auf ihrer Website und in ihrem Datenschutzhinweis. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und sie identifizieren, wie etwa Name, Anschrift, E-Mail-Adresse. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage, Katalogbestellung oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse [email protected] mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Lernidee unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
11.2 Mit einer Nachricht an [email protected] kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen.
12. Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung
Lernidee weist darauf hin, dass für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht (siehe § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziffer 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
13. Schlussbestimmungen und Hinweise
13.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Lernidee findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lernidee vereinbart.
13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge.
13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Lernidee nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Lernidee Erlebnisreisen GmbH
Kurfürstenstraße 112
D-10787 Berlin;
Geschäftsführer: Nurlan Mukash und Felix Willeke
Tel.: +49 30 786 0000, Fax: +49 30 786 000 632;
[email protected]
www.lernidee.de
Umsatzsteuer-ID: DE-136733588
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
tourVERS
Touristik-Versicherungs-Service GmbH,
Borsteler Chaussee 51
22453 Hamburg
Telefon: + 49 40 244 288 0
E-Mail: [email protected];
deren Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag wird deutsches Recht angewandt.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Lernidee Erlebnisreisen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Nurlan Mukash und Felix Willeke, Kurfürstenstr. 112, 10787 Berlin („Lernidee“), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Lernidee über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Lernidee.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisevertrages übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Lernidee hat eine Insolvenzversicherung mit der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen.
Die Reisenden können diese Einrichtung unter:
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, Deutschland, 030-78954770, [email protected]
kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Lernidee verweigert werden.
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