AGB nicko cruises Flussreisen GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller ergänzender Hinweise im Katalog
verbindlich an. Die Buchung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2
Der Vertrag kommt durch die Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen
die schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
2.1
Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt des Reisepreis-Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zu leisten, zuzüglich Versicherungsprämien.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
2.2
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig soweit der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr nach 8.2 abgesagt werden kann. Die Unterlagen
werden Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro etwa 14 Tage vor Reiseantritt zugesandt oder
ausgehändigt.
3. Leistungen
3.1
Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der
Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2
Reisebüros, Leistungsträger oder Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt Leistungszusagen
zu machen, die über die Reiseausschreibung, bzw. die Buchungsbestätigung hinausgehen
oder dazu in Widerspruch stehen.
4. Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung
sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
5.1
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
a) Eine auf den Sitzplatz bezogene Erhöhung können wir an Sie anteilig weiterberechnen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw.
Betten des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
5.2
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
5.3
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
5.4
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
5.5
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich
zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt kostenlos vom Vertrag
zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Angebot anzubieten.
6. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden
6.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
6.2
In jedem Fall des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch Sie stehen
uns, berechnet jeweils aus dem Gesamtreisepreis ohne Berücksichtigung von Reiseversicherungen
und bezogen auf den Tag des Reisebeginns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis zu:
- bis 120 Tage 5 %;
- ab 119 Tage bis 60 Tage 20 %;
- ab 59 Tage bis 30 Tage 40 %;
- ab 29 Tage bis 15 Tage 60 %;
- ab 14 Tage bis 1 Tag 80 %;
- am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 %;
Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens e50 p. P.
6.3
Es ist Ihnen gestattet, uns nachzuweisen, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In
diesem Fall bezahlen Sie nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
6.4
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich Reisetermin,
Reiseziel, Unterkunft und Flugverbindung vorgenommen (Umbuchung) so erheben wir,
falls die Umbuchung möglich ist, bis 50 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt
von e25 p. P.. Spätere Umbuchungswünsche können – soweit überhaupt möglich – nur
nach Rücktritt und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
6.5
Wir behalten uns vor, eine höhere Entschädigung als die aufgeführten Pauschalen
zu berechnen, die wir Ihnen gegebenenfalls beziffern und belegen werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu
vertretenden Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Recht Ihrerseits auf anteilige
Rückerstattung. Wir bemühen uns um Erstattung durch die Leistungsträger und bezahlen
an Sie tatsächlich ersparte Aufwendungen zurück.
8. Rücktritt/Kündigung durch nicko cruises
8.1
Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich
vertragswidrig verhalten.
8.2
Bis 30 Tage vor Reiseantritt können wir bei Nichterreichen der in der Ausschreibung
genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten.
Es gilt dabei:
a) Die für die Reise geltende Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung
direkt oder durch Hinweis auf die betreffende Prospektausschreibung angegeben.
b) Wir müssen Ihnen die Absage unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen,
wenn wir Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können.
9. Mängelanzeige und Kündigung des Kunden
9.1
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Auftretende Mängel haben Sie unverzüglich bei unserer Reiseleitung
bzw. örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits
entfallen nur dann nicht, wenn Sie die Mängelrüge unverschuldet unterlassen haben.
Unsere Reiseleiter sind nicht bevollmächtigt, Mängel oder Ansprüche in unserem
Namen anzuerkennen.
9.2
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen
anzuzeigen, welche zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet
sind.
9.3
Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so können
Sie den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung
ist erst zulässig, wenn wir bzw. unsere Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur)
eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe
zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder von uns oder unseren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt
wird.
10. Haftung von nicko cruises
10.1
Unsere vertragliche Haftung für Schäden des Reisenden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder
b) wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,
Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs-
und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet
werden.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen müssen Sie
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber
nicko cruises unter der untenstehenden Anschrift geltend machen. Die Schriftform
wird dringend empfohlen. Ansprüche ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die
fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. Ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
11.2
Ihre Ansprüche als Reisender nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von nicko cruises
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von nicko cruises beruhen, verjähren in zwei
Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von nicko cruises oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von nicko cruises beruhen.
11.3
Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
11.4
Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.3 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
11.5
Schweben zwischen Ihnen und nicko cruises Verhandlungen über den Anspruch oder
die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie
oder nicko cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch
uns bedingt sind.
13. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
13.1
Wir informieren Sie entsprechend der EU-Verordnung vor oder spätestens bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher
im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2
Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht
fest, so benennen wir die Fluggesellschaft(en), die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt,
werden wir Sie entsprechend informieren.
13.3
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
werden wir Sie unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich
ist, über den Wechsel informieren.
13.4
Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen
die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf unserer
Internet-Seite abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
14. Gerichtsstand
Es wird, soweit dem nicht zwingende deutsche gesetzliche Vorschriften, Vorschriften
internationaler Abkommen oder europarechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die
ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte und die ausschließliche Anwendung
deutschen Rechts vereinbart. Gerichtsstand bei Klagen gegen nicko cruises ist Stuttgart.
Veranstalter:
nicko cruises GmbH
Mittlerer Pfad 2
D-70499 Stuttgart
Stand August 2010
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